
Strompreisbremse-Ende: Was 2026 in Österreich gilt
Die Strompreisbremse lief mit 31.12.2024 aus. Was bedeutet das 2026 für Ihre Stromrechnung? Wir erklären die Folgen, neue Netzkosten und welche Schritte 2026 sinnvoll sind.
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Ratgeber Energie Österreich
Strom- und Gasmarkt verstehen, Tarife richtig einordnen, beim Anbieterwechsel nichts vergessen.
Stand: 22. Mai 2026 · Energie-Redaktion CheckEverything.at · Lesezeit ca. 9 Minuten
Strom kostet in Österreich 2026 durchschnittlich etwa 31 bis 35 Cent pro kWh – doch regional unterscheiden sich die Preise deutlich. Wien liegt bei rund 33 Cent, Vorarlberg bei etwa 28 Cent, Kärnten bei über 36 Cent. Gas liegt bei ca. 11 bis 14 Cent pro kWh. Wer die Netzgebühren, die staatliche Regelenergieumlage und den Arbeitspreis zusammenrechnet, sieht: Hier lohnt sich ein Wechsel.
Der österreichische Energiemarkt ist seit über zwei Jahrzehnten geöffnet. Strom dürfen Haushalte seit Oktober 2001 frei wählen, beim Gas seit Oktober 2002. Trotzdem bleiben viele jahrelang beim Standardprodukt ihres Landesversorgers – meist, weil das Thema unübersichtlich wirkt.
In diesem Ratgeber bringen wir Ordnung hinein: Wie der Markt funktioniert, was hinter Begriffen wie Festpreis, Indexierung und Spot-Tarif steckt, wie ein Wechsel rechtlich abläuft und welche Bundesförderungen 2026 noch laufen. Alles auf österreichische Verhältnisse zugeschnitten, mit Quellen aus E-Control, dem BMK und der Arbeiterkammer.
Wer zügig zu konkreten Anbietern und Tarifen will, findet die ausführlichen Ratgeber zu Strom, Gas und Heizen direkt unter den Themenboxen. Wer das große Bild braucht, liest weiter – Schritt für Schritt.
Wie sich Strompreise zusammensetzen, was Smart Meter und dynamische Tarife bedeuten, welche Anbieter es in Österreich gibt – kompakt erklärt.
Zum Strom-RatgeberGasmarkt nach der Liberalisierung 2002, Tarifgestaltung, Netzentgelte je Bundesland und Hinweise für den Wechsel ohne Versorgungslücke.
Zum Gas-RatgeberDrei Akteure prägen Ihre Stromrechnung: der Lieferant (also der Anbieter, mit dem Sie den Vertrag schließen), der Netzbetreiber (zuständig für Leitungen und Zähler in Ihrer Region) und der Staat über Steuern und Abgaben. Den Lieferanten dürfen Sie frei wählen, den Netzbetreiber nicht – er ist je nach Wohnort fix vorgegeben (z. B. Wiener Netze in Wien, Netz NÖ in Niederösterreich, KNG-Kärnten Netz in Kärnten).
Der Aufsichts- und Regulierungsbehörde E-Control fällt eine wichtige Rolle zu. Sie veröffentlicht den Tarifkalkulator, beaufsichtigt die Netzentgelte und stellt aktuelle Marktdaten bereit. Auch die Arbeiterkammer betreibt einen unabhängigen Strom- und Gaspreisrechner. Beide Tools sind werbefrei und liefern eine gute zweite Meinung neben einem kommerziellen Tarifrechner Ihrer Wahl.
Beim Gas ist die Logik dieselbe, nur die Spieler heißen anders: Lieferant frei wählbar, Verteilernetzbetreiber regional vorgegeben, Marktaufsicht ebenfalls bei E-Control. Wer Strom und Gas getrennt optimiert, fährt in der Regel besser als mit einem Bundle-Tarif.
Der Arbeitspreis pro kWh ist über die Vertragslaufzeit (typisch 12 oder 24 Monate) fixiert. Planungssicher – aber Sie zahlen bei fallenden Marktpreisen drauf, weil der Anbieter das Risiko einpreist.
Gut für: Haushalte, die monatlich denselben Betrag wollen und Preisspitzen aussperren.
Der Preis koppelt sich an einen Index – etwa den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) oder einen Gasindex. Anpassung erfolgt typischerweise quartalsweise. Sie bewegen sich mit dem Markt nach oben wie nach unten.
Gut für: Wer das Marktrisiko mittragen will und auf längere Sicht günstiger fahren möchte.
Der Preis folgt – meist stündlich – der Strombörse EPEX SPOT. Voraussetzung ist ein installierter Smart Meter mit Viertelstundenwerten. In Schwachlastzeiten zahlen Sie deutlich weniger, in Spitzen mehr.
Gut für: Lastflexible Haushalte mit Wärmepumpe, E-Auto oder steuerbarer Warmwasserbereitung – und Lust, den eigenen Verbrauch zu verlagern.
Was Sie ohne aktiven Wechsel bekommen. Häufig durchschnittlich, selten Spitzenklasse. Ein Blick in den Tarifkalkulator von E-Control oder der AK lohnt sich praktisch immer.
Gut für: Wer den Wechsel nicht macht – also leider die meisten.
Der Lieferantenwechsel ist in Österreich gesetzlich auf maximal drei Wochen begrenzt (§ 76 ElWOG, § 123 GWG). Sie müssen Ihren alten Vertrag nicht selbst kündigen – das übernimmt der neue Anbieter.
Letzte Jahresabrechnung heraussuchen. Sie brauchen den Jahresverbrauch in kWh und die Postleitzahl. Ohne diese Werte rechnet kein Vergleichstool seriös.
Tarifkalkulator von E-Control, AK-Rechner oder einen kommerziellen Tarifrechner nutzen. Achten Sie auf Bindefrist, Preisgarantie, Kündigungsfrist und Boni mit Mindestbezugszeit.
Auf der letzten Rechnung oder am Smart-Meter-Display. Sie ist die eindeutige Identifikation Ihrer Anlage und unverzichtbar für den Wechsel.
Beim neuen Lieferanten im Online-Formular Vertragsdaten und Zählpunkt angeben. SEPA-Mandat erteilen. Vollmacht für die Kündigung beim alten Anbieter mitunterschreiben.
Innerhalb von rund 14 Werktagen erhalten Sie die Wechselbestätigung. Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter – das ist gesetzlich abgesichert (Versorgerwechselverordnung).
Eine Stromrechnung in Österreich besteht grob aus drei Teilen: Energiepreis (was der Lieferant für Erzeugung und Vertrieb verlangt), Netzentgelte (was der regionale Netzbetreiber für Transport und Messung kassiert) und Steuern bzw. Abgaben (Elektrizitätsabgabe, Ökostromförderbeitrag, Umsatzsteuer). Die genaue Aufteilung schwankt mit Marktpreis und Bundesland; E-Control veröffentlicht die jeweils aktuellen Werte im Preismonitor.
| Bestandteil | Anteil (Größenordnung) | Wer kassiert? |
|---|---|---|
| Energiepreis | rund ein Drittel der Rechnung | Lieferant (frei wählbar) |
| Netzentgelte | rund ein Drittel der Rechnung | Regionaler Netzbetreiber (fix) |
| Steuern und Abgaben | rund ein Drittel der Rechnung | Bund und Länder |
Bundesförderungen für Photovoltaik, Heizungstausch, thermische Sanierung und „Sauber Heizen für Alle" laufen 2026 weiter, allerdings mit jährlich angepassten Töpfen, Tarifsätzen und Antragsfenstern. Eine seriöse Übersicht – inklusive aktueller Förderhöhen – führt das Bundesministerium für Klimaschutz auf umweltfoerderung.at. Daneben legen Bundesländer und einzelne Gemeinden eigene Programme auf.
Bevor Sie investieren: Fördervoraussetzungen vor Auftragsvergabe prüfen. Wird der Antrag erst nach Beauftragung gestellt, fallen viele Programme weg. Beratung gibt es kostenfrei bei der Energieberatung Ihres Bundeslandes.

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Ihr Zähler bleibt derselbe. Auch der Netzbetreiber ändert sich nicht. Es ändert sich nur der Lieferant, also das Unternehmen, das Ihnen den Strom verrechnet.
Ja. Der Wechsel selbst kostet nichts. Allerdings sollten Sie auf die Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Anbieter achten – manche Tarife haben Mindestlaufzeiten von 12 oder 24 Monaten.
Prüfen Sie das regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr. Die Tarife ändern sich, und was vor zwei Jahren das beste Angebot war, muss es heute nicht mehr sein.
Die E-Control (Energie-Control Austria) ist die österreichische Regulierungsbehörde für den Energiemarkt. Sie überwacht die Netzgebühren, veröffentlicht Preisvergleiche und sorgt für Transparenz am Markt.
Nein. Die staatliche Strompreisbremse ist Ende 2024 ausgelaufen. Seit Anfang 2025 zahlen Haushalte wieder den vollen Marktpreis.
Die Netzgebühren sind das Entgelt für die Nutzung des Strom- oder Gasnetzes. Sie werden von den Netzbetreibern erhoben und von der E-Control reguliert. Verbraucher können Netzgebühren nicht senken – aber durch einen Anbieterwechsel den Arbeitspreis, der oft den größeren Teil der Rechnung ausmacht.
Bezieher von Sozialhilfe, Ausgleichszulage, Mindestpension oder Wohnbeihilfe. Beantragt wird über die ÖGK. Der reduzierte Tarif liegt etwa 25 Prozent unter dem Normalpreis.
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