Finanzen

Arbeitnehmerveranlagung 2026: Steuerausgleich richtig machen

Steuerausgleich 2026 Österreich: Fristen, FinanzOnline-Anleitung, der neue €6-Pendlereuro und welche Posten sich wirklich lohnen.

Von CheckEverything.at Redaktion27. Februar 202614 Min. Lesezeit

Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Beträge wurden gegen das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Arbeiterkammer (AK) geprüft. Letzte Prüfung: April 2026. Angaben ohne Gewähr; Beträge können sich ändern.

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Direktantwort: Die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) für das Einkommensjahr 2025 reichen Sie ab Frühjahr 2026 über FinanzOnline ein. Freiwillig haben Sie bis 31. Dezember 2030 Zeit (fünf Jahre), bei Pflichtveranlagung läuft die Frist am 30. Juni 2026 über FinanzOnline ab. Pflicht besteht laut §41 Abs. 1 EStG unter anderem bei mehreren Dienstverhältnissen oder Nebeneinkünften über €730. Der Pendlereuro liegt für 2025 noch bei €2/km und steigt erst ab dem Einkommensjahr 2026 auf €6/km.

Auf einen Blick

  • Fristen 2026: Freiwillig bis 31. Dezember 2030; Pflicht bis 30. April 2026 (Papier) bzw. 30. Juni 2026 (FinanzOnline); mit Steuerberater bis 31. März 2027.
  • Werbungskostenpauschale: €132 pro Jahr (§16 Abs. 3 EStG) — ist bereits in der laufenden Lohnsteuer berücksichtigt.
  • Sonderausgaben-Pauschale: Seit 2021 entfallen (kein automatischer Pauschbetrag mehr) — Spenden, Kirchenbeitrag und Steuerberatungskosten weiterhin absetzbar.
  • Familienbonus Plus: €2.000 pro Kind und Jahr (€166,68/Monat) bis 18. Geburtstag; danach €700/Jahr bei Familienbeihilfe.
  • Pendlereuro: €2/km für 2025; €6/km ab 2026 — Pendlerrechner-Ausdruck zwingend.
  • Negativsteuer: Bis €463/€579 (mit Pendlerpauschale) Sozialversicherungsrückerstattung, plus bis zu €804 Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag.
  • Pflichtveranlagung-Trigger (§41 EStG): mehrere Dienstgeber, Nebeneinkünfte >€730, falsche Pendlerpauschale, Aufforderung Finanzamt.

Was sich beim Steuerausgleich 2026 ändert

Die Arbeitnehmerveranlagung — im Volksmund Steuerausgleich — ist das jährliche Verfahren, mit dem Sie zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen. Für das Einkommen 2025 können Sie ab Frühjahr 2026 einreichen. Eingereicht wird über FinanzOnline; die wichtigsten Daten sind dort schon vorausgefüllt.

Zwei strukturelle Änderungen sind 2026 relevant:

  • Der Pendlereuro steigt von €2 auf €6 pro Kilometer und Jahr, bestätigt durch das BMF. Für die Veranlagung des Einkommensjahres 2025 (also den heurigen Steuerausgleich) gilt noch der alte Wert von €2. Der Anstieg auf €6 wirkt sich erst beim Steuerausgleich 2027 für das Einkommensjahr 2026 voll aus.
  • Die Steuertarifgrenzen werden weiterhin gegen die kalte Progression angepasst. Die genauen Beträge finden Sie in der Lohnsteuertabelle Österreich 2026; dieser Ratgeber konzentriert sich auf das Einreichen selbst.

Wer noch nie eingereicht hat: meistens kommt Geld zurück, Sie haben fünf Jahre Zeit, und FinanzOnline nimmt einen Großteil der Arbeit ab.

Steuerunterlagen und Stift auf einem Schreibtisch in Österreich
Foto: Pexels — lokal heruntergeladen.

Wer einreichen muss und wer freiwillig kann

Die zwei Fälle werden oft verwechselt. Sie sind nicht dasselbe.

Antragsveranlagung (freiwillig)

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer reichen freiwillig ein. Sie haben fünf Jahre Zeit: für das Einkommen 2025 läuft die Frist bis 31. Dezember 2030, laut BMF. Sollte sich beim Bescheid eine Nachzahlung herausstellen, können Sie den Antrag innerhalb eines Monats wieder zurückziehen. Das Risiko bei freiwilliger Veranlagung ist also gering.

Pflichtveranlagung

Sie sind verpflichtet einzureichen, wenn einer der in §41 Abs. 1 EStG geregelten Tatbestände vorliegt — Rechtsgrundlage im RIS und Übersicht bei der Arbeiterkammer:

  • Einkünfte über €730 zusätzlich zum Lohn
  • Mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge gleichzeitig
  • Falsch genutzter Freibetragsbescheid oder falsch beanspruchte Pendlerpauschale
  • Aufforderung des Finanzamts

Im Pflichtfall gelten kürzere Fristen: 30. April 2026 in Papierform, 30. Juni 2026 über FinanzOnline. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist über die Quotenregelung bis zum 31. März 2027.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Wenn Sie bis Ende Juni des Folgejahres keine Veranlagung einreichen und das Finanzamt aus den vorhandenen Daten eine Gutschrift von mindestens €5 errechnet, wird automatisch veranlagt. Werbungskosten und Sonderausgaben, die Sie selbst eintragen müssten, werden dabei nicht berücksichtigt. Wer Posten geltend machen will, sollte selbst einreichen.

VarianteFrist (Einkommensjahr 2025)Sinnvoll, wenn
Antragsveranlagung (freiwillig)31. Dezember 2030Sie erwarten eine Gutschrift
Pflichtveranlagung — FinanzOnline30. Juni 2026Pflichtfall liegt vor
Pflichtveranlagung — Papier (L1)30. April 2026Nur in Ausnahmefällen
Mit Steuerberater (Quotenregelung)31. März 2027Komplexere Fälle
Quelle: BMF und Arbeiterkammer (geprüft April 2026). Angaben ohne Gewähr.

Schritt für Schritt durch FinanzOnline

FinanzOnline ist das offizielle Steuerportal des BMF. Beim ersten Mal dauert die Veranlagung 30 bis 60 Minuten; in den Folgejahren deutlich weniger, weil die Lohndaten bereits hinterlegt sind.

Person füllt den österreichischen Steuerausgleich am Laptop aus
Foto: Stefan Steinbauer auf Unsplash.

1. Einsteigen

Am schnellsten geht der Login mit der ID Austria, dem Nachfolger der Handy-Signatur. Wer noch keinen Zugang hat, kann die Erstregistrierung über jedes Postamt oder Finanzamt durchführen; die Zugangsdaten kommen per RSa-Brief.

2. Lohnzettel kontrollieren

Unter "Meine Daten" → "Lohnzettel" sehen Sie den Jahreslohnzettel (L16), den Ihre Dienstgeberin oder Ihr Dienstgeber an das Finanzamt übermittelt hat. Bruttobezug, Sozialversicherung und einbehaltene Lohnsteuer sollten mit Ihrem Dezember-Lohnzettel übereinstimmen. Falls etwas nicht passt: zuerst die Personalverrechnung kontaktieren — der L16 ist die Grundlage für den Bescheid.

3. Veranlagung öffnen

Über "Eingaben/Anträge" → "Arbeitnehmerveranlagung" wählen Sie das Jahr. FinanzOnline führt Sie durch die relevanten Bereiche, statt ein riesiges Formular auf einmal zu zeigen. Die vier Blöcke, die in der Praxis am meisten bewegen:

  • Werbungskosten — berufsbedingte Ausgaben
  • Sonderausgaben — etwa Kirchenbeitrag und Spenden
  • Außergewöhnliche Belastungen — Krankheitskosten, Behinderung
  • Pendlerpauschale + Pendlereuro — Förderung für den Arbeitsweg

Die einzelnen Blöcke werden weiter unten mit den geprüften Beträgen erklärt.

4. Absenden und auf den Bescheid warten

Die meisten Bescheide kommen innerhalb von zwei bis acht Wochen. Sie erscheinen in FinanzOnline; eine Gutschrift wird auf das beim Finanzamt hinterlegte Konto überwiesen.

Was Sie 2026 absetzen können

Hier verschenken die meisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Geld. Die Beträge stammen direkt aus dem Steuerbuch 2026 des BMF. Spezialfragen (private Krankenversicherung, Steuertarife) verweisen wir auf die separaten CheckEverything-Ratgeber, damit die Zahlen an einer Stelle gepflegt werden.

Werbungskosten

Jede aktive Arbeitnehmerin und jeder aktive Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Werbungskostenpauschbetrag von €132 jährlich, geregelt in §16 Abs. 3 EStG, bestätigt durch das BMF. Dieser Betrag ist bereits in der laufenden Lohnsteuer berücksichtigt.

Werbungskosten einzeln einzutragen lohnt sich, wenn die tatsächlichen Ausgaben über €132 im Jahr liegen. Typische Posten:

  • Arbeitsmittel (Laptop, Schreibtischsessel, Werkzeug), bei privater Mitnutzung anteilig
  • Fachliteratur und berufsbezogene Software-Abos
  • Fortbildungen und Seminare mit klarem Berufsbezug
  • Reisekosten für Dienstreisen, soweit nicht vom Dienstgeber ersetzt
  • Doppelte Haushaltsführung bei beruflich notwendigem Zweitwohnsitz

Belege werden nicht mitgeschickt, müssen aber sieben Jahre aufbewahrt werden — das Finanzamt kann sie nachfordern.

Sonderausgaben

Den früheren Sonderausgaben-Pauschbetrag von €60 gibt es seit dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr; er wurde mit dem Auslaufen der Topf-Sonderausgaben gestrichen. Es zählen also nur noch tatsächlich nachgewiesene Posten. Mit der Steuerreform 2016 sind die meisten Topf-Sonderausgaben weggefallen. Drei Kategorien sind weiterhin praxisrelevant:

  • Kirchenbeitrag, mit jährlicher Obergrenze (aktuelle Höhe direkt beim BMF prüfen)
  • Spenden an Organisationen auf der offiziellen BMF-Liste der begünstigten Spendenempfänger
  • Steuerberatungskosten, ohne Obergrenze

Die Topf-Sonderausgaben für Personenversicherungen, also auch für die private Krankenversicherung, sind mit dem Veranlagungsjahr 2020 endgültig ausgelaufen. Seit 2021 ist die PKV-Prämie nicht mehr als Sonderausgabe absetzbar, auch nicht für Altverträge vor 2016. Wer eine private Krankenversicherung hat, findet im Ratgeber zur steuerlichen Absetzbarkeit die volle Einordnung, inklusive der weiterhin nutzbaren Pfade über Krankheitskosten und SVS-Beiträge.

Außergewöhnliche Belastungen

Das sind ungewöhnliche Aufwände jenseits der gewöhnlichen Lebenshaltungskosten, mit einkommensabhängigem Selbstbehalt. Häufige Beispiele: Krankheitskosten, die nicht von der ÖGK gedeckt sind, Mehraufwand bei festgestellter Behinderung, Schäden durch Naturkatastrophen sowie bestimmte Aufwände für Angehörige. Den genauen Selbstbehalt rechnet FinanzOnline automatisch aus; er bewegt sich abhängig vom Einkommen.

Pendlereuro 2026: was Sie wissen müssen

Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag — er reduziert die Steuerschuld direkt, nicht das zu versteuernde Einkommen. Für das Einkommensjahr 2025 (Veranlagung im Frühjahr 2026) gilt noch der alte Wert von €2 pro Kilometer und Jahr. Ab dem Einkommensjahr 2026 steigt der Wert auf €6 pro Kilometer, laut BMF.

Das bedeutet: die meisten reichen heuer noch unter dem alten Wert ein. Der größere Sprung wird erst beim Steuerausgleich 2027 sichtbar.

Voraussetzung für Pendlereuro und Pendlerpauschale ist immer ein gespeichertes Ergebnis aus dem BMF-Pendlerrechner. Ohne diesen Ausdruck wird die Förderung nicht anerkannt.

Die genauen Eurobeträge der kleinen und großen Pendlerpauschale richten sich nach Entfernungs-Stufen und nach der Frage, ob öffentlicher Verkehr zumutbar ist. Da die Stufen jährlich angepasst werden, verlinken wir hier auf die jeweils aktuelle BMF-Tabelle, statt eigene Zahlen zu zitieren, die schnell veralten.

Familienbonus Plus

Für Familien ist der Familienbonus Plus die größte einzelne Steuerermäßigung. Aktuell, laut BMF:

  • Kinder bis zum 18. Geburtstag: €166,68 pro Monat, €2.000 pro Jahr
  • Kinder ab dem 18. Geburtstag (mit Familienbeihilfe): €58,34 pro Monat, €700 pro Jahr

Eltern können den Familienbonus 50/50 oder 100/0 aufteilen. Da es sich um einen Absetzbetrag und nicht um einen Freibetrag handelt, wirkt er voll auf die Gutschrift.

Negativsteuer für niedrige Einkommen

Wer zu wenig verdient, um Lohnsteuer zu zahlen, kann trotzdem Geld zurückbekommen — über die Sozialversicherungsrückerstattung. Laut BMF werden 55% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, gedeckelt bei:

  • €463 pro Jahr im Standardfall
  • €579 pro Jahr bei Anspruch auf Pendlerpauschale
  • Plus bis zu €804 beim Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (Veranlagung 2026)

Eine separate Antragstellung ist nicht nötig — die Rückerstattung erfolgt automatisch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.

Wenn der Bescheid eine Nachzahlung zeigt

Das passiert — vor allem bei Jobwechsel mit Überlappung oder bei mehreren Dienstgebern im selben Jahr. Wenn die Nachzahlung mehrere hundert Euro beträgt und nicht sofort bezahlt werden kann, akzeptiert das BMF Ratenzahlungen über FinanzOnline ("Zahlungserleichterung"). Bei größeren Beträgen kann ein klassischer Konsumkredit günstiger sein als die BMF-Stundungszinsen. Den Vergleich zeigen wir im Detail im Kreditratgeber für Österreich.

Taschenrechner Münzen und Budgetunterlagen
Foto: Polina Tankilevitch auf Pexels.

Fünf Fehler, die echtes Geld kosten

Aus der Praxis von Steuerberaterinnen und Steuerberatern, kompakt:

  1. Gar nicht einreichen. Das Fünfjahresfenster ist großzügig, aber am Tag des Stichtags ist die Gutschrift weg.
  2. Pendlerrechner-Ausdruck vergessen. Ohne gespeicherte Route wird die Pendlerpauschale samt Pendlereuro nicht anerkannt — selbst wenn Sie täglich pendeln.
  3. Vorausgefüllte Sonderausgaben übersehen. Spenden und Kirchenbeitrag, die elektronisch übermittelt wurden, erscheinen automatisch — vor dem Absenden bitte auf Vollständigkeit prüfen.
  4. Werbungskosten und Sonderausgaben verwechseln. Arbeitsmittel zählen zu den Werbungskosten, Spenden zu den Sonderausgaben. FinanzOnline akzeptiert beides, aber nur im richtigen Feld.
  5. Zu früh einreichen. Wer einreicht, bevor alle Lohnzettel des Jahres beim Finanzamt sind, bekommt einen unvollständigen Bescheid und muss erneut einreichen.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Arbeitnehmerveranlagung machen?

Für die meisten Arbeitnehmer ist die Veranlagung freiwillig. Pflicht wird sie unter anderem bei Einkünften über €730 zusätzlich zum Lohn, mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen, falsch genutztem Freibetragsbescheid oder auf Aufforderung des Finanzamts. Quelle: Arbeiterkammer.

Wie lange kann ich rückwirkend einreichen?

Bis zu fünf Jahre. 2026 können Sie noch Antragsveranlagungen für die Einkommensjahre 2021 bis 2025 einreichen. Die Frist für 2025 läuft bis 31. Dezember 2030, laut BMF.

Pendlerpauschale oder Pendlereuro — was ist der Unterschied?

Die Pendlerpauschale senkt das zu versteuernde Einkommen, der Pendlereuro wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Beide können gleichzeitig beansprucht werden, sofern der BMF-Pendlerrechner die Voraussetzungen bestätigt. Pendlereuro: €2/km für Einkommensjahr 2025, €6/km ab 2026.

Macht das Finanzamt automatisch eine Veranlagung für mich?

Nur in eng umrissenen Fällen: keine Einreichung bis Ende Juni, ausschließlich lohnsteuerpflichtige Einkünfte, mindestens €5 Gutschrift erwartet. Werbungskosten und zusätzliche Sonderausgaben werden bei der antragslosen Veranlagung nicht berücksichtigt. Quelle: BMF.

Was passiert, wenn der Bescheid eine Nachzahlung zeigt?

Bei Antragsveranlagung können Sie den Antrag innerhalb eines Monats nach Bescheid zurückziehen — die Nachzahlung entfällt. Bei Pflichtveranlagung müssen Sie zahlen; Ratenzahlung ist über FinanzOnline möglich. Bei größeren Beträgen kann ein günstiger Konsumkredit eine Alternative sein.

Auf den Punkt

Für das Einkommensjahr 2025 ist die Arbeitnehmerveranlagung für fast alle Beschäftigten ein lohnender Schritt. Sie haben fünf Jahre Zeit, der Bescheid kommt meist in zwei bis acht Wochen, und FinanzOnline füllt die Eckdaten schon aus. Der größere Pendlereuro greift erst beim nächsten Steuerausgleich für 2026 — rechtzeitig den Pendlerrechner durchlaufen lassen, damit der Anspruch belegt ist. Halten Sie sich bei Beträgen an die Quellen des BMF und der Arbeiterkammer; Werbeversprechen mit "Durchschnittsrückerstattungen" helfen wenig.


Weiterführende Ratgeber


Geprüfte Quellen (April 2026): BMF Arbeitnehmerveranlagung, BMF Familienbonus Plus, BMF Pendlerpauschale, BMF Negativsteuer, Arbeiterkammer Pflichtveranlagung. Steuerbuch 2026 (BMF) als zentrale Referenz.

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Stand der Informationen: November 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.