Auto & Mobilität

Winterreifen Österreich 2026: Pflicht, 4-mm-Profil & Strafen

Winterreifen Österreich 2026: Situative Pflicht 1. Nov.–15. April (KFG § 102 Abs. 8a), 4 mm Mindestprofil, M+S-Auslauf, 3PMSF, Strafen bis 5.000 Euro.

Von CheckEverything.at Redaktion3. Jänner 202613 Min. Lesezeit

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Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Kfz-Beratung. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen prüfen Sie bitte direkt bei oesterreich.gv.at sowie beim ÖAMTC oder ARBÖ.

Direkte Antwort: In Österreich gilt eine situative Winterreifenpflicht nach § 102 Abs. 8a Kraftfahrgesetz (KFG). Zwischen 1. November und 15. April müssen Pkw bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen — also Schnee, Schneematsch oder Eis — mit Winterreifen ausgerüstet sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt laut KFG und ÖAMTC 4 mm bei Radialreifen. Alternativ sind Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Verstöße können laut oesterreich.gv.at mit Geldstrafen bis 5.000 Euro geahndet werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Situative Pflicht: 1.11. bis 15.4. nur bei Schnee, Schneematsch oder Eis (KFG § 102 Abs. 8a).
  • Mindestprofiltiefe Winter: 4 mm bei Radialreifen, sonst Strafe und Kaskoprobleme.
  • 3PMSF-Symbol verpflichtend: M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol gelten ab Produktion 2024 nicht mehr als Winterreifen (laut ARBÖ und ÖAMTC).
  • Alternative Schneeketten: Nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
  • Strafrahmen: Verwaltungsstrafe bis 5.000 Euro, bei Unfall Mithaftung und Kürzung der Kaskoleistung.
  • Vor dem Kauf prüfen: DOT-Nummer (Alter), EU-Reifenlabel und vom Fahrzeughersteller freigegebene Größen laut Zulassungsschein.

Winterreifenpflicht in Österreich nach KFG § 102 Abs. 8a

In Österreich gibt es keine kalendarische Winterreifenpflicht wie in Deutschland. Maßgeblich ist nach § 102 Abs. 8a KFG die tatsächliche Fahrbahnsituation — der Gesetzgeber spricht von „winterlichen Fahrbahnverhältnissen". Diese liegen vor, wenn die Fahrbahn mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist.

Zeitraum, Voraussetzungen und Alternative

RegelungDetails laut KFG und ÖAMTC
Zeitraum1. November bis 15. April (situativ)
AuslöserSchnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn
Mindestprofiltiefe4 mm bei Radialreifen, 5 mm bei Diagonalreifen
AlternativeSchneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern
Gilt fürPkw bis 3,5 t (Lkw und Busse: eigene Regelung)

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) weist darauf hin, dass die Pflicht greift, sobald die Fahrbahnverhältnisse winterlich sind — unabhängig davon, ob es sich um eine Bundesstraße, Autobahn oder einen Güterweg handelt. Wer bei trockener Fahrbahn im November mit Sommerreifen fährt, bleibt straffrei.

Strafen und Versicherungsfolgen

VerstoßFolge laut KFG und VVG
Fahrt ohne Winterreifen bei winterlichen VerhältnissenVerwaltungsstrafe bis 5.000 Euro
Gefährdung anderer VerkehrsteilnehmerStrafrahmen bis 5.000 Euro plus mögliche Anzeige
Unfall ohne geeignete BereifungMithaftung und Leistungskürzung in der Kaskoversicherung
Profiltiefe unter 4 mm im WinterReifen gilt nicht als Winterreifen, Strafe wie bei Sommerreifen

Achtung Kaskodeckung: Laut Versicherungsvertragsgesetz und gängiger Rechtsprechung kann der Kfz-Versicherer bei einem Unfall ohne vorgeschriebene Winterreifen die Leistung kürzen — auch wenn die Bereifung nicht direkt ursächlich war. Details prüfen Sie immer in Ihren Vertragsbedingungen.

Welche Reifen gelten 2026 als Winterreifen?

M+S-Auslauf und Alpine-Symbol (3PMSF)

Seit 2024 müssen neu produzierte Winterreifen das Alpine-Symbol (3PMSF) tragen — ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Diese Anforderung geht auf die EU-Reifenverordnung sowie auf eine Anpassung des KFG zurück. Reine M+S-Reifen ohne 3PMSF-Symbol gelten laut ÖAMTC und ARBÖ nicht mehr als vollwertige Winterreifen, dürfen aber als Bestand aufgebraucht werden.

KennzeichnungBedeutungStatus in Österreich 2026
Alpine-Symbol (3PMSF)Bergpiktogramm mit Schneeflocke, geprüfte WintertauglichkeitPflicht bei Neukauf
M+S (ohne 3PMSF, Produktion bis 2023)Mud and Snow Marker, ohne genormten WintertestBestand aufbrauchbar, gilt noch als Winterreifen
M+S (Produktion ab 2024 ohne 3PMSF)Reine M+S-Kennzeichnung neu produziertNicht mehr als Winterreifen anerkannt
Ganzjahresreifen mit 3PMSFAllwetterreifen mit WintertestErlaubt, aber Kompromiss bei alpinen Verhältnissen

Praxis-Tipp: Das DOT-Datum auf der Reifenflanke zeigt Woche und Jahr der Produktion (z. B. „2722" = Woche 27, 2022). Bei Reifenkauf oder Pickerlprüfung lohnt sich immer ein Blick auf DOT und 3PMSF — der ÖAMTC weist regelmäßig auf diese beiden Kennzeichnungen hin.

Reifengröße richtig finden — Zulassungsschein und Türholm

Die für Ihr Fahrzeug zugelassenen Reifengrößen finden Sie an mehreren Stellen:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Genehmigungsdaten unter Punkt 15 und 22)
  2. Türholm der Fahrertür (Aufkleber des Herstellers, häufig mit Reifendruckvorgabe)
  3. Innenseite des Tankdeckels
  4. Bedienungsanleitung des Fahrzeugs

Eine typische Reifenbezeichnung wie 205/55 R16 91H ist genormt und lässt sich in jedem österreichischen Reifenfachhandel überprüfen.

CodeBedeutungBeispiel
205Reifenbreite in Millimeter205 mm Lauffläche
55Höhen-Breiten-Verhältnis in Prozent55 Prozent von 205 mm gleich 112,75 mm
RRadialbauweiseStandard bei Pkw seit Jahrzehnten
16Felgendurchmesser in Zoll16 Zoll Felge
91Tragfähigkeitsindex (Last-Index)615 kg pro Reifen
HGeschwindigkeitsindexBis 210 km/h zugelassen

Wenn Sie auf eine andere Reifen- oder Felgengröße umrüsten möchten, ist die ABE oder ECE-Genehmigung sowie eine Eintragung nach KFG § 33 nötig — Details dazu finden Sie in unserem Felgen-Ratgeber Österreich.

Worauf Sie beim Winterreifen-Kauf achten sollten

Qualitätskriterien und Reifenalter

KriteriumEmpfehlung laut ARBÖ und ÖAMTCWarum entscheidend
3PMSF-SymbolPflicht bei NeukaufGarantiert geprüfte Wintertauglichkeit
Profiltiefe bei AuslieferungMindestens 7 bis 8 mmLängere Nutzungsdauer pro Saison
DOT-Nummer (Alter)Idealerweise unter zwei JahrenGummimischung verhärtet bei Lagerung
EU-ReifenlabelNasshaftung mindestens Klasse BWichtig bei Schneematsch und nasser Fahrbahn
GeschwindigkeitsindexMindestens Vorgabe im ZulassungsscheinNiedrigerer Index nur mit Aufkleber im Sichtfeld

EU-Reifenlabel verstehen

Das verbindliche EU-Reifenlabel informiert über:

  • Kraftstoffeffizienz: Klasse A (beste) bis E (schlechteste)
  • Nasshaftung: Klasse A bis E — bei Winterreifen besonders relevant
  • Rollgeräusch: Dezibel-Wert und Klassen A bis C
  • Schneegrip: Schneeflocken-Piktogramm bei zertifizierter Wintertauglichkeit
  • Eisgrip: Zusätzliche Kennzeichnung bei nordischen Reifen (etwa für Skandinavien)

Hinweis aus der Praxis: Bei Schneematsch und überfrierender Nässe ist die Klasse für Nasshaftung wichtiger als ein knapp besserer Wert bei der Kraftstoffeffizienz. Wer viel auf Stadt- und Bundesstraßen unterwegs ist, fährt mit B oder besser sicherer.

Preisrahmen Winterreifen 2026 in Österreich

Die Preise sind Marktbeobachtung aus Online-Shops und Reifenhandel. Sie variieren je nach Größe, Marke, Saison und Modelljahr. Ein verbindlicher Vergleich macht erst im Einzelfall Sinn — über Plattformen wie Reifen.at oder im stationären Handel.

KategorieRichtpreis pro ReifenTypische Markenbeispiele
Premium120 bis 200 EuroContinental, Michelin, Pirelli
Mittelklasse80 bis 120 EuroDunlop, Goodyear, Nokian
Budget50 bis 80 EuroHankook, Kumho, Nexen

Hinweis: Die Markenangaben sind branchenübliche Beispiele für die jeweilige Preisklasse und stellen keine Kaufempfehlung dar. Vor dem Kauf prüfen Sie Tests in unabhängigen Quellen wie ARBÖ-Reifentests und Berichten des ÖAMTC.

Winterreifen online kaufen — worauf achten?

Der Online-Kauf bietet größere Auswahl und einen einfacheren Preisvergleich — setzt aber voraus, dass Sie Größe, DOT und Genehmigung selbst kontrollieren.

Vorteile

  • Größere Auswahl an Marken, Modellen und Modelljahren
  • Direkter Preisvergleich über Plattformen mit mehreren hundert Händlern
  • Kundenbewertungen und unabhängige Reifentests im Vergleich
  • Lieferung nach Hause oder zu einer Montage-Partnerwerkstätte

Was Sie selbst prüfen müssen

  1. Reifengröße exakt nach Zulassungsschein (Punkt 15 oder 22)
  2. DOT-Nummer (Produktionsdatum) auf der Reifenflanke
  3. Seriöser Händler mit AGB nach österreichischem Konsumentenschutz
  4. Montagepartner für Wuchten, RDKS-Anlernen und Altreifenentsorgung

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Ganzjahresreifen als Alternative?

Ganzjahresreifen mit 3PMSF-Symbol erfüllen die situative Winterreifenpflicht — sie sind aber laut ÖAMTC ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterperformance. Wer regelmäßig in alpinen Regionen unterwegs ist oder häufig Schneeketten anlegen muss, fährt mit echten Winterreifen entspannter.

AspektWinterreifenGanzjahresreifen mit 3PMSF
WinterperformanceSehr gut, auch bei TiefschneeBefriedigend, eher Stadt- und Mittellage
SommerperformanceNicht für Sommerbetrieb gedachtAkzeptabel, längerer Bremsweg
Reifenwechsel pro JahrZweimal jährlichEntfällt
VerschleißNormal je SaisonHöher durch ganzjährigen Einsatz
Geeignet fürAlle Regionen, vor allem AlpenStädte und Wenigfahrer mit milden Wintern

Einschätzung: In Tiroler oder Salzburger Bergregionen sind dedizierte Winterreifen klar im Vorteil. Für Stadtfahrer in Wien oder Linz mit wenigen Bergfahrten kann ein Ganzjahresreifen mit 3PMSF eine pragmatische Lösung sein — die Wahl bleibt eine individuelle Risikoabwägung.

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Wann und wie Winterreifen wechseln?

Die „O bis O"-Faustregel und die gesetzliche Realität

In der Werkstatt-Praxis wird gerne die Regel „Von Oktober bis Ostern" genannt. Rechtlich maßgeblich ist in Österreich aber die situative Pflicht nach KFG § 102 Abs. 8a. Konkret heißt das:

  • Aufziehen: Spätestens, bevor stabile Wintereinbrüche eintreten — in den meisten Regionen rund um den 1. November.
  • Abnehmen: Frühestens nach dem 15. April, wenn keine winterlichen Verhältnisse mehr zu erwarten sind.
  • Frühe Wintereinbrüche im Oktober oder späte Schneefälle nach Ostern können einen früheren Wechsel rechtfertigen — entscheidend bleibt die Fahrbahnsituation, nicht der Kalender.

Profiltiefe regelmäßig kontrollieren

ProfiltiefeStatusEmpfehlung
7 bis 8 mmNeuzustandOptimale Wintertauglichkeit
5 bis 6 mmGutIn der Regel noch eine Saison nutzbar
4 mmGrenzwertigGesetzliches Minimum, Wechsel planen
Unter 4 mmNicht zulässigReifen sofort tauschen

Praxis-Test: Eine 1-Euro-Münze hilft bei der Schnellprüfung — der goldene Rand ist etwa 3 mm breit. Verschwindet der Rand vollständig im Profil, liegen Sie noch über dem Mindestmaß. Eine genaue Messung mit einem Profiltiefenmesser bleibt zuverlässiger.

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Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Winterreifenpflicht in Österreich starr vom 1. November bis 15. April?

Nein. Es handelt sich nach § 102 Abs. 8a KFG um eine situative Pflicht. Sie greift nur dann, wenn die Fahrbahn mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt ist — innerhalb des angegebenen Zeitraums. Bei trockenen Straßen im November bleibt das Fahren mit Sommerreifen straffrei, der Versicherungsschutz aber im Schadenfall sensibel.

Wie viel Mindestprofiltiefe schreibt das Gesetz vor?

Bei Radialreifen sind 4 mm vorgeschrieben, bei Diagonalreifen 5 mm — das gilt sowohl laut KFG als auch laut ÖAMTC und ARBÖ. Diese Werte gelten nur für Winterreifen; im Sommer reicht das allgemeine Minimum von 1,6 mm.

Sind reine M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol 2026 noch erlaubt?

M+S-Reifen, die vor 2024 produziert wurden, dürfen weiter aufgebraucht werden. Ab Produktion 2024 ist das 3PMSF-Symbol verpflichtend, damit ein Reifen als Winterreifen anerkannt wird. Auf der Reifenflanke prüfen Sie das DOT-Datum sowie das Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Wie alt darf ein Winterreifen sein, ohne unsicher zu werden?

ARBÖ und ÖAMTC empfehlen ein maximales Reifenalter von etwa sechs bis acht Jahren ab DOT-Datum. Mit zunehmendem Alter verhärtet die Gummimischung, der Grip auf Schnee und Eis sinkt — selbst wenn die Profiltiefe noch ausreicht.

Muss ich auf allen vier Rädern Winterreifen montieren?

Ja — alles andere ist sicherheitstechnisch nicht empfehlenswert und kann nach Rechtsprechung als grobe Fahrlässigkeit gelten. Nur die Antriebsachse mit Winterreifen zu bestücken, führt zu Untersteuern oder unkontrolliertem Schleudern. ÖAMTC und ARBÖ raten konsequent zu einer Bereifung mit identischem Reifentyp und ähnlicher Profiltiefe an allen vier Rädern.

Sind Schneeketten eine vollwertige Alternative zu Winterreifen?

Schneeketten sind nach KFG nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Im Stadtverkehr mit nasser, eisfreier Fahrbahn dürfen Sie damit nicht fahren. Sie sind also eine ergänzende Lösung für Bergstrecken — kein dauerhafter Ersatz für Winterreifen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht?

Laut oesterreich.gv.at und ÖAMTC liegen die Verwaltungsstrafen bei bis zu 5.000 Euro. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall kommen Mithaftung, Anzeigen und Leistungskürzungen der Kaskoversicherung dazu — Details zur Kaskoabwicklung erläutert unser Ratgeber zur KFZ-Versicherung Vergleich Österreich 2026.

Checkliste: Winterreifen sicher kaufen

  1. Reifengröße exakt aus Zulassungsschein Teil I übernehmen (Punkt 15 oder 22).
  2. 3PMSF-Symbol als Pflichtmerkmal kontrollieren.
  3. DOT-Nummer prüfen — möglichst nicht älter als zwei Jahre.
  4. EU-Reifenlabel vergleichen, insbesondere Nasshaftung.
  5. Preise über Online-Plattformen und stationären Handel vergleichen.
  6. Montagekosten einplanen (laut Branchenrichtwerten rund 15 bis 25 Euro pro Reifen).
  7. Altreifenentsorgung und Reifeneinlagerung klären.
  8. RDKS-Anlernen mitbeauftragen, sofern Ihr Fahrzeug Reifendrucksensoren hat.

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Fazit

Die richtige Bereifung ist im österreichischen Winter Pflicht und Sicherheit zugleich. Maßgeblich ist die situative Winterreifenpflicht nach KFG § 102 Abs. 8a, eine Mindestprofiltiefe von 4 mm und das 3PMSF-Symbol. Vor dem Kauf prüfen Sie die Reifengröße im Zulassungsschein, das EU-Reifenlabel und das Reifenalter — ein Preisvergleich über Reifen.at oder im Fachhandel zahlt sich in den meisten Fällen aus.


Stand: 27. Mai 2026. Alle Angaben sind allgemeine Information und können sich ändern. Verbindliche Auskünfte liefern oesterreich.gv.at, ÖAMTC, ARBÖ und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Dieser Ratgeber stellt keine Rechtsberatung dar.

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Stand der Informationen: November 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.