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Reiseversicherung in Österreich

Sorgenfrei verreisen mit dem richtigen Schutz – Ratgeber 2026

Aktualisiert am 27. Mai 2026 · Von Mag. Stefan Huber

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Kurzantwort

Eine Reiseversicherung in Österreich ergänzt die E-Card durch Storno-, Reisekranken-, Unfall- und Gepäckschutz. Einzelreiseversicherungen kosten je nach Leistungsumfang rund 3–8 % des Reisepreises, Jahresreiseversicherungen für eine Familie etwa 80–180 Euro (Marktdaten 2025). Wichtig: Die E-Card deckt in EU/EWR nur „medizinisch notwendige" Leistungen ab – ein Rücktransport nach Österreich ist nicht inkludiert. Vor jeder Auslandsreise empfiehlt das BMEIA, die aktuellen Reiseinformationen zu prüfen. Polizzen lassen sich über durchblicker.at gegenüberstellen.

Auf einen Blick

  • E-Card deckt EU/EWR-Notfallleistungen ab, aber keinen Rücktransport oder Bergungskosten.
  • Reisestornoversicherung: typisch 3–8 % des Reisepreises, lohnt bei teuren Pauschalreisen.
  • Jahresreiseversicherung: ab 2–3 Reisen pro Jahr meist günstiger als Einzelpolizzen.
  • Reisekrankenversicherung mit Rücktransport gilt als Pflichtbaustein außerhalb der EU.
  • Reisewarnungen: BMEIA-Sicherheitsinformationen vor Buchung und Abreise prüfen.
  • Aufsicht: Finanzmarktaufsicht (FMA). Konsumentenschutz: AK und VKI/Konsument.

Eine Reiseversicherung schützt vor finanziellen Folgen, wenn der Urlaub krankheitsbedingt abgesagt werden muss, im Ausland eine Behandlung nötig wird oder das Gepäck verloren geht. In Österreich regelt der Versicherungsvertrag (VersVG) die Polizzen, die Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt die Anbieter. Dieser Ratgeber zeigt, welche Bausteine sinnvoll sind, wo die E-Card an Grenzen stößt und wie sich Storno-, Jahres- und Familienpolizzen unterscheiden.

Die 6 Bausteine der Reiseversicherung

Reisestornoversicherung

Übernimmt Stornokosten, wenn Sie die Reise aus wichtigem Grund (Krankheit, Unfall, Todesfall) nicht antreten können.

Reiseabbruchversicherung

Ersetzt Mehrkosten und nicht genutzte Leistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise.

Reisekrankenversicherung

Deckt Arzt, Krankenhaus und medizinisch notwendigen Rücktransport nach Österreich ab.

Reiseunfallversicherung

Leistet bei Invalidität oder Tod durch Unfall während der Reise, ergänzt die gesetzliche Sozialversicherung.

Reisehaftpflichtversicherung

Übernimmt Schäden, die Sie auf Reisen anderen zufügen – Ergänzung zur Privathaftpflicht.

Reisegepäckversicherung

Ersetzt gestohlenes oder beschädigtes Gepäck inklusive Reisedokumenten.

E-Card und EHIC – wo die Grenzen liegen

Die österreichische E-Card mit EHIC-Logo (Europäische Krankenversicherungskarte) ist Ihr Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem in der EU, im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Sie ersetzt aber keine Reiseversicherung.

Was die E-Card abdeckt (laut ÖGK und BMEIA):

  • Medizinisch notwendige Leistungen bei öffentlichen Anbietern in EU, EWR, Schweiz, UK
  • Behandlung zu lokalen Tarifen und mit lokalen Selbstbehalten

Was die E-Card NICHT abdeckt:

  • Medizinischer Rücktransport nach Österreich (kann fünfstellig werden)
  • Behandlung in privaten Krankenhäusern oder Privatkliniken
  • Länder außerhalb EU/EWR (z. B. USA, Türkei, Westbalkan)
  • Berg- und Wasserrettung, Such- und Hubschraubereinsätze
  • Selbstbehalte und Kostenanteile vor Ort

Empfehlung: Eine Reisekrankenversicherung mit medizinischem Rücktransport ist außerhalb der EU laut FMA und VKI Konsumentenschutz ein praktisch unverzichtbarer Baustein.

    Welche Polizze für welchen Reisetyp?

    PolizzeAm besten fürEnthält
    ReisestornoTeure Pauschalreisen, KreuzfahrtenStornokosten bei wichtigem Grund (Krankheit, Unfall, Todesfall)
    Reiseschutz-KomfortAktivurlaub, FamilienreisenKrankenversicherung, Unfallschutz, Reisehaftpflicht
    AuslandskrankenschutzReisen außerhalb EU/EWRArzt, Spital, medizinischer Rücktransport
    JahresreiseversicherungVielreisende, GeschäftsreisendeAlle Bausteine für unbegrenzte Reisen im Jahr

    Wichtige Gründe für Reisestornierung

    Eine Reisestornoversicherung greift nur bei vertraglich vereinbarten Gründen. Typische anerkannte Anlässe gemäß AVB der österreichischen Anbieter:

    Unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person
    Unfall vor Reiseantritt
    Todesfall in der unmittelbaren Familie
    Schwangerschaftskomplikationen
    Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
    Scheidungsverfahren mit Termin in der Reisezeit
    Nicht bestandene Wiederholungsprüfung
    Gerichtliche Vorladung oder Zeugenpflicht

    Jahres- vs. Einzelreiseversicherung

    Einzelreiseversicherung

    Vorteile

    • Günstig bei seltenen Reisen
    • Genau auf den Reisepreis abgestimmt
    • Keine Vertragsbindung

    Nachteile

    • Teurer ab mehreren Reisen
    • Vor jeder Reise neu abschließen
    Empfohlen: Für 1–2 Reisen pro Jahr
    EMPFEHLUNG

    Jahresreiseversicherung

    Vorteile

    • Günstiger ab 2–3 Reisen
    • Automatischer Schutz für alle Reisen
    • Familienvarianten verfügbar

    Nachteile

    • Höhere Jahresprämie
    • Lohnt sich kaum bei Einzelreise
    Empfohlen: Für Vielreisende und Familien

    Häufige Fragen

    Ist eine Reiseversicherung in Österreich Pflicht?

    Nein, gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Manche Drittstaaten (z. B. Schengen-Visa für Nicht-EU-Bürger oder Reisen nach Kuba) verlangen aber den Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit ausreichender Deckungssumme.

    Reicht die E-Card für den Urlaub in der EU?

    Für medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Spital ja. Privatbehandlung, Selbstbehalte und der Rücktransport nach Österreich werden aber nicht übernommen – darauf weist auch das BMEIA hin.

    Wann muss die Reisestornoversicherung abgeschlossen werden?

    In der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Buchung oder spätestens 30 Tage vor Reiseantritt. Details stehen in den AVB des jeweiligen Anbieters.

    Welche Deckungssumme ist bei der Reisekrankenversicherung sinnvoll?

    AK und VKI empfehlen unbegrenzte oder zumindest sehr hohe Deckungssummen für Heilkosten und Rücktransport, besonders bei Reisen in die USA, Asien oder den Westbalkan.

    Werden auch Pandemie-Fälle abgedeckt?

    Viele Polizzen schließen mittlerweile pandemiebedingte Erkrankungen ein, einige aber nicht. Lesen Sie die aktuellen AVB sorgfältig oder fragen Sie beim Anbieter nach.

    Welche Behörden helfen bei Streitfällen?

    Die Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt die Versicherer, AK Wien und VKI/Konsument unterstützen bei der Beschwerde. Bei Auslandsproblemen ist das BMEIA Auslandsservice anlaufstellenrelevant.

    Vertiefter Ratgeber

    Sie wollen Leistungsbeispiele, Vergleichstabellen und Tipps zu Pauschalreise vs. Aktivurlaub? Lesen Sie unseren ausführlichen Reiseversicherung Ratgeber Österreich 2026.

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