Krankenversicherung Studenten Österreich 2026: Mitversicherung, ÖGK, Privat
Krankenversicherung Studenten Österreich 2026: Mitversicherung bei Eltern bis 27 (ASVG § 123), ÖGK-Selbstversicherung 78,84 EUR/Monat, EU-Studenten EHIC, Drittstaaten Pflicht. Sourced.
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Wie sind Studenten in Österreich krankenversichert?
In Österreich haben Studierende drei reguläre Wege zur Krankenversicherung: die kostenlose Mitversicherung über die Eltern (bis maximal 27 Jahre nach ASVG § 123), die studentische Selbstversicherung bei der ÖGK mit einem reduzierten Monatsbeitrag von 78,84 EUR (Stand 2026) oder eine Pflichtversicherung durch Erwerbsarbeit über der Geringfügigkeitsgrenze. EU/EWR-Studierende sind über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) im Notfall abgedeckt, Drittstaatsangehörige müssen für die Aufenthaltsbewilligung eine Krankenversicherung mit allen Risiken nachweisen (NAG § 11). Einen Gesamtüberblick zum Versicherungssystem geben wir im Krankenversicherung Ratgeber Österreich 2026.
TL;DR – Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Mitversicherung Eltern: kostenlos bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, ab dem 2. Studienjahr Studienerfolgsnachweis erforderlich (§ 123 Abs. 4 ASVG).
- ÖGK-Studi-Selbstversicherung 2026: 78,84 EUR/Monat, Antrag direkt bei der ÖGK, Voraussetzung ist ein ordentliches Studium und Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze.
- Geringfügigkeitsgrenze 2026: 551,10 EUR brutto/Monat (Sozialministerium / WKO).
- EU/EWR-Studierende: EHIC deckt akute medizinische Notwendigkeiten, längere Aufenthalte erfordern ÖGK-Selbstversicherung oder gleichwertigen Privatschutz.
- Drittstaatsstudierende: Krankenversicherung mit voller Leistungspflicht ist Voraussetzung für die Aufenthaltsbewilligung "Studierender" (§ 64 NAG).
- Privat-Zusatz: Wahlarzt ab ca. 20 EUR, Sonderklasse ab ca. 40 EUR – jung versichert dauerhaft die niedrigsten Prämien.
1. Mitversicherung bei den Eltern (kostenlos)
Für die meisten österreichischen Studierenden ist die beitragsfreie Mitversicherung über ein Elternteil weiterhin der Standardfall. Rechtsgrundlage ist § 123 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
Voraussetzungen laut ASVG § 123 Abs. 4:
- Ordentliches Studium an einer öffentlichen oder anerkannten privaten Hochschule (Universität, FH, PH)
- Eigene Einkünfte dürfen die Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 EUR/Monat) nicht überschreiten
- Altersgrenze: bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (absolute Höchstgrenze)
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Ab dem 2. Studienjahr Studienerfolgsnachweis (mind. 8 Semesterstunden bzw. 16 ECTS pro Studienjahr im Hauptfach)
Was die Mitversicherung leistet:
- Volle Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzt, Spital, Medikamente, Mutterschaft, Rehabilitation)
- Gleicher Leistungsumfang wie bei den versicherten Eltern
- Unfallversicherung ist getrennt geregelt (über Studienbeitrag bzw. ÖH)
Wann die Mitversicherung endet:
- Mit Vollendung des 27. Lebensjahres (kein Aufschub möglich, ausgenommen Behinderung nach § 8 BEinstG)
- Bei Studienabbruch oder Studienwechsel ohne Erfolgsnachweis
- Bei Überschreiten der Einkommensgrenze
- Wenn das versicherte Elternteil aus dem Sozialversicherungssystem ausscheidet
Tipp aus der Beratungspraxis: Den Studienerfolgsnachweis verlangt die ÖGK aktiv ab dem 2. Studienjahr. Ohne diesen Nachweis ruht die Mitversicherung, und Arztrechnungen können rückwirkend in Rechnung gestellt werden.
2. Studentische Selbstversicherung bei der ÖGK
Können Sie nicht (mehr) mitversichert werden, bietet die ÖGK die studentische Selbstversicherung als günstige Alternative an. Sie ist im § 16 Abs. 2 ASVG geregelt.
| Versicherungsart | Monatsbeitrag 2026 | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Studentische Selbstversicherung | 78,84 EUR | Ordentliches Studium, Einkommen ≤ Geringfügigkeitsgrenze |
| Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung | 76,89 EUR | Geringfügige Beschäftigung (Kranken- und Pensionsversicherung) |
| Reguläre Selbstversicherung (§ 16 ASVG) | ab ca. 500 EUR | Ohne Studentenstatus, einkommensabhängig |
Antragstellung – Schritt für Schritt:
- Formular "Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung für Studierende" auf gesundheitskasse.at herunterladen
- Aktuelle Inskriptionsbestätigung beilegen
- Erklärung über das Einkommen (Studienbeihilfe zählt nicht zum versicherungspflichtigen Einkommen)
- Persönliche Abgabe, Postversand oder Upload via MeineSV beim eigenen ÖGK-Landesstellenbereich
- Bestätigung und Zahlschein erhalten Sie meist innerhalb von 2–4 Wochen
Rückwirkung beachten: Die studentische Selbstversicherung kann maximal sechs Monate rückwirkend beantragt werden. Wer den Übergang verschläft, hat in dieser Phase keinen Krankenversicherungsschutz.
3. Pflichtversicherung durch Erwerbsarbeit
Verdienen Sie über der Geringfügigkeitsgrenze (551,10 EUR/Monat 2026), tritt automatische Vollversicherung ein – Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Bruttolohn abgezogen. In diesem Fall:
- Mitversicherung und Studi-Selbstversicherung sind nicht mehr nötig
- Wahlarzt-Honorare können steuerlich absetzbar sein
- Anspruch auf Krankengeld nach 14 Wartetagen (§ 138 ASVG)
Bleiben Sie unter der Grenze, sind Sie als geringfügig Beschäftigter nur unfallversichert. Mitversicherung oder Studi-Selbstversicherung bleibt zwingend.
Geringfügig Beschäftigte Studenten – drei Wege im Vergleich
Über 60 Prozent der österreichischen Studierenden arbeiten neben dem Studium (Studierenden-Sozialerhebung 2023, BMBWF). Die meisten bleiben dabei unter der Geringfügigkeitsgrenze.
Option A – Mitversicherung Eltern behalten
- Kosten: 0 EUR
- Vollständige Krankenversicherung
- Nur Unfallversicherung durch Arbeitgeber
- Studienerfolg muss nachgewiesen werden
Option B – Studi-Selbstversicherung ÖGK
- Kosten: 78,84 EUR/Monat
- Vollständige Krankenversicherung in eigenem Namen
- Voraussetzung: Mitversicherung nicht (mehr) möglich
Option C – Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
- Kosten: 76,89 EUR/Monat
- Kranken- und Pensionsversicherungszeiten
- Sinnvoll, wenn parallel Pensionsbeiträge sammeln möchten
Private Zusatzversicherung für Studierende
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Wann endet die Mitversicherung?
| Situation | Ende der Mitversicherung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| 27. Geburtstag erreicht | Mit dem Monatsende des 27. Geburtstags | ÖGK-Selbstversicherung beantragen |
| Studium beendet / exmatrikuliert | Mit dem Ende des Semesters | Job, AMS-Meldung oder Selbstversicherung |
| Einkommen über 551,10 EUR | Mit Überschreiten der Grenze | Pflichtversicherung durch Dienstgeber |
| Elternteil scheidet aus der KV aus | Sofort | Andere Mitversicherung oder Selbstversicherung |
| Studienerfolg fehlt | Ab dem 2. Studienjahr | Selbstversicherung oder Erfolgsnachweis nachreichen |
EU/EWR-Studierende in Österreich
Für Studierende aus Deutschland, Italien, Slowenien, Ungarn oder einem anderen EU/EWR-Staat gelten die EU-Verordnungen 883/2004 und 987/2009.
Was die EHIC abdeckt:
- Akut notwendige medizinische Versorgung in Österreich
- Behandlung bei niedergelassenen Vertragsärzten und in öffentlichen Spitälern
- Mutterschaftsleistungen, chronische Erkrankungen, Notfälle
Was die EHIC nicht abdeckt:
- Rückreise im Krankheitsfall
- Geplante Behandlungen ohne Voranmeldung S2-Formular
- Leistungen über das österreichische Sachleistungsniveau hinaus
Empfehlung für längere Aufenthalte: Wer länger als ein Semester in Österreich bleibt, sollte den Hauptwohnsitz nach Österreich verlegen und sich an der ÖGK selbst- oder mitversichern. Damit erhalten Sie die e-card und vollen Zugang zum österreichischen Gesundheitssystem.
Drittstaatsstudierende: Versicherungspflicht für die Aufenthaltsbewilligung
Studierende aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (z. B. Türkei, Westbalkan, Lateinamerika, Asien, Afrika) brauchen für die Aufenthaltsbewilligung "Studierender" nach § 64 NAG zwingend eine Krankenversicherung. Maßgeblich ist § 11 Abs. 2 Z 3 NAG.
Anforderungen an die Versicherung:
- Versicherungsschutz mit allen Risiken (Krankheit, Mutterschaft, Notfall)
- Keine Kostendeckelung bzw. Mindestdeckung in Höhe der ÖGK-Sachleistungen
- Geltungsbereich Österreich
- Nachweis bei der MA 35 (Wien) bzw. zuständigen BH muss schriftlich vorliegen
Optionen, die diese Anforderungen erfüllen:
- ÖGK-Studi-Selbstversicherung (78,84 EUR/Monat) – nach Anmeldung des Hauptwohnsitzes möglich
- Private Krankenversicherung mit Studententarif (z. B. Generali, UNIQA, Wiener Städtische) – ab ca. 35–60 EUR/Monat für unter 30-Jährige
- Versicherung aus dem Heimatland, wenn das Versicherungsniveau gleichwertig zu ÖGK ist (Bestätigung der Auslandsversicherung notwendig)
Praxis-Hinweis: Reisekrankenversicherungen, die viele Studierende beim Erstantrag mitbringen, werden von der MA 35 in der Regel nicht akzeptiert. Klären Sie die Anforderungen vor Einreise – andernfalls droht eine Ablehnung der Aufenthaltsbewilligung.
Wenn Eltern nicht (mehr) versichert sind
Sind die Eltern selbst nicht in der gesetzlichen KV (z. B. nur Privatversicherung, Wegzug ins Ausland, Pensionierung außerhalb Österreichs), fällt die Mitversicherung weg. Dann gilt:
- Sofortige Selbstversicherung bei der ÖGK ist möglich (78,84 EUR/Monat)
- Antrag rückwirkend für bis zu sechs Monate stellbar
- Studienbeihilfe der Stipendienstelle (€ 980 monatliche Höchststudienbeihilfe, BMBWF 2026) wird nicht als Einkommen angerechnet
Lohnt sich eine private Zusatzversicherung im Studium?
Private Krankenversicherer (Generali, UNIQA, Wiener Städtische, Merkur, Donau) bieten studentenfreundliche Tarife. Drei Gründe sprechen für einen frühen Einstieg:
- Eintrittsalter "einfrieren": Risikoaufschläge orientieren sich am Eintrittsalter – wer mit 22 abschließt, zahlt lebenslang weniger als jemand, der mit 32 einsteigt.
- Gesundheitszustand sichern: Vorerkrankungen, die später eintreten (z. B. chronische Migräne, ADHS-Diagnose, Wirbelsäulenleiden), werden im Bestandsvertrag mitversichert.
- Wahlarzt-Netz nutzen: Kürzere Wartezeiten bei MRT-Untersuchungen, bei Fachärzten und in der Sonderklasse.
Argumente dagegen:
- Knappes Studienbudget
- Junge Erwachsene benötigen statistisch wenig Gesundheitsleistungen
- Entscheidung kann nach dem Studium nachgeholt werden, allerdings teurer
Faustregel: Wer langfristig Sonderklasse, Wahlarzt oder Privatklinik nutzen will, profitiert vom frühen Einstieg über einen Optionstarif. Wer das Budget eng kalkulieren muss, kann die Entscheidung sechs bis acht Jahre vertagen, ohne dramatische Mehrkosten zu riskieren.
Familienversicherung: Studierende mit Kind
Bekommen Studierende ein Kind, gilt die Mitversicherung des Kindes über das versicherte Elternteil weiter. Zusätzlich:
- Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld werden über die ÖGK abgewickelt
- Studi-Selbstversicherung der jungen Mutter bleibt 78,84 EUR/Monat
- Das Kind ist kostenlos mitversichert (§ 123 Abs. 2 ASVG, § 8 KBGG)
Für Familienkonstellationen lesen Sie weiter: Krankenversicherung Baby ohne Gesundheitsfragen.
Checkliste – Versicherungsstatus prüfen
- [ ] Mitversicherung bei Eltern aktiv und < 27 Jahre?
- [ ] Inskriptionsbestätigung für laufendes Semester vorhanden?
- [ ] Ab dem 2. Studienjahr: Studienerfolgsnachweis bei der ÖGK eingereicht?
- [ ] Einkommen unter 551,10 EUR/Monat?
- [ ] Bei Ablauf der Mitversicherung: Selbstversicherung 4 Wochen vorher beantragt?
- [ ] Bei Drittstaaten: Versicherungsbestätigung für MA 35 / BH bereit?
- [ ] Optional: Private Zusatzversicherung im Tarifvergleich geprüft?
Häufige Fragen
Wie hoch ist die studentische Selbstversicherung 2026?
Die studentische Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beträgt 78,84 EUR pro Monat (Stand Mai 2026). Der Beitrag wird jährlich gemäß § 51 ASVG aufgewertet.
Bis wann gilt die Mitversicherung bei den Eltern?
Die beitragsfreie Mitversicherung gilt nach § 123 ASVG längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Ab dem 2. Studienjahr ist zusätzlich ein Studienerfolgsnachweis erforderlich. Bei einer Behinderung im Sinne des BEinstG kann die Altersgrenze entfallen.
Was passiert, wenn ich 27 werde und noch studiere?
Die Mitversicherung endet mit dem Monatsende, in dem Sie 27 werden. Sie sollten 4 bis 6 Wochen davor den Antrag auf studentische Selbstversicherung bei der ÖGK stellen. Der Beitrag beträgt dann 78,84 EUR/Monat.
Bin ich als EU-Student in Österreich automatisch versichert?
Als EU/EWR-Studierender mit Hauptwohnsitz im Heimatland sind Sie über die EHIC für akute medizinische Notwendigkeiten in Österreich abgedeckt. Für längere Aufenthalte empfiehlt die ÖGK eine Selbstversicherung in Österreich.
Was brauche ich als Nicht-EU-Student für die Aufenthaltsbewilligung?
Sie müssen gemäß § 11 NAG eine Krankenversicherung mit allen Risiken und Geltungsbereich Österreich nachweisen. Reisekrankenversicherungen werden meist nicht akzeptiert. Sicher anerkannt: die ÖGK-Studi-Selbstversicherung oder eine private Studierenden-Krankenversicherung mit Vollkostenmodell.
Kann ich Selbstversicherung und Nebenjob kombinieren?
Ja. Solange der Nebenjob geringfügig bleibt (unter 551,10 EUR/Monat in 2026), bleiben Sie selbstversichert. Steigt das Einkommen darüber, übernimmt die Pflichtversicherung über den Dienstgeber.
Lohnt sich eine private Zusatzversicherung im Studium?
Sie ist nicht zwingend nötig, aber sehr günstig: Wahlarzt-Tarife starten ab ca. 20–30 EUR/Monat. Der frühe Einstieg sichert niedrige Prämien und schützt vor späteren Risikoaufschlägen.
Bekomme ich als Student Krankengeld?
Nein. Krankengeld setzt eine Pflichtversicherung durch Erwerbsarbeit voraus (§ 138 ASVG). Studierende in der Selbstversicherung erhalten Sachleistungen, aber kein Krankengeld.
Fazit
Das österreichische System bietet Studierenden ein eng abgestuftes Sicherheitsnetz: kostenlos über die Eltern, günstig über die ÖGK oder verpflichtend über den Arbeitgeber. Wer rechtzeitig wechselt und die Fristen wahrt, ist lückenlos versichert. EU-Studierende sollten den EHIC-Schutz prüfen, Drittstaatsangehörige müssen die NAG-Anforderungen vor Einreise erfüllen. Eine private Zusatzversicherung ist im Studium am günstigsten – wer Wahlarzt, Sonderklasse und niedrige Prämien für später sichern möchte, profitiert vom frühen Einstieg.
Weiterführende Ratgeber:
- Krankenversicherung Ratgeber Österreich 2026
- Private Krankenversicherung Kosten pro Monat
- Krankenversicherung ab 30 – sinnvoll?
- UNIQA vs. Merkur Krankenversicherung Vergleich
Quellen (Stand 27. Mai 2026): Österreichische Gesundheitskasse (oegk.at) – Selbstversicherung für Studierende · Sozialversicherungs-Dachverband (sozialversicherung.at) – Beiträge 2026 · Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (bmbwf.gv.at) – Studierenden-Sozialerhebung · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 123, § 16, § 51 (RIS) · Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) § 11, § 64 · Arbeiterkammer Österreich (arbeiterkammer.at) · Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (oeh.ac.at).
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Stand der Informationen: November 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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