Finanzen

Lohnsteuertabelle Österreich 2026: Tarifstufen & Sätze

Lohnsteuertabelle 2026 für Österreich: Tarifstufen 0–55%, Absetzbeträge, Sonderzahlung 13./14., Beispielrechnungen. Quellen: BMF, WKO, USP, AK.

Von CheckEverything.at Redaktion27. Februar 202613 Min. Lesezeit

Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Tarifstufen und Absetzbeträge wurden gegen BMF Steuertarif, WKO Aktuelle Werte 2026, USP.gv.at Tarifstufen und die AK Steuerwertetabelle 2026 (PDF) geprüft. Letzte Prüfung: Mai 2026. Angaben ohne Gewähr; Beträge können sich ändern.

Direkte Antwort: Wie hoch sind die Lohnsteuersätze in Österreich 2026?

Österreich hat 2026 sieben Tarifstufen: 0 Prozent bis 13.539 Euro Jahreseinkommen, 20 Prozent bis 21.992 Euro, 30 Prozent bis 36.458 Euro, 40 Prozent bis 70.365 Euro, 48 Prozent bis 104.859 Euro, 50 Prozent bis 1.000.000 Euro und 55 Prozent darüber. Die Grenzen wurden zum 1. Jänner 2026 um 1,7333 Prozent angehoben (Inflationsanpassung); die 55-Prozent-Stufe bleibt unverändert. Quelle: BMF Steuerbuch 2026, § 33 Abs. 1 EStG.

TL;DR

  • 7 Tarifstufen 2026: 0% / 20% / 30% / 40% / 48% / 50% / 55%
  • Steuerfrei: bis 13.539 Euro Jahreseinkommen (+1,7333% gegenüber 2025)
  • Familienbonus Plus: 2.000 Euro pro Kind unter 18 (166,68 Euro / Monat)
  • Verkehrsabsetzbetrag: 496 Euro Basis, bis 853 Euro mit Pendlerpauschale
  • 13./14. Gehalt: erste 620 Euro steuerfrei, dann 6% bis Jahressechstel
  • SV-Höchstbeitragsgrundlage: 6.930 Euro / Monat (+7,4% gegenüber 2025)
  • Negativsteuer: 496 bis 804 Euro Rückerstattung bei niedrigem Einkommen

Lohnsteuertabelle 2026: Was Sie sofort wissen müssen

Mit 1. Jänner 2026 wurde der Einkommensteuertarif zum dritten und letzten Mal im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression angepasst. Die Tarifstufen wurden um 1,7333 Prozent angehoben — das sind zwei Drittel der vom BMF errechneten Inflationsrate von 2,6 Prozent. Die oberste Stufe ab 1.000.000 Euro mit 55 Prozent ist von der Anpassung ausdrücklich ausgenommen.

Wenn Sie diesen Ratgeber lesen, möchten Sie vermutlich nur eines: schnell sehen, welche Steuersätze 2026 für welches Einkommen gelten und was netto übrig bleibt. Genau dafür ist die folgende Lohnsteuertabelle gedacht — aktualisiert auf BMF-Stand und ergänzt um Absetzbeträge, Sonderzahlungs-Regelung und Beispielrechnungen.

Mehr zur formalen Veranlagung steht in unserem Ratgeber zum Steuerausgleich 2026. Einen Überblick über alle 2026er Änderungen finden Sie in Alle Änderungen in Österreich 2026.

Tarifstufen 2026: Die offizielle Lohnsteuertabelle

StufeJahreseinkommenGrenzsteuersatzSteuer pro Stufe (max.)
0bis €13.5390%€0
1über €13.539 bis €21.99220%€1.690,60
2über €21.992 bis €36.45830%€4.339,80
3über €36.458 bis €70.36540%€13.562,80
4über €70.365 bis €104.85948%€16.557,12
5über €104.859 bis €1.000.00050%€447.570,50
6über €1.000.00055%— (befristet)

Stand: gültig ab 1. Jänner 2026. Quelle: BMF, WKO, USP.gv.at.

Die Werte gelten als Jahres-Bemessungsgrundlage, also nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und vor Abzug der Absetzbeträge. Das ist wichtig — wer ein Bruttogehalt von 36.458 Euro im Jahr hat, fällt nicht automatisch in Stufe 2, weil die SV das steuerpflichtige Einkommen unter den Schwellenwert drückt.

Wie sich die Steuer rechnet (Stufenformel)

Österreich besteuert nicht den ganzen Verdienst mit dem höchsten erreichten Satz, sondern jede Stufe einzeln. Das nennt sich Grenzsteuer. Beispiel: Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 30.000 Euro fallen an:

  • 0 bis 13.539 Euro → 0 Prozent → 0 Euro
  • 13.539 bis 21.992 Euro → 20 Prozent → 1.690,60 Euro
  • 21.992 bis 30.000 Euro → 30 Prozent → 2.402,40 Euro
  • Tarifsteuer gesamt: 4.093,00 Euro (vor Absetzbeträgen)

Die WKO veröffentlicht zur schnelleren Berechnung verkürzte Stufenformeln, die genau dasselbe Ergebnis liefern.

Was sich 2026 konkret geändert hat

Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 wurde vom BMF im Herbst 2025 erlassen. Wesentliche Punkte:

  • Anpassungsfaktor: +1,7333 Prozent auf alle Tarifstufen außer der Millionärsstufe
  • Steuerfreigrenze: von 13.308 Euro (2025) auf 13.539 Euro angehoben
  • Spitzensteuersatz 55 Prozent: unverändert ab 1.000.000 Euro Jahreseinkommen, weiterhin bis Ende 2026 befristet
  • Absetzbeträge: ebenfalls valorisiert (siehe nächster Abschnitt)
  • Höchstbeitragsgrundlage SV: 6.930 Euro pro Monat (Vorjahr: 6.450 Euro), 13.860 Euro jährlich für Sonderzahlungen

Die Anpassung ist nicht so groß wie 2024 oder 2025, weil die Inflationsrate seit dem Höhepunkt 2022 deutlich gesunken ist. Sie ist trotzdem real spürbar: Wer 2026 das gleiche Bruttogehalt wie 2025 verdient, zahlt etwas weniger Lohnsteuer.

Absetzbeträge 2026: Direkt von der Steuer abgezogen

Absetzbeträge mindern nicht das Einkommen, sondern die fertig berechnete Lohnsteuer. Ein Euro Absetzbetrag spart deshalb genau einen Euro Steuer.

AbsetzbetragBetrag 2026Voraussetzung
Verkehrsabsetzbetrag (Basis)€496Alle aktiven Arbeitnehmer
Verkehrsabsetzbetrag (erhöht)€853Pendlerpauschale-Anspruch
Verkehrsabsetzbetrag (Zuschlag)bis €804Niedrige Einkommen, einschleifend
Alleinverdiener — 1 Kind€612Familienbeihilfe > 6 Monate
Alleinverdiener — 2 Kinder€828Familienbeihilfe > 6 Monate
Je weiteres Kind+€273Zusätzlich zum Sockelbetrag
Familienbonus Plus (Kind unter 18)€166,68 / Monat€2.000 / Jahr je Kind
SV-Rückerstattung Arbeitnehmermax. €496Ohne Pendlerpauschale
SV-Rückerstattung mit Pendlerpauschalemax. €804Pendlerpauschale-Anspruch
SV-Rückerstattung Pensionistenmax. €723Niedrige Pensionseinkommen

Quelle: WKO, BMF Steuerbuch 2026, AK Steuerwertetabelle 2026.

Pendlerpauschale, Pendlereuro und der Kinderabsetzbetrag werden hier bewusst nicht in Eurobeträgen genannt — die Staffelung ist von Wegstrecke und öffentlicher Anbindung abhängig. Konkrete Werte stehen direkt im BMF Steuerbuch 2026 (PDF).

Sonderzahlungen 2026: Warum 13. und 14. Gehalt günstiger besteuert sind

Das 13. (Urlaubsgeld) und 14. Gehalt (Weihnachtsgeld) werden in Österreich nicht über den normalen Tarif versteuert, sondern nach einem festen Stufenmodell innerhalb des sogenannten Jahressechstels. Der Effekt ist eine deutlich niedrigere effektive Steuerbelastung als auf das laufende Gehalt.

Bemessungsgrundlage SonderzahlungSteuersatz
die ersten €620 (Freibetrag)0%
die nächsten €24.3806%
die nächsten €25.00027%
die nächsten €33.33335,75%
über das Jahressechstel hinauswie laufender Bezug

Quelle: § 67 EStG, BMF Steuerbuch 2026, vorlagenportal.at PV-Werte 2026.

Die ersten 620 Euro pro Jahr aus 13./14. Gehalt sind also komplett steuerfrei. Der breite 6-Prozent-Korridor gilt bis zu einer Sonderzahlungs-Bemessung von 25.000 Euro — das deckt den Großteil aller Angestellten ab. Wer mehr verdient, wandert anteilig in die höheren Stufen.

Beispielrechnungen 2026: Brutto, Lohnsteuer, Netto

Die folgenden Werte sind Näherungen nach BMF-Tarif 2026, gerechnet mit dem Standard-SV-Satz 18,12 Prozent für laufende Bezüge und 17,12 Prozent für Sonderzahlungen, jeweils mit Verkehrsabsetzbetrag von 496 Euro und ohne weitere Absetzbeträge wie Familienbonus oder Pendlerpauschale. Wer kinderbezogene Beträge geltend macht, kommt netto besser raus.

€3.000 brutto pro Monat (€42.000 im Jahr)

Monatliches Gehalt

| Position | Betrag | |----------|--------| | Bruttogehalt | €3.000,00 | | Sozialversicherung (18,12%) | −€543,60 | | Lohnsteuer (laufend) | ca. −€286,67 | | Netto monatlich | ca. €2.169,73 |

13./14. Gehalt netto pro Auszahlung: ca. €2.355 (nach SV 17,12% und 6% Sonderzahlungssteuer minus 620 Euro Freibetrag)

Effektiver Lohnsteuersatz auf das Jahresbrutto: rund 8,8%

€5.000 brutto pro Monat (€70.000 im Jahr)

Monatliches Gehalt

| Position | Betrag | |----------|--------| | Bruttogehalt | €5.000,00 | | Sozialversicherung (18,12%) | −€906,00 | | Lohnsteuer (laufend) | ca. −€883,53 | | Netto monatlich | ca. €3.210,47 |

13./14. Gehalt netto pro Auszahlung: ca. €3.851 (Sonderzahlung schiebt sich anteilig in die 27%-Stufe)

Effektiver Lohnsteuersatz auf das Jahresbrutto: rund 17,3%

€8.000 brutto pro Monat (€112.000 im Jahr)

Monatliches Gehalt

| Position | Betrag | |----------|--------| | Bruttogehalt | €8.000,00 | | Sozialversicherung (bis HBG €6.930) | −€1.255,72 | | Lohnsteuer (laufend) | ca. −€2.144,16 | | Netto monatlich | ca. €4.600,12 |

Hinweis: Über der Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro pro Monat fallen für laufende Bezüge keine SV-Beiträge mehr an. Die Lohnsteuer hingegen läuft im Spitzensatzbereich weiter.

Effektiver Lohnsteuersatz auf das Jahresbrutto: rund 27,4%

Wer es ganz exakt wissen möchte, nutzt den Brutto-Netto-Rechner der Arbeiterkammer — dort lassen sich Familienbonus, Pendlerpauschale und Mehrkinderzuschlag individuell eintragen.

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Die SV-Sätze ändern sich 2026 nicht, die Höchstbeitragsgrundlage steigt:

SV-BeitragArbeitnehmerArbeitgeber
Krankenversicherung3,87%3,78%
Pensionsversicherung10,25%12,55%
Arbeitslosenversicherung3,00%3,00%
Arbeiterkammerumlage0,50%
Wohnbauförderung0,50%0,50%
Gesamt laufender Bezug18,12%21,23%
Sonderzahlungen (13./14.)17,12%20,73%

Höchstbeitragsgrundlage 2026: 6.930 Euro pro Monat, 13.860 Euro jährlich für Sonderzahlungen, 231 Euro täglich (vorlagenportal.at, ÖGK).

Negativsteuer und SV-Rückerstattung 2026

Wer so wenig verdient, dass die Tarif-Steuer durch Absetzbeträge auf null sinkt, bekommt einen Teil der eingezahlten Sozialversicherung zurück. Diese SV-Rückerstattung wird umgangssprachlich Negativsteuer genannt. Für 2026 gelten:

  • Aktive Arbeitnehmer ohne Pendlerpauschale: bis zu 496 Euro
  • Aktive Arbeitnehmer mit Pendlerpauschale-Anspruch: bis zu 804 Euro
  • Pensionisten: bis zu 723 Euro

Ausgezahlt wird die Negativsteuer ausschließlich über die Arbeitnehmerveranlagung. Wer nie eine Steuererklärung macht, lässt diesen Betrag liegen. Mehr dazu im Ratgeber Arbeitnehmerveranlagung 2026.

Lohnsteuer und Einkommensteuer: Wo der Unterschied liegt

Lohnsteuer ist eine vom Arbeitgeber laufend einbehaltene Form der Einkommensteuer für unselbständig Beschäftigte. Einkommensteuer ist der Oberbegriff und gilt für alle Einkunftsarten — Gewerbe, Vermietung, Land- und Forstwirtschaft, freie Berufe, Kapitalvermögen.

Die Tarifstufen sind identisch. Wer ausschließlich Lohn bezieht, zahlt Lohnsteuer — wer zusätzlich freiberuflich oder selbständig tätig ist, gibt am Jahresende eine Einkommensteuererklärung über alle Einkünfte zusammen ab. Die bereits einbehaltene Lohnsteuer wird auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.

Wer parallel zum Job einen Kredit bedient: aktuelle Konditionen finden Sie im Ratenkredit-Ratgeber Österreich.

Häufig gestellte Fragen zur Lohnsteuertabelle 2026

Bis zu welchem Einkommen zahlt man 2026 keine Lohnsteuer?

Die Steuerfreigrenze 2026 liegt bei 13.539 Euro Jahreseinkommen, also rund 1.128 Euro pro Monat (12 Monate gerechnet) beziehungsweise 967 Euro bei 14 Gehältern. Bis zu dieser Grenze fällt keine Lohnsteuer an. SV-Beiträge werden trotzdem abgezogen, können aber teilweise als Negativsteuer (max. 496 bis 804 Euro) zurückgeholt werden.

Wie hoch ist die Lohnsteuer bei 2.500 Euro brutto monatlich?

Bei 2.500 Euro Bruttogehalt (14× pro Jahr = 35.000 Euro brutto) fallen monatlich rund 188 Euro Lohnsteuer aus dem laufenden Bezug an, nach Abzug von 18,12 Prozent SV und Berücksichtigung des Verkehrsabsetzbetrags von 496 Euro. Netto bleiben pro Monat etwa 1.859 Euro, plus 13./14. Gehalt netto je rund 1.984 Euro. Familienbonus oder Pendlerpauschale erhöhen den Nettobetrag zusätzlich.

Wie viel Steuer fällt auf 13. und 14. Gehalt an?

Sonderzahlungen werden begünstigt besteuert. Die ersten 620 Euro pro Jahr sind steuerfrei, danach 6 Prozent bis zu einer Sonderzahlungs-Bemessung von 25.000 Euro, anschließend 27 Prozent bis 50.000 Euro und 35,75 Prozent bis 83.333 Euro. Davor wird auch von Sonderzahlungen 17,12 Prozent SV abgezogen. Im typischen Angestelltenfall liegt die effektive Steuer auf 13./14. Gehalt deutlich unter 10 Prozent.

Was bedeutet die Abschaffung der kalten Progression für 2026?

Seit 2023 werden alle Tarifstufen außer der Spitzenstufe ab 1.000.000 Euro automatisch um zwei Drittel der gemessenen Inflation angehoben. 2026 sind das 1,7333 Prozent (zwei Drittel von 2,6 Prozent Inflation Juli 2024 bis Juni 2025). Die Steuerfreigrenze ist deshalb von 13.308 auf 13.539 Euro gestiegen. 2026 ist die dritte und letzte automatische Anpassungsstufe.

Wann lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung?

In den meisten Fällen. Wer Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Pendlerpauschale oder Familienbonus geltend macht, holt sich Geld zurück. Auch wer unterm Jahr unterschiedlich verdient hat (Job-Wechsel, Karenz, Teilzeit), profitiert oft. Der Antrag ist bis zu fünf Jahre rückwirkend über FinanzOnline möglich. Details im Ratgeber Steuerausgleich 2026.

Wie hoch ist der Spitzensteuersatz 2026?

Der reguläre Spitzensteuersatz beträgt 50 Prozent ab 104.859 Euro Jahreseinkommen. Für Einkommensteile über 1.000.000 Euro gilt ein zusätzlicher Stufensatz von 55 Prozent — diese oberste Stufe ist gesetzlich befristet und wird im Gegensatz zu den anderen Tarifstufen nicht automatisch an die Inflation angepasst.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Lohnsteuer ist die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn abführt. Sie betrifft ausschließlich unselbständige Einkünfte. Einkommensteuer ist der Oberbegriff und erfasst alle sieben Einkunftsarten gemäß § 2 EStG. Die Tarifstufen und Steuersätze sind identisch — der Unterschied ist die Form der Erhebung.

Fazit: Lohnsteuertabelle 2026 in einem Satz

Mit der Anpassung um 1,7333 Prozent ist 2026 die kleinste Tarif-Erhöhung seit Beginn der Reform — und gleichzeitig die letzte automatische. Wer das gleiche Bruttogehalt wie 2025 verdient, zahlt 2026 etwas weniger Lohnsteuer. Die größten Hebel für die meisten Arbeitnehmer liegen aber nicht im Tarif selbst, sondern in der Arbeitnehmerveranlagung: Familienbonus, Pendlerpauschale, Werbungskosten und Sonderausgaben werden oft nicht ausgeschöpft.

Die genauen Tarifwerte stammen direkt aus der Inflationsanpassungsverordnung 2026 des BMF. Für Grenzfälle (Mehrfachbeschäftigung, hoher Sonderzahlungs-Anteil, ausländische Einkünfte) lohnt sich der Gang zum Steuerberater oder zur AK.


Letzte Aktualisierung: April 2026. Quellen: BMF, WKO, USP.gv.at, Arbeiterkammer. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Stand der Informationen: November 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.