e-card Gebühr & Rezeptgebühr 2026/2027 | Beträge & Befreiung
e-card Gebühr 2027: €26,85 statt €25,00. Rezeptgebühr 2026 bleibt bei €7,55 pro Packung. Obergrenze, Befreiung und Rückerstattung im aktuellen Ratgeber.
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Die e-card Gebühr (offiziell: Service-Entgelt) steigt von €25,00 im Jahr 2026 auf €26,85 im Jahr 2027. Die Rezeptgebühr bleibt 2026 bei €7,55 pro Packung. Beide Gebühren haben eigene Befreiungsregeln, und zu viel bezahltes Service-Entgelt bekommen Sie auf Antrag zurück. Dieser Ratgeber zeigt die aktuellen Beträge, die Obergrenze und den Weg zur Befreiung.
Das Wichtigste in Kürze
- e-card Gebühr 2027: €26,85, eingehoben am 15.11.2026. Für 2026 waren es €25,00.
- Rezeptgebühr 2026: unverändert €7,55 pro Packung
- Mehr als 2 % des Jahresnettoeinkommens zahlt 2026 niemand an Rezeptgebühren. Ab dem Deckel greift die Befreiung automatisch über das e-card-System.
- Die Obergrenze sinkt bis 2030 stufenweise auf 1,5 %. Seit 2026 zählen auch Medikamente unter €7,55 mit.
- Unter der Einkommensgrenze (€1.308,39 alleinstehend, €2.064,12 für Ehepaare) ist die Befreiung möglich, muss aber beantragt werden.
e-card Gebühr 2026 und 2027: die aktuellen Beträge
Die e-card Gebühr ist eine Jahresgebühr für die Nutzung Ihrer e-card. 2026 liegt sie bei €25,00, eingehoben am 15. November 2025. Für 2027 steigt sie auf €26,85, fällig am 15. November 2026. Das ist ein Plus von 7,4 % und deutlich mehr als die übliche jährliche Anpassung (Quelle: gesundheitskasse.at).
Der Grund: Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025) hat eine zusätzliche Erhöhung des Service-Entgelts beschlossen. Normalerweise wird der Betrag jedes Jahr zum 1. Jänner nur mit der Aufwertungszahl nach §108a ASVG angepasst. Für 2027 kommt die gesetzliche Zusatzerhöhung dazu. Den Betrag bestätigen vier unabhängige Quellen: ÖGK, chipkarte.at, der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die WKO.
Eingehoben wird die Gebühr in der Regel automatisch über den Dienstgeber oder den Pensionsversicherungsträger. Mitversicherte Angehörige zahlen kein eigenes Service-Entgelt.
Wer sich mit den laufenden öffentlichen Gebühren beschäftigt, stellt sich oft die nächste Frage: Was deckt die e-card überhaupt ab, und wo beginnt der Bereich, den nur eine private Zusatzversicherung übernimmt? Einen Überblick gibt unser Krankenversicherungs-Ratgeber für Österreich.
e-card Gebühr oder Rezeptgebühr: Was ist der Unterschied?
Das Service-Entgelt ist eine fixe Jahresgebühr für die e-card selbst. Die Rezeptgebühr fällt dagegen bei jeder Medikamenten-Packung an, die auf Kassenrezept verordnet wird. Wer nie ein Rezept einlöst, zahlt nur das Service-Entgelt. Wer viele Medikamente braucht, zahlt die Rezeptgebühr entsprechend oft, bis die Obergrenze erreicht ist.
| Merkmal | e-card Gebühr (Service-Entgelt) | Rezeptgebühr |
|---|---|---|
| Wofür | Nutzung der e-card | Medikament auf Kassenrezept |
| Höhe | €25,00 (2026) / €26,85 (2027) | €7,55 pro Packung (2026) |
| Wie oft | einmal pro Jahr | bei jeder Packung |
| Wann | 15. November des Vorjahres | direkt in der Apotheke |
| Deckel | — | 2 % des Jahresnettoeinkommens (2026) |
Eine einfache Merkregel: Das Service-Entgelt betrifft die Karte, die Rezeptgebühr das Medikament. Deshalb kann man von der einen Gebühr befreit sein und die andere trotzdem zahlen. Mitversicherte Angehörige etwa zahlen kein Service-Entgelt, sehr wohl aber Rezeptgebühr. Beide Gebühren haben eigene Befreiungsregeln; die Details dazu stehen in den nächsten Abschnitten.
Rezeptgebühr 2026: Betrag & Obergrenze
Die Rezeptgebühr bleibt 2026 bei €7,55 pro Packung, unverändert gegenüber 2025. Die ÖGK spricht ausdrücklich von einer "eingefrorenen" Gebühr (Quelle: oegk.at). Maßgeblich ist die Packung, nicht das Rezept: "Für jedes von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt auf Rezept verordnete Medikament ist pro Packung eine Rezeptgebühr direkt in der Apotheke zu bezahlen" (Quelle: oegk.at). Ob der Betrag 2027 gleich bleibt, ist offen. Einen kundgemachten Wert für 2027 gibt es mit Stand Juli 2026 nicht.
Wichtiger als der Einzelbetrag ist für viele die Obergrenze: Sobald die Rezeptgebühren im Kalenderjahr einen bestimmten Prozentsatz des Jahresnettoeinkommens übersteigen, sind weitere Rezepte im selben Jahr gebührenfrei. Diese Obergrenze sinkt in den kommenden Jahren stufenweise:
| Jahr | Obergrenze (% des Jahresnettoeinkommens) |
|---|---|
| 2026 | 2,0 % |
| 2027 | 1,875 % |
| 2028 | 1,75 % |
| 2029 | 1,625 % |
| 2030 | 1,5 % |
Die Senkung erfolgt also nicht in einem Sprung, sondern über einen Vier-Jahres-Stufenplan bis 2030 (Quelle: arbeiterkammer.at).
Für die Praxis wichtig: Die Befreiung ab Erreichen der Obergrenze funktioniert ohne Antrag. Das e-card-System zählt die bezahlten Rezeptgebühren im Hintergrund zusammen. Ist der Deckel erreicht, sieht die Ärztin oder der Arzt den Befreiungsvermerk beim Ausstellen des Rezepts, und die Apotheke verlangt keine Gebühr mehr (Quelle: sozialversicherung.at). Ihr Einkommen bekommt die Ordination dabei nicht zu sehen.
Eine weitere Änderung betrifft die Berechnung selbst: Seit 1. Jänner 2026 zählt auch der Kaufpreis von Medikamenten, die unter dem Rezeptgebühren-Betrag von €7,55 liegen, zur Obergrenze mit. Das klingt nach einem Detail, hat aber praktische Wirkung. Wer regelmäßig günstige Medikamente kauft, erreicht den Deckel schneller als bisher.
Wer ist von e-card Gebühr und Rezeptgebühr befreit?
Automatisch befreit sind unter anderem Bezieher:innen einer Ausgleichszulage, Zivildiener und Asylwerber (Quelle: oegk.at). Wer keine dieser Leistungen bezieht, aber mit dem Nettoeinkommen unter dem Richtsatz liegt, kann die Befreiung beantragen (Quelle: oesterreich.gv.at). Für 2026 gelten folgende Grenzen:
| Personengruppe | Richtsatz 2026 (netto/Monat) |
|---|---|
| Alleinstehend | €1.308,39 |
| Ehepaare (gemeinsam) | €2.064,12 |
| Erhöhter Richtsatz bei Krankheit/Gebrechen, Alleinstehend | €1.504,65 |
| Erhöhter Richtsatz bei Krankheit/Gebrechen, Ehepaare | €2.373,74 |
| Zuschlag je Kind (wenn Kind-Nettoeinkommen ≤ €481,23) | +€201,88 |
Der Kind-Zuschlag hebt dabei den Richtsatz der Eltern an: Pro mitversichertem Kind steigt die Einkommensgrenze um €201,88, solange das monatliche Nettoeinkommen des Kindes €481,23 nicht übersteigt (Quelle: pv.at). Eine Familie mit zwei Kindern kommt so auf eine deutlich höhere Grenze als das Ehepaar allein.
Und im direkten Überblick, wer welche Gebühr in welcher Höhe zahlt:
| Personengruppe | e-card Gebühr 2027 | Rezeptgebühr | Befreiung möglich? |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmer:in (Standard) | €26,85 (via Dienstgeber) | €7,55/Packung | Nein (außer Ausgleichszulage) |
| Pensionist:in | €26,85 (via Pensionsversicherungsträger) | €7,55/Packung | Ja, bei Ausgleichszulage |
| Ausgleichszulagenbezieher:in | Befreit | Befreit | Ja, automatisch |
| Angehörige (mitversichert) | Befreit | €7,55/Packung | Nein (außer eigener Anspruch) |
| Geringfügig Beschäftigte | Befreit | €7,55/Packung | Nein |
So beantragen Sie die Rezeptgebührenbefreiung
Wer die genannten Einkommensgrenzen unterschreitet, muss die Befreiung selbst beantragen. Sie greift nicht von allein, solange kein Antrag gestellt wurde. Der übliche Ablauf, wobei die Vorgaben Ihres Versicherungsträgers verbindlich sind:
- Antragsformular besorgen. Erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung (ÖGK oder zuständiger Träger) online oder in der Kundenservicestelle.
- Einkommensnachweise beilegen. Lohn- oder Pensionsbescheid der letzten Monate. Bei Ausgleichszulagenbezug reicht der Bescheid der Pensionsversicherung.
- Bei Krankheit/Gebrechen können zusätzliche Nachweise nötig sein, etwa ärztliche Unterlagen für den erhöhten Richtsatz. Welche genau, legt Ihr Träger fest.
- Antrag einreichen, persönlich, postalisch oder über das Kundenportal Ihrer Krankenversicherung.
- Befreiungsbescheinigung abwarten. Nach Genehmigung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei Apotheke und Arzt vorlegen.
Die Befreiung gilt befristet. Wie lange genau, steht in Ihrem Bescheid; danach ist ein neuer Antrag nötig. Ohne Antrag zahlen Sie die volle Rezeptgebühr weiter, auch wenn Ihr Einkommen unter der Grenze liegt. Rückwirkend prüft das niemand von selbst. Details zum Verfahren beschreibt oesterreich.gv.at; Fragen zum Einzelfall beantwortet die zuständige Krankenversicherung.
Service-Entgelt doppelt bezahlt? So funktioniert die Rückerstattung
Bei mehreren Dienstverhältnissen am Stichtag kann es passieren, dass zwei Dienstgeber gleichzeitig das Service-Entgelt einheben. Zu viel bezahlte Beträge erstattet die Krankenversicherung zurück, allerdings nur auf Antrag (Quelle: oegk.at). Der Antrag lässt sich online mit ID Austria oder per Post stellen.
Von selbst passiert hier nichts. Wenn Sie am Stichtag 15. November zwei oder mehr Dienstgeber hatten, lohnt ein Blick auf die Abrechnungen: Wurde das Service-Entgelt mehrfach abgezogen, holen Sie sich die Differenz mit dem formlosen Antrag zurück. Dasselbe gilt, wenn die Gebühr trotz Befreiung eingehoben wurde.
Steigende Selbstbehalte: Lohnt sich eine private Zusatzversicherung?
Die e-card deckt die gesetzliche Basisversorgung ab, daran ändert auch 2027 nichts. Was sie nicht abdeckt: Wahlarzt-Honorare, Sonderklasse im Spital, kürzere Wartezeiten bei Fachärzten. Genau hier setzt eine private Zusatzversicherung an.
Die e-card Gebühr steigt 2027 um 7,4 % in einem einzigen Jahr, die Obergrenze bei der Rezeptgebühr liegt 2026 noch bei vollen 2 % des Jahresnettoeinkommens. Das sind keine dramatischen Summen. Aber sie sind ein sachlicher Anlass, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen: Was übernimmt die ÖGK, was leistet eine Zusatzversicherung darüber hinaus?
Wer schnelleren Zugang zu Fachärzten oder eine bessere Unterbringung im Spital möchte, findet in unserem Krankenversicherungs-Ratgeber für Österreich eine Einordnung, worauf es bei der Auswahl ankommt. Für Wahlarzt-Behandlungen im Speziellen lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber zur Zusatzversicherung für Wahlarzt-Behandlungen, und was eine solche Absicherung monatlich kostet, zeigt unser Artikel zu privaten Zusatzversicherungen im Monatsvergleich.
Einen ersten Überblick über Konditionen gibt durchblicker.at (Anzeige) — dort lassen sich Angebote mehrerer Anbieter unverbindlich einholen.
Häufig gestellte Fragen zu e-card Gebühr und Rezeptgebühr
Wie hoch ist die e-card Gebühr 2026?
Die e-card Gebühr (Service-Entgelt) für 2026 beträgt €25,00 und wurde am 15. November 2025 eingehoben. Es handelt sich um eine jährliche Gebühr für die Nutzung der e-card, die in der Regel automatisch über den Dienstgeber oder den Pensionsversicherungsträger eingehoben wird. Mitversicherte Angehörige und Ausgleichszulagenbezieher:innen zahlen kein eigenes Service-Entgelt.
Wie hoch ist die e-card Gebühr 2027?
Für 2027 steigt die e-card Gebühr auf €26,85, fällig am 15. November 2026. Das sind €1,85 mehr als 2026, bestätigt von ÖGK, chipkarte.at, dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und der WKO. Der Anstieg von 7,4 % liegt deutlich über der üblichen jährlichen Anpassung nach §108a ASVG.
Warum steigt das e-card Service-Entgelt 2027 stärker als sonst?
Normalerweise passt sich der Betrag jährlich nur mit der gesetzlichen Aufwertungszahl nach §108a ASVG an. Für 2027 kommt eine im Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025) beschlossene Erhöhung dazu, die den Anstieg auf insgesamt 7,4 % treibt. Die Rezeptgebühr ist von dieser zusätzlichen Erhöhung nicht betroffen und bleibt 2026 unverändert.
Wie hoch ist die Rezeptgebühr 2026?
Die Rezeptgebühr bleibt 2026 bei €7,55 pro Packung, unverändert gegenüber 2025. Sie fällt für jedes auf Kassenrezept verordnete Medikament direkt in der Apotheke an. Die ÖGK bezeichnet den Betrag ausdrücklich als eingefroren. Bei Erreichen der Obergrenze werden weitere Rezepte im selben Jahr gebührenfrei; ein Betrag für 2027 ist noch nicht kundgemacht.
Wie beantrage ich die Rezeptgebührenbefreiung?
Sie stellen den Antrag mit Einkommensnachweisen bei Ihrer Krankenversicherung, persönlich, postalisch oder online. Nach Prüfung erhalten Sie eine Befreiungsbescheinigung, die Sie in der Apotheke vorlegen. Ohne Antrag zahlen Sie die volle Gebühr weiter, auch wenn Ihr Einkommen unter der Grenze liegt. Die Befreiung gilt befristet; die genaue Dauer steht in Ihrem Bescheid, danach ist ein neuer Antrag nötig.
Wer ist automatisch von der e-card Gebühr befreit?
Kein eigenes Service-Entgelt zahlen mitversicherte Angehörige und geringfügig Beschäftigte. Automatisch befreit sind außerdem Bezieher:innen einer Ausgleichszulage. Wer die Einkommensgrenze unterschreitet, ohne Ausgleichszulage zu beziehen, muss die Befreiung aktiv beantragen. Für 2026 liegt die Grenze bei €1.308,39 monatlich netto für Alleinstehende und €2.064,12 für Ehepaare.
Wie hoch ist die Obergrenze für Rezeptgebühren?
2026 liegt die Obergrenze bei 2 % des Jahresnettoeinkommens. Wird dieser Betrag im Kalenderjahr erreicht, greift die Befreiung für weitere Rezepte automatisch über das e-card-System, ganz ohne Antrag. Die Ordination sieht dabei nur den Befreiungsvermerk, nicht Ihr Einkommen. Seit 1. Jänner 2026 zählen auch Medikamente unter €7,55 zur Berechnung mit.
Ändert sich die Rezeptgebühren-Obergrenze in den nächsten Jahren?
Ja, sie sinkt stufenweise: von 2 % (2026) über 1,875 % (2027), 1,75 % (2028) und 1,625 % (2029) auf 1,5 % im Jahr 2030. Diese Senkung erfolgt laut Arbeiterkammer über einen Vier-Jahres-Stufenplan, nicht in einem einzigen Sprung. Zusätzlich zählen seit 2026 auch günstige Medikamente unter dem Rezeptgebühren-Betrag zur Obergrenze mit.
Fazit
Zwei Zahlen prägen 2026/2027: Die e-card Gebühr steigt spürbar auf €26,85, die Rezeptgebühr bleibt mit €7,55 pro Packung stabil. Wer knapp über der Ausgleichszulagen-Grenze liegt, sollte die Befreiung aktiv beantragen, statt auf eine automatische Anpassung zu warten. Und wer am Stichtag mehrere Dienstgeber hatte, prüft die Abrechnung und holt sich doppelt eingehobenes Service-Entgelt zurück. Bleibt die Frage nach der eigenen Absicherung: Unser Krankenversicherungs-Ratgeber für Österreich zeigt, wo die e-card endet und eine private Zusatzversicherung beginnt.
Stand: 27. Juli 2026.
Quellen
- ÖGK / gesundheitskasse.at: Service-Entgelt, Einhebung
- ÖGK: Service-Entgelt (Gebühr für die e-card)
- ÖGK: Rezeptgebühr eingefroren – spürbare Entlastung
- ÖGK: Rezeptgebühr und Rezeptgebührenbefreiung
- ÖGK: Rückerstattung des Service-Entgelts
- oesterreich.gv.at: Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt
- oesterreich.gv.at: Rezeptgebühren
- Dachverband der Sozialversicherungsträger: Obergrenze für Rezeptgebühren
- chipkarte.at: e-card Service-Entgelt
- WKO: E-Card
- Pensionsversicherung (pv.at): Ausgleichszulage und Richtsätze
- Arbeiterkammer: Rezeptgebühren-Deckelung, Stufenplan 2027–2030
- Arbeiterkammer: Alles zur E-Card
CheckEverything.at Redaktion
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Stand der Informationen: 27. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
