E-Card-Gebühr & Rezeptgebühr 2026/2027 | CheckEverything.at
E-Card-Gebühr 2027: €26,85 Serviceentgelt. Rezeptgebühr 2026 bleibt bei €7,55. Wer befreit ist und wie Sie die Befreiung beantragen — aktueller Ratgeber.
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Das e-card Serviceentgelt steigt von €25,00 (2026) auf €26,85 (2027), die Rezeptgebühr bleibt 2026 bei €7,55 unverändert. Wer die Ausgleichszulagen-Grenze unterschreitet, ist von beiden Gebühren befreit.
Das Wichtigste in Kürze
- e-card Serviceentgelt 2027: €26,85 (fällig 15.11.2026) — €1,85 mehr als 2026 (€25,00)
- Rezeptgebühr 2026 bleibt bei €7,55 — keine Erhöhung
- Obergrenze für Rezeptgebühren sinkt stufenweise von 2 % (2026) auf 1,5 % (2030) des Jahresnettoeinkommens
- Ab 2026 zählen auch günstige Medikamente unter dem Rezeptgebühr-Betrag zur Obergrenze — der Deckel wird schneller erreicht
- Befreiung gilt bei Nettoeinkommen bis €1.308,39 (Alleinstehende) bzw. €2.064,12 (Ehepaare) monatlich
e-card-Gebühr 2026 und 2027: die aktuellen Beträge
Das e-card Serviceentgelt ist eine jährliche Gebühr, die Sie einmal pro Jahr für die Nutzung Ihrer e-card zahlen. 2026 liegt der Betrag bei €25,00, fällig am 15. November 2025. Für 2027 steigt er auf €26,85, fällig am 15. November 2026 — ein Plus von 7,4 %, das über die reguläre jährliche Anpassung hinausgeht (Quelle: gesundheitskasse.at).
Der Grund für den überdurchschnittlichen Anstieg: Das Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025) hat eine zusätzliche Erhöhung des Service-Entgelts beschlossen. Normalerweise passt sich der Betrag jedes Jahr zum 1. Jänner nur mit der Aufwertungszahl nach §108a ASVG an, für 2027 kommt die gesetzliche Zusatzerhöhung dazu. Bestätigt wird der Betrag für 2027 von vier unabhängigen Quellen: ÖGK, chipkarte.at, Dachverband der Sozialversicherungsträger und WKO.
Eingehoben wird das Serviceentgelt in der Regel automatisch über den Dienstgeber oder den Pensionsversicherungsträger. Angehörige, die über ein Familienmitglied mitversichert sind, zahlen kein eigenes Serviceentgelt.
Wer sich mit den laufenden öffentlichen Gebühren beschäftigt, denkt oft auch über den nächsten Schritt nach: Was deckt die e-card überhaupt ab, und wo beginnt der Bereich, den nur eine private Zusatzversicherung übernimmt? Einen Überblick dazu gibt unser Krankenversicherungs-Ratgeber für Österreich.
Rezeptgebühr 2026: Betrag & Obergrenze
Die Rezeptgebühr bleibt 2026 bei €7,55 pro Packung — unverändert gegenüber 2025. Die ÖGK spricht ausdrücklich von einer "eingefrorenen" Gebühr, die Apotheken- und Medikamentenkosten für Versicherte damit nicht weiter belastet (Quelle: oegk.at).
Wichtiger als der Einzelbetrag ist für viele die Obergrenze: Sobald die Rezeptgebühren im Kalenderjahr einen bestimmten Prozentsatz des Jahresnettoeinkommens übersteigen, sind weitere Rezepte im selben Jahr gebührenfrei. Diese Obergrenze sinkt in den kommenden Jahren stufenweise:
| Jahr | Obergrenze (% des Jahresnettoeinkommens) | |---|---| | 2026 | 2,0 % | | 2027 | 1,875 % | | 2028 | 1,75 % | | 2029 | 1,625 % | | 2030 | 1,5 % |
Die Senkung erfolgt also nicht in einem Sprung, sondern über einen Vier-Jahres-Stufenplan bis 2030 (Quelle: arbeiterkammer.at).
Eine weitere Änderung betrifft die Berechnung selbst: Seit 1. Jänner 2026 zählt auch der Kaufpreis von Medikamenten, die unter dem Rezeptgebühr-Betrag von €7,55 liegen, zur Obergrenze mit. Das klingt nach einem Detail, hat aber praktische Wirkung: Wer regelmäßig günstige Medikamente kauft, erreicht den Deckel dadurch schneller als bisher.
Wer ist von e-card-Gebühr und Rezeptgebühr befreit?
Automatisch befreit sind Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen oder deren monatliches Nettoeinkommen unter dem jeweiligen Richtsatz liegt. Für 2026 gelten folgende Grenzen:
| Personengruppe | Richtsatz 2026 (netto/Monat) | |---|---| | Alleinstehend | €1.308,39 | | Ehepaare (gemeinsam) | €2.064,12 | | Erhöhter Richtsatz bei Krankheit/Gebrechen, Alleinstehend | €1.504,65 | | Erhöhter Richtsatz bei Krankheit/Gebrechen, Ehepaare | €2.373,74 | | Zuschlag je Kind (wenn Kind-Nettoeinkommen ≤ €481,23) | +€201,88 |
Und im direkten Vergleich, wer welche Gebühr in welcher Höhe zahlt:
| Personengruppe | e-card Serviceentgelt 2027 | Rezeptgebühr | Befreiung möglich? | |---|---|---|---| | Arbeitnehmer:in (Standard) | €26,85 (via Dienstgeber) | €7,55/Packung | Nein (außer Ausgleichszulage) | | Pensionist:in | €26,85 (via Pensionsversicherungsträger) | €7,55/Packung | Ja, bei Ausgleichszulage | | Ausgleichszulagenbezieher:in | Befreit | Befreit | Ja, automatisch | | Angehörige (mitversichert) | Befreit | €7,55/Packung | Nein (außer eigener Anspruch) | | Geringfügig Beschäftigte | Befreit | €7,55/Packung | Nein |
So beantragen Sie die Rezeptgebührenbefreiung
Wer die genannten Einkommensgrenzen unterschreitet, muss die Befreiung in der Regel selbst beantragen — sie greift nicht automatisch, sobald ein Antrag noch nicht gestellt wurde. Der übliche Ablauf — verbindlich sind die Vorgaben Ihres Versicherungsträgers:
- Antragsformular besorgen. Erhältlich bei Ihrer Krankenversicherung (ÖGK oder zuständiger Träger) online oder direkt in der Kundenservicestelle.
- Einkommensnachweise beilegen. Lohn- oder Pensionsbescheid der letzten Monate, bei Ausgleichszulagenbezug reicht der entsprechende Bescheid der Pensionsversicherung.
- Bei Krankheit/Gebrechen können zusätzliche Nachweise nötig sein, etwa ärztliche Unterlagen für den erhöhten Richtsatz — welche genau, legt Ihr Träger fest.
- Antrag einreichen — persönlich, postalisch oder über das Kundenportal Ihrer Krankenversicherung, je nach Träger.
- Befreiungsbescheinigung abwarten. Nach Genehmigung erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie bei Apotheke und Arzt vorlegen.
Wie lange die Befreiung gilt und ob sie neu beantragt werden muss, richtet sich nach Ihrem Bescheid — maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Krankenversicherung. Ohne Antrag zahlen Sie die volle Rezeptgebühr weiter, auch wenn Ihr Einkommen tatsächlich unter der Grenze liegt — die Befreiung wird nicht rückwirkend ohne Ihr Zutun geprüft. Fragen zum Einzelfall beantwortet die zuständige Krankenversicherung direkt.
Steigende Selbstbehalte: Lohnt sich eine private Zusatzversicherung?
Die e-card deckt die gesetzliche Basisversorgung ab — das bleibt auch 2027 so. Was sie nicht abdeckt, sind Wahlarzt-Honorare, Sonderklasse im Spital oder kürzere Wartezeiten bei Fachärzten. Genau hier setzt eine private Zusatzversicherung an.
Das Serviceentgelt steigt 2027 um 7,4 % in einem einzigen Jahr, die Obergrenze bei der Rezeptgebühr liegt 2026 noch bei vollen 2 % des Jahresnettoeinkommens. Das sind keine dramatischen Summen, aber ein sachlicher Anlass, sich mit dem eigenen Versicherungsschutz auseinanderzusetzen: Was deckt die e-card/ÖGK ab, was übernimmt eine Zusatzversicherung zusätzlich?
Wer schnelleren Zugang zu Fachärzten oder eine bessere Unterbringung im Spital möchte, findet in unserem Krankenversicherungs-Ratgeber für Österreich eine Einordnung, worauf es bei der Auswahl ankommt. Für Wahlarzt-Behandlungen im Speziellen lohnt sich ein Blick in unseren Ratgeber zur Zusatzversicherung für Wahlarzt-Behandlungen, und wer wissen will, was eine solche Absicherung monatlich kostet, findet die Antwort in unserem Artikel zu privaten Zusatzversicherungen im Monatsvergleich.
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Häufig gestellte Fragen zu e-card-Gebühr und Rezeptgebühr
Häufig gestellte Fragen
Was kostet die e-card 2026?
Das e-card Serviceentgelt für 2026 beträgt €25,00 und war am 15. November 2025 fällig. Es handelt sich um eine einmal jährliche Gebühr für die Nutzung der e-card, die in der Regel automatisch über den Dienstgeber oder den Pensionsversicherungsträger eingehoben wird. Mitversicherte Angehörige und Ausgleichszulagenbezieher:innen zahlen kein eigenes Serviceentgelt.
Was kostet die e-card 2027?
Für 2027 steigt das e-card Serviceentgelt auf €26,85, fällig am 15. November 2026. Das sind €1,85 mehr als 2026, bestätigt von ÖGK, chipkarte.at, dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und der WKO. Der Anstieg von 7,4 % liegt deutlich über der üblichen jährlichen Anpassung nach §108a ASVG.
Warum steigt das e-card Serviceentgelt 2027 stärker als sonst?
Normalerweise passt sich der Betrag jährlich nur mit der gesetzlichen Aufwertungszahl nach §108a ASVG an. Für 2027 kommt zusätzlich eine im Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025) beschlossene Erhöhung dazu, die den Anstieg auf insgesamt 7,4 % treibt. Die Rezeptgebühr ist von dieser zusätzlichen Erhöhung nicht betroffen und bleibt 2026 unverändert.
Wie hoch ist die Rezeptgebühr 2026?
Die Rezeptgebühr bleibt 2026 bei €7,55 pro Packung, unverändert gegenüber 2025. Die ÖGK bezeichnet den Betrag ausdrücklich als eingefroren, da sie Versicherte damit nicht zusätzlich belasten will. Wie viele Packungen im Jahr zusammenkommen, hängt von der individuellen Verschreibung ab; bei Erreichen der Obergrenze werden weitere Rezepte im selben Jahr gebührenfrei.
Wie beantrage ich die Rezeptgebührenbefreiung?
Sie stellen den Antrag mit Einkommensnachweisen bei Ihrer Krankenversicherung, persönlich, postalisch oder online. Nach Prüfung erhalten Sie eine Befreiungsbescheinigung, die Sie in der Apotheke vorlegen. Ohne Antrag zahlen Sie die volle Gebühr weiter, auch wenn Ihr Einkommen tatsächlich unter der Grenze liegt. Die Befreiung gilt in der Regel für ein Kalenderjahr und muss danach neu beantragt werden.
Wer ist automatisch von der e-card-Gebühr befreit?
Automatisch befreit sind Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen, sowie mitversicherte Angehörige, die kein eigenes Serviceentgelt zahlen. Wer die Ausgleichszulagen-Einkommensgrenze unterschreitet, ohne bereits Ausgleichszulage zu beziehen, muss die Befreiung dagegen aktiv beantragen — sie greift nicht von selbst. Für 2026 liegt die Grenze bei €1.308,39 monatlich netto für Alleinstehende und €2.064,12 für Ehepaare.
Wie hoch ist die Obergrenze für Rezeptgebühren?
2026 liegt die Obergrenze bei 2 % des Jahresnettoeinkommens. Wird dieser Betrag an Rezeptgebühren im Kalenderjahr erreicht, sind weitere Rezepte im selben Jahr gebührenfrei. Seit 1. Jänner 2026 zählen dabei auch Medikamente, deren Kaufpreis unter dem Rezeptgebühr-Betrag von €7,55 liegt, zur Berechnung der Obergrenze mit.
Ändert sich die Rezeptgebühren-Obergrenze in den nächsten Jahren?
Ja, sie sinkt stufenweise: von 2 % (2026) über 1,875 % (2027), 1,75 % (2028) und 1,625 % (2029) auf 1,5 % im Jahr 2030. Diese Senkung erfolgt laut Arbeiterkammer über einen Vier-Jahres-Stufenplan, nicht in einem einzigen Sprung. Zusätzlich zählen seit 2026 auch günstige Medikamente unter dem Rezeptgebühr-Betrag zur Obergrenze mit.
Fazit
Zwei Zahlen prägen 2026/2027: Das e-card Serviceentgelt steigt spürbar auf €26,85, während die Rezeptgebühr mit €7,55 stabil bleibt. Wer knapp über der Ausgleichszulagen-Grenze liegt, sollte die Befreiung aktiv beantragen, statt auf eine automatische Anpassung zu warten. Und wer über die eigene Absicherung nachdenkt: Unser Krankenversicherungs-Ratgeber für Österreich zeigt, wo die e-card endet und eine private Zusatzversicherung beginnt.
Stand: 26. Juli 2026.
Quellen
- ÖGK / gesundheitskasse.at: Service-Entgelt, Einhebung
- ÖGK: Service-Entgelt (Gebühr für die e-card)
- ÖGK: Rezeptgebühr eingefroren – spürbare Entlastung
- chipkarte.at: e-card Service-Entgelt
- Dachverband der Sozialversicherungsträger: e-card Service-Entgelt
- WKO: E-Card
- Arbeiterkammer: Rezeptgebühren-Deckelung, Stufenplan 2027–2030
- Arbeiterkammer: Alles zur E-Card
CheckEverything.at Redaktion
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Stand der Informationen: 26. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
