
Strompreisbremse-Ende: Was 2026 in Österreich gilt
Die Strompreisbremse lief mit 31.12.2024 aus. Was bedeutet das 2026 für Ihre Stromrechnung? Folgen, neue Netzkosten und sinnvolle Schritte erklärt.

Strom, Gas, Heizkosten und Anbieterwechsel — praxisnah aufbereitet für 2026.
Von CheckEverything.at Redaktion · Aktualisiert am 27. Mai 2026
Der Energiemarkt in Österreich ist seit 2001 liberalisiert. Sie können Strom- und Gasanbieter frei wählen, der Netzbetreiber bleibt ortsgebunden. Die Strompreisbremse ist Ende 2024 ausgelaufen — wer im alten Tarif blieb, zahlt 2026 spürbar mehr. Ab April 2026 gibt es einen Sozialtarif für Bezieher bestimmter Sozialleistungen. Smart-Meter-Haushalte können dynamische Tarife nutzen, die sich vor allem bei Wärmepumpe, Wallbox oder PV mit Speicher lohnen. Den neutralen Tarifvergleich liefert der E-Control Tarifkalkulator; Marktangebote mit Boni sehen Sie kompakt bei durchblicker.at.
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Der österreichische Energiemarkt ist seit 2001 liberalisiert. Das heißt: Sie können Ihren Stromanbieter und Ihren Gasanbieter selbst wählen, unabhängig von Wohnort oder Vermieter. Trotzdem bleiben laut E-Control viele Haushalte jahrelang beim ersten Anbieter — und zahlen dadurch oft mehr als nötig.
Hier finden Sie unsere Ratgeber zu allen Energie-Themen: aktuelle Strompreise und Netzkosten, das Auslaufen der Strompreisbremse, der neue Sozialtarif ab April 2026, dynamische Tarife mit Smart Meter, der Wechsel des Anbieters Schritt für Schritt — und Heizkosten von Pellets bis Wärmepumpe.
Wir sind kein Vergleichsportal, sondern ein Ratgeber. Wenn Sie konkrete Tarife rechnen wollen, verlinken wir Sie direkt zum offiziellen Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control. Unsere Aufgabe: erklären, einordnen und Sie befähigen, Ihre Entscheidung selbst zu treffen.
Drei Akteure entscheiden über Ihre Stromrechnung: der Energieversorger (Strom-Lieferant), der Netzbetreiber (in Wien zum Beispiel Wiener Netze, in Niederösterreich Netz NÖ) und der Staat über Steuern und Abgaben. Den Versorger können Sie wählen, den Netzbetreiber nicht — er ist an Ihre Adresse gebunden.
Auf Ihrer Stromrechnung sehen Sie deshalb drei Hauptposten: Energiepreis (rund ein Drittel), Netzentgelte (etwa ein weiteres Drittel) und Steuern, Abgaben sowie Ökoförderbeitrag (das letzte Drittel). Beim Anbieterwechsel verändert sich nur der Energiepreis — die Netzentgelte sind für alle Haushalte am gleichen Standort gleich hoch.
Für Gas funktioniert das System parallel: Versorger ist frei wählbar, der Verteilnetzbetreiber ist ortsgebunden. Die Aufsicht über beide Märkte liegt bei der E-Control, einer unabhängigen Regulierungsbehörde des Bundes.
Die Stromkostenbremse, die seit Dezember 2022 die ersten 2.900 kWh deutlich verbilligt hat, ist Ende 2024 ausgelaufen. Wer im alten Tarif geblieben ist, sieht 2026 einen spürbar höheren Energiepreis auf der Rechnung.
Für Bezieher bestimmter Sozialleistungen gibt es einen vergünstigten Strom-Sozialtarif. Antragsberechtigt sind unter anderem Empfänger von Mindestsicherung, Ausgleichszulage und GIS-Befreiung.
Mit der laufenden Smart-Meter-Einführung werden dynamische Stromtarife verfügbar, die sich am Börsenpreis orientieren. Für Haushalte mit Wärmepumpe oder E-Auto kann sich das rechnen — für andere eher nicht.
Die Netzkosten werden 2026 in mehreren Bundesländern neu festgelegt. Die Veränderungen unterscheiden sich je nach Region deutlich.
Der Wechsel läuft in drei Schritten ab. Erstens: Verbrauch ablesen (Jahres-kWh stehen auf Ihrer letzten Jahresabrechnung). Zweitens: Im Tarifkalkulator der E-Control oder direkt bei einem Versorger einen passenden Tarif auswählen. Drittens: Vertrag online abschließen — den Rest, inklusive Kündigung beim alten Anbieter, übernimmt der neue Versorger.
Der gesamte Prozess dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen. Eine Stromunterbrechung gibt es nicht: physikalisch fließt weiterhin derselbe Strom durch dieselben Leitungen, nur die Abrechnung wechselt. Kündigungsfristen liegen meistens bei zwei Wochen oder einem Monat zum Monatsende.

Die Strompreisbremse lief mit 31.12.2024 aus. Was bedeutet das 2026 für Ihre Stromrechnung? Folgen, neue Netzkosten und sinnvolle Schritte erklärt.

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Zum Energie-Vergleich bei durchblicker.atFür die meisten Haushalte ja. Nach dem Ende der Strompreisbremse haben sich die Differenzen zwischen den Tarifen wieder vergrößert. Wer seit über zwei Jahren nicht gewechselt hat, sollte den eigenen Tarif einmal jährlich gegen den E-Control-Tarifkalkulator gegenrechnen.
Antragsberechtigt sind unter anderem Bezieher von Mindestsicherung, Sozialhilfe, Ausgleichszulage zur Pension und Personen mit GIS-Befreiung. Der Antrag läuft über das Finanzamt; die genauen Details und Einkommensgrenzen veröffentlicht das Bundesministerium für Soziales.
Üblich sind zwei bis sechs Wochen. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten und stimmt sich mit Ihrem Netzbetreiber ab. Eine Versorgungslücke entsteht dabei nicht — der Strom fließt durchgehend.
Bei einem dynamischen Tarif richtet sich der Preis nach dem Börsenstrompreis und ändert sich stündlich. Voraussetzung ist ein Smart Meter. Sinnvoll ist das vor allem bei Wärmepumpe, E-Auto-Wallbox oder Photovoltaik mit Speicher — bei kleinen Verbräuchen kaum.
Ja. Die Wahl des Stromanbieters trifft die Person, die den Stromvertrag hält — das ist in den allermeisten Mietverhältnissen der Mieter selbst, nicht der Vermieter. Eine Ausnahme sind seltene Allinclusive-Mieten mit Pauschalabrechnung.
Beim Tarifkalkulator der E-Control. Die Behörde ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und bildet alle marktrelevanten Anbieter ab. Auch die Arbeiterkammer veröffentlicht regelmäßig Marktbeobachtungen zum Energiebereich.