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Anti-Mogelpackungs-Gesetz 2026: Grundpreis-Pflicht in Österreich

Anti-Mogelpackungs-Gesetz 2026: Grundpreis-Kennzeichnung wird Pflicht. Was ändert sich für Verbraucher? Alles zu Shrinkflation und Preistransparenz.

Von CheckEverything.at Redaktion27. Februar 20267 Min. Lesezeit

Was ist das Anti-Mogelpackungs-Gesetz?

Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz (auch: Grundpreis-Transparenz-Gesetz) tritt 2026 in Österreich in Kraft. Es verpflichtet Händler zur besseren Grundpreis-Kennzeichnung und bekämpft sogenannte Shrinkflation – wenn Produkte kleiner werden, aber der Preis gleich bleibt.


Die wichtigsten Änderungen 2026

BereichBisherige RegelungAb 2026
Grundpreis-AnzeigePflicht, aber oft klein gedrucktMindestens 50% der Größe des Verkaufspreises
Shrinkflation-HinweisKeine PflichtHinweispflicht bei Mengenänderung
Online-ShopsUneinheitlichGleiche Regeln wie stationärer Handel
BußgelderBis €3.630Bis €10.000

Was ist Shrinkflation?

Shrinkflation (von "shrink" = schrumpfen + Inflation) beschreibt eine versteckte Preiserhöhung:

Beispiele für Shrinkflation

  • Schokoriegel: 250g → 220g, Preis bleibt €2,49
  • Waschmittel: 30 Waschladungen → 26, Preis steigt minimal
  • Chips-Tüte: 175g → 150g bei gleichem Preis
  • Toilettenpapier: 200 Blatt → 180 Blatt pro Rolle

Effektive Preiserhöhung: Oft 10-20%, ohne dass es Verbraucher sofort merken!


Die neue Grundpreis-Pflicht

Wie muss der Grundpreis angezeigt werden?

ProduktkategorieGrundpreis proBeispiel
Lebensmittel (fest)1 kg oder 100 g€12,50/kg
Getränke1 Liter oder 100 ml€1,80/l
Waschmittel1 kg oder pro Waschladung€0,25/WL
ToilettenpapierPro 100 Blatt€0,42/100 Blatt

Mindestanforderungen ab 2026

  • Schriftgröße: Mindestens 50% des Verkaufspreises
  • Platzierung: Direkt neben dem Verkaufspreis
  • Kontrast: Gut lesbar, nicht versteckt
  • Online: Gleichwertig zur Produktansicht

Hinweispflicht bei Mengenänderung

Neue Pflicht für Händler

Wenn ein Produkt bei gleichem oder ähnlichem Preis weniger Inhalt hat als zuvor, muss dies 3 Monate lang am Regal gekennzeichnet werden!

Wie muss gekennzeichnet werden?

  • Hinweisschild: "Weniger Inhalt als zuvor"
  • Dauer: 3 Monate nach der Änderung
  • Größe: Gut sichtbar, nicht versteckt
  • Digital: Auch im Online-Shop

So nutzen Sie das Gesetz als Verbraucher

Tipps zum Preisvergleich

  1. Immer auf den Grundpreis schauen (€/kg, €/l)
  2. Apps nutzen: z.B. Geizhals, Barcoo
  3. Stammprodukte beobachten: Größenänderungen erkennen
  4. Eigenmarken vergleichen: Oft gleiche Qualität, weniger Marketing

Beschwerdemöglichkeiten

Bei Verstößen gegen die Grundpreis-Pflicht können Sie sich beschweren bei:

  • Arbeiterkammer (AK)
  • Verein für Konsumenteninformation (VKI)
  • Bezirksverwaltungsbehörde

Häufige Mogelpackungs-Tricks

TrickBeschreibungErkennung
Große Verpackung, wenig InhaltViel Luft in der PackungGewicht prüfen, Grundpreis vergleichen
Krumme Mengen473g statt 500gAuf die Mengenangabe achten
"Neue Rezeptur"Oft Ausrede für weniger InhaltVorher-Nachher-Fotos vergleichen
Boden/Deckel-TricksDoppelter Boden, hohler DeckelVerpackung wiegen

EU-Regelungen und Österreich

Österreich geht mit dem Anti-Mogelpackungs-Gesetz über die EU-Mindestanforderungen hinaus:

| Aspekt | EU-Minimum | Österreich 2026 | |--------|------------|-----------------| | Grundpreis-Größe | Keine Vorgabe | Min. 50% des Verkaufspreises | | Shrinkflation-Hinweis | Nicht geregelt | 3 Monate Pflicht | | Online-Handel | Grundsätzlich geregelt | Strenger kontrolliert | | Bußgelder | National geregelt | Bis €10.000 |


FAQ

Ab wann gilt das neue Gesetz?

Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Händler haben eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2026, um alle Preisschilder anzupassen.

Gilt das Gesetz auch für Online-Shops?

Ja. Online-Shops müssen die gleichen Grundpreis-Regeln einhalten wie stationäre Händler. Der Grundpreis muss in der Produktansicht gut sichtbar sein.

Was kann ich tun, wenn ein Händler gegen das Gesetz verstößt?

Sie können Verstöße bei der Arbeiterkammer, dem VKI oder der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden. Fotos als Beweis sind hilfreich!

Welche Produkte sind betroffen?

Das Gesetz betrifft alle Produkte, die nach Gewicht, Volumen oder Stückzahl verkauft werden. Dazu gehören Lebensmittel, Getränke, Waschmittel, Kosmetik und viele weitere Waren.


Fazit

Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz 2026 ist ein wichtiger Schritt für mehr Preistransparenz in Österreich. Die bessere Grundpreis-Kennzeichnung und die Hinweispflicht bei Shrinkflation helfen Verbrauchern, versteckte Preiserhöhungen zu erkennen.

Unser Tipp: Gewöhnen Sie sich an, beim Einkaufen immer auf den Grundpreis (€/kg, €/l) zu achten – nur so können Sie Produkte wirklich vergleichen!


Aktualisiert: Februar 2026 | Alle Angaben ohne Gewähr

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