Krankenversicherung Selbstständige Österreich 2026: SVS
SVS-Beitrag 2026 ab €37,48/Monat, 20% Selbstbehalt auf 5% senken, Opting-Out für Freiberufler, Nachbemessung vermeiden. Der vollständige Ratgeber.
Werbehinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links zu durchblicker.at. Für Vertragsabschlüsse über diese Links erhalten wir eine Provision. Die redaktionelle Auswahl und Bewertung der Inhalte wird dadurch nicht beeinflusst.
Stand der Werte: geprüft am 19. April 2026 gegen svs.at und sozialversicherung.at. Alle Beiträge gültig für das Beitragsjahr 2026.SVS-Krankenversicherung 2026 auf einen Blick
Wer sich in Österreich selbstständig macht, landet fast immer bei der SVS. Die Sozialversicherung der Selbständigen übernimmt die Pflichtversicherung für Gewerbetreibende, Neue Selbstständige und viele Freiberufler. Das klingt nach einer abgeschlossenen Sache, ist es aber nicht. Der Beitrag richtet sich nach dem Gewinn, nicht nach einem festen Prozentsatz auf den Umsatz. Bei Kassenärzten fällt ein Selbstbehalt an. Für die ersten 42 Tage einer Krankheit gibt es kein Krankengeld.
Dieser Ratgeber erklärt, wie die SVS-Krankenversicherung 2026 funktioniert, welche Beitragshöhen aktuell gelten und wo eine private Zusatzversicherung die größten Lücken schließt. Die Zahlen stammen aus den offiziellen Werten von svs.at und sozialversicherung.at, Stand April 2026.
Die wichtigsten Eckdaten 2026:
- Beitragssatz Krankenversicherung: 6,80 % vom Gewinn
- Mindestbeitragsgrundlage: €551,10 pro Monat (Mindestbeitrag KV: €37,48)
- Höchstbeitragsgrundlage: €8.085,00 pro Monat (Maximalbeitrag KV: €549,78)
- Versicherungsgrenze: €6.613,20 im Jahr
- Selbstbehalt: 20 %, reduzierbar auf 10 % und bis zu 5 %
Wer die SVS-Logik einmal durchschaut, spart im Jahr oft mehrere hundert Euro. Legal, ohne Graubereich.
Wer ist bei der SVS pflichtversichert?
Die Pflichtversicherung greift nicht erst beim Großkonzern, sondern bereits bei der ersten Rechnung über der Einkommensgrenze. § 2 GSVG nennt vier Gruppen, die automatisch Teil der SVS werden:
Gewerbetreibende (WKO-Mitglieder)
Wer einen aufrechten Gewerbeschein hat, ist von Tag 1 an Mitglied der Wirtschaftskammer und damit pflichtversichert bei der SVS. Dazu zählen auch ruhende Gewerbe, solange die Gewerbeberechtigung nicht zurückgelegt wird.
Neue Selbstständige (§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG)
Das betrifft alle, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ohne Gewerbeschein ausüben. Klassisch: Vortragende, Autoren, Texter, IT-Beraterinnen, Künstler. Pflichtversichert sind sie ab dem Überschreiten der Versicherungsgrenze von €6.613,20 im Jahr. Darunter bleibt die Tätigkeit sozialversicherungsfrei.
Freiberufler nach FSVG und GSVG
Ärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen, Tierärzte, Zivilingenieure, Patentanwältinnen und Notare. Sie fallen unter das FSVG oder das GSVG, je nach Berufsgruppe. Manche Freiberufler dürfen aus der Krankenversicherung „opten", dazu gleich mehr.
Land- und Forstwirte (SVS-LW)
Bauernpensionen und bäuerliche Krankenversicherung laufen über einen eigenen Zweig innerhalb der SVS mit eigenen Beitragstabellen.
Beiträge zur SVS-Krankenversicherung 2026
Der SVS-Beitrag ist keine Pauschale. Er richtet sich nach dem vorläufig gemeldeten oder endgültig festgestellten Gewinn, und der ändert sich von Jahr zu Jahr. Für 2026 gelten folgende Werte:
| Einkommensbereich 2026 | Beitragssatz KV | Monatsbeitrag KV |
|---|---|---|
| Mindestbeitragsgrundlage | 6,80 % | €37,48 (bei €551,10 BG) |
| Durchschnitt (€3.000 Gewinn/Monat) | 6,80 % | €204,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage | 6,80 % | €549,78 (bei €8.085 BG) |
Zusätzlich zur Krankenversicherung fallen Pflichtbeiträge an:
- Pensionsversicherung (PV): 18,50 % vom Gewinn
- Unfallversicherung (UV): Fixbetrag von €12,95 pro Monat (unabhängig vom Einkommen)
- Selbstständigenvorsorge (SVorsorge / BMSVG): 1,53 % vom Gewinn
Wer mit €3.000 Monatsgewinn kalkuliert, zahlt also nicht nur €204 für die Krankenversicherung, sondern rund €822 pro Monat inklusive Pension, Unfall und Selbstständigenvorsorge. Diese Summe wird vierteljährlich von der SVS vorgeschrieben.
Vorläufige vs. endgültige Beitragsgrundlage: Das 4-Phasen-Modell
Hier wird es technisch, und hier verlieren viele Selbstständige den Überblick. Die SVS rechnet in zwei Phasen:
Phase 1 – Vorläufige Beitragsgrundlage in den ersten drei Jahren
In den ersten drei Kalenderjahren gibt es noch keinen Einkommensteuerbescheid. Die SVS schreibt deshalb Beiträge auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vor: €551,10 pro Monat für die Krankenversicherung. Das ergibt die rund €37,48 monatlich für die KV.
Phase 2 – Endgültige Beitragsgrundlage in den ersten drei Jahren
Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, meldet das Finanzamt den tatsächlichen Gewinn an die SVS. Liegt der über der Mindestgrundlage, kommt eine Nachzahlung. Diese Nachbemessung kann hohe Summen ausmachen, gerade nach dem ersten profitablen Jahr.
Phase 3 – Vorläufige Beitragsgrundlage ab dem vierten Jahr
Ab dem vierten Jahr schreibt die SVS die vorläufigen Beiträge auf Basis des drittvorangegangenen Einkommens vor. Ein Beispiel: Für 2026 dient der Gewinn aus 2023 als Basis, plus Aufwertungsfaktor.
Phase 4 – Endgültige Beitragsgrundlage ab dem vierten Jahr
Sobald der aktuelle Einkommensteuerbescheid da ist, rechnet die SVS auf den tatsächlichen Gewinn um. Je nach Entwicklung gibt es eine Nachzahlung oder ein Guthaben.
Praxistipp: Wer in einem Jahr deutlich mehr verdient, kann die Beitragsgrundlage freiwillig erhöhen lassen. Das vermeidet die Nachzahlung später. Antrag formlos an die SVS, Betreff „Erhöhung der vorläufigen Beitragsgrundlage".
Sachleistungsberechtigt oder Geldleistungsberechtigt?
Dieser Unterschied taucht in keinem Werbeprospekt auf, macht aber im Ernstfall tausende Euro aus. Er hängt an der Versicherungsgrenze von €6.613,20 pro Jahr.
Sachleistungsberechtigt sind Sie, wenn Ihr Gewinn unter dieser Grenze liegt. Dann übernimmt die SVS die medizinische Behandlung direkt, Sie bekommen die Leistungen in Form der Sachleistung. Krankengeld gibt es in dieser Variante allerdings nicht.
Geldleistungsberechtigt werden Sie ab dem Überschreiten der Versicherungsgrenze. Das klingt nach Bürokratie, bringt aber einen entscheidenden Vorteil: Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wer länger krank ist, bekommt damit wenigstens einen Teil des Einkommens ersetzt.
Viele Neue Selbstständige übersehen diesen Punkt. Wer hauptberuflich selbstständig ist, sollte darauf achten, die Grenze zu überschreiten, entweder durch den tatsächlichen Gewinn oder durch freiwillige Höhermeldung der Beitragsgrundlage.
Jungunternehmer-Regelung: Reduzierte Beiträge am Anfang
Der Start in die Selbstständigkeit ist teuer genug. Das NeuFöG und § 35b GSVG erlauben deshalb in den ersten zwei Kalenderjahren eine reduzierte Beitragsgrundlage. Konkret:
- Beitragsgrundlage für die KV wird auf die Mindestbeitragsgrundlage gesetzt (€551,10/Monat)
- Keine Nachbemessung in diesen zwei Jahren, selbst bei höherem Gewinn
- Gilt nur für Neue Selbstständige und Gewerbetreibende, nicht für Freiberufler nach FSVG
Den Antrag stellt man über den Gründungsservice der WKO oder direkt bei der SVS mit dem Formular „NeuFöG-Erklärung". Wichtig: Das Formular muss vor Aufnahme der Tätigkeit eingereicht werden, Nachreichen ist nicht möglich. Wer diesen Schritt vergisst, zahlt volle Beiträge und kann den Fehler später nicht mehr korrigieren.
Gewinnfreibetrag: 15 % weniger Beitragsgrundlage, legal
Der Gewinnfreibetrag ist eigentlich ein Instrument der Einkommensteuer, reduziert aber auch die SVS-Beitragsgrundlage. Das funktioniert so: Bei Gewinnen bis €33.000 steht pauschal ein Grundfreibetrag von 15 % zu, ohne Investitionspflicht. Darüber hinaus gibt es einen gestaffelten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
Rechenbeispiel: Bei €30.000 Jahresgewinn wird der Gewinnfreibetrag von 15 % (€4.500) abgezogen. Die SVS-Beitragsgrundlage beträgt dann €25.500 statt €30.000. Bei 6,80 % KV-Beitrag sind das €306 weniger pro Jahr, nur durch den Grundfreibetrag. Zusätzliche Ersparnis bei PV und SVorsorge kommt obendrauf.
Der Haken: Ob der Gewinnfreibetrag angewendet wird, entscheidet der Steuerberater im Einkommensteuerbescheid. Von selbst berechnet die SVS ihn nicht, sie übernimmt nur den Wert, den das Finanzamt meldet. Das gehört also in die Steuererklärung.
Mehrfachversicherung: Angestellt und selbstständig zugleich
Wer neben der selbstständigen Tätigkeit noch angestellt ist, zahlt Beiträge in zwei Systemen: ÖGK und SVS. Das passiert automatisch, die beiden Institutionen rechnen getrennt ab.
Die gute Nachricht: Die Höchstbeitragsgrundlage gilt gesamtheitlich. Wer in beiden Systemen zusammen über die Obergrenze kommt, kann zu viel bezahlte Beiträge zurückfordern. Das geht mit dem Antrag auf Beitragserstattung bei der SVS, Frist in der Regel bis Ende des übernächsten Jahres.
Beispiel: Angestellt mit Bruttolohn €6.000/Monat plus selbstständig €3.000/Monat. In Summe liegen Sie über der Höchstbeitragsgrundlage von €8.085. Die KV-Beiträge auf den übersteigenden Teil sind erstattungsfähig. Das sind in diesem Fall rund €800 pro Jahr, die man sich zurückholen kann.
Viele wissen von dieser Erstattung nichts und lassen das Geld liegen. Einmal pro Jahr lohnt sich also ein kurzer Check.
Der SVS-Selbstbehalt: Von 20 % auf 5 % drücken
Wer bei der SVS zum Kassenarzt geht, zahlt anders als ÖGK-Versicherte einen Selbstbehalt von 20 % auf die Behandlungskosten. Das ist der größte strukturelle Unterschied zur ÖGK und kostet im Jahr schnell mehrere hundert Euro. Aber: Die SVS bietet zwei Programme, mit denen dieser Selbstbehalt auf 10 % oder sogar 5 % sinkt.
Stufe 1: Standard – 20 %
Ohne Teilnahme an einem Programm zahlen Sie 20 % der Kosten selbst. Gilt bei Kassenärzten, Kassenzahnärzten und im Krankenhaus auf der allgemeinen Gebührenklasse.
Stufe 2: „Selbständig Gesund" – 10 %
Wer am Programm „Selbständig Gesund" teilnimmt und die vereinbarten Gesundheitsziele erreicht, zahlt nur noch 10 %. Dafür wird ein Eingangsbefund erstellt, aus dem individuelle Ziele abgeleitet werden.
Stufe 3: „Nachhaltig Gesund" – 5 %
Wer die Ziele über mehrere Jahre stabil einhält, kommt ins Folgeprogramm „Nachhaltig Gesund" und zahlt nur noch 5 %. Das ist der niedrigste Selbstbehalt-Satz im System.
Die fünf Zielbereiche bei „Selbständig Gesund" sind:
- Blutdruck im Normbereich
- Körpergewicht im Zielbereich (BMI-abhängig)
- Bewegung von mindestens 150 Minuten pro Woche
- Nichtrauchen oder Reduktion nach ärztlicher Vereinbarung
- Alkoholkonsum im moderaten Rahmen
Der Prüfzeitraum beträgt sechs Monate. Wer die Ziele erreicht, bekommt automatisch den reduzierten Satz sowie den Gesundheitshunderter von €100 auf das Konto. Details und Anmeldung laufen über den SVS-Hausarzt oder das Gesundheitszentrum der SVS.
Was die SVS leistet: Der Umfang im Detail
Die SVS deckt in der allgemeinen Gebührenklasse alle medizinisch notwendigen Leistungen ab. Die Details:
Ärztliche Behandlung
- Kassenärzte: 80 % der Kosten (20 % Selbstbehalt, reduzierbar)
- Wahlärzte: Erstattung zu rund 80 % des Kassentarifs, nicht des tatsächlich bezahlten Honorars
Krankenhaus
- Allgemeine Gebührenklasse: gedeckt, pro Tag fällt ein Kostenbeitrag zwischen ca. €15 und €24 an, je nach Bundesland
- Sonderklasse: nicht gedeckt, dafür braucht es eine Sonderklasse-Versicherung
Medikamente
- Rezeptgebühr 2026: €7,55 pro Packung (unverändert gegenüber 2025)
- Kostet ein Medikament weniger als €7,55, zahlen Sie nur den niedrigeren Preis
- Jahresobergrenze: 2 % des Jahresnettoeinkommens, darüber hinaus rezeptgebührenfrei
Weitere Leistungen
- Heilbehelfe (Brillen, orthopädische Einlagen)
- Rehabilitation und Kuraufenthalte
- Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, rund 60 % der Beitragsgrundlage, maximal 20 Wochen pro Fall
- Wochengeld für Selbstständige bei Schwangerschaft
Die vier größten Lücken der SVS-Versicherung
| Lücke | Finanzielle Folge | Mögliche Absicherung |
|---|---|---|
| 20 % Selbstbehalt beim Kassenarzt | Je nach Arztbesuchen €200-€600/Jahr | „Selbständig Gesund" oder Privatarztversicherung |
| Wahlarztlücke | 80 % des Kassentarifs statt des Honorars | Ambulante Zusatzversicherung |
| Keine Sonderklasse im Spital | Mehrbettzimmer, kein Wahlarzt im Krankenhaus | Sonderklasse-Versicherung |
| Kein Krankengeld Tag 1-42 | Sechs Wochen ohne Einkommensersatz | Krankentagegeld-Versicherung |
Zusatzversicherung für Selbstständige prüfen
Tarife anschauen und die Lücken der SVS schließen.
Zur Tarifauswahl bei durchblicker.at
Werbung – Affiliate-Link
Opting-Out: Freiberufler mit Alternative zur SVS-Pflicht
Nicht alle Selbstständigen müssen in der SVS bleiben. Einige Freiberufler dürfen unter bestimmten Bedingungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten und sich stattdessen privat versichern. Das nennt sich Opting-Out und ist in § 5 GSVG sowie in den Berufsgesetzen geregelt.
Möglich für:
- Ärztinnen und Ärzte (über Kammer-Gruppenversicherung)
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Apotheker
- Ziviltechniker und Notare
Voraussetzungen:
- Die jeweilige Berufsvertretung muss eine Gruppenversicherung organisiert haben
- Der Antrag läuft über die Kammer, nicht direkt bei der SVS
- Der Wechsel ist grundsätzlich nur zu Beginn der Tätigkeit möglich, spätere Wiederaufnahme in die SVS nicht immer garantiert
Der finanzielle Vergleich lohnt sich: Bei hohem Einkommen übersteigt der SVS-Beitrag schnell die Prämie einer Gruppenversicherung mit besseren Leistungen. Bei niedrigem oder schwankendem Einkommen ist die SVS häufig günstiger, weil sie einkommensbasiert rechnet.
Für die klassischen Neuen Selbstständigen und Gewerbetreibenden ist Opting-Out nicht vorgesehen. Sie bleiben zwingend in der SVS.
Nachbemessung vermeiden: Die Verzugszinsen-Falle
Ein Punkt, den viele erst beim ersten größeren Einkommenssprung erleben: Wenn der endgültige Einkommensteuerbescheid deutlich über der vorläufigen SVS-Beitragsgrundlage liegt, kommt eine Nachzahlung. Das ist noch kein Problem. Gefährlich wird es, wenn die Nachzahlung zusammen mit einer laufenden Vorschreibung fällig wird und nicht bezahlt werden kann.
Die SVS verrechnet auf offene Forderungen Verzugszinsen von 9,3 % pro Jahr. Das ist deutlich mehr als jeder Kontokorrent-Rahmen einer Bank. Aus einer Nachzahlung von €5.000 werden in zwölf Monaten rund €465 Zinsen, die nicht abzugsfähig sind.
So vermeiden Sie die Falle:
- In guten Jahren die vorläufige Beitragsgrundlage freiwillig erhöhen lassen
- Für die erwartete Nachzahlung eine Rücklage bilden (Faustregel: 27 % des Mehrgewinns auf ein Sparkonto)
- Bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig Stundung oder Ratenzahlung beantragen, bevor Verzugszinsen entstehen
Die SVS ist im Umgang mit Zahlungsproblemen meistens kooperativ, wenn man rechtzeitig das Gespräch sucht. Das Gegenteil, also einfach nicht bezahlen, wird deutlich teurer.
Zusatzversicherung: Wo sie sich wirklich lohnt
Die vier Lücken der SVS-Versicherung lassen sich durch private Zusatzversicherungen schließen. Aber nicht jede Police ergibt für jede Lebenssituation Sinn. Ein paar Richtwerte:
Privatarzt- und Wahlarztversicherung (sehr hohe Priorität)
Deckt die Differenz zwischen SVS-Erstattung und tatsächlichem Wahlarzt-Honorar. Spart Zeit bei Terminen und verschafft Zugang zu spezialisierten Ärzten. Monatsprämien beginnen bei rund €25 und steigen mit dem Alter. Details zur Preisstruktur: Private Krankenversicherung Kosten pro Monat.
Krankentagegeld (sehr hohe Priorität)
Der größte blinde Fleck der SVS. Sechs Wochen ohne Einkommen nach Krankheitsbeginn treffen Selbstständige hart. Eine Krankentagegeld-Versicherung zahlt ab dem 15., 22. oder 43. Tag eine vereinbarte Tagessumme.
Sonderklasse (mittlere Priorität)
Ein- oder Zweibettzimmer, Wahlarzt im Krankenhaus, kürzere Wartezeiten bei Operationen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Sonderklasse-Versicherung.
Unfallversicherung (sehr hohe Priorität)
Selbstständige haben keinen automatischen AUVA-Schutz wie Arbeitnehmer. Die SVS-UV mit €12,95/Monat deckt nur einen Teil. Eine private Unfallversicherung ergänzt sinnvoll: Tipps und Anbieter im Ratgeber zur Unfallversicherung Österreich 2026.
Wartezeiten und Gesundheitsprüfung
Private Zusatzversicherungen haben meist drei bis acht Monate Wartezeit, bei Schwangerschaft bis zu neun Monate. Außerdem prüfen die Versicherer Vorerkrankungen. Wer heute gesund ist, sollte früher abschließen. Später mit bestehenden Vorerkrankungen wird es teurer oder unmöglich.
Kosten-Nutzen-Rechnung (Beispiel Freiberufler, 35 Jahre)
| Posten | Ohne Zusatz | Mit Privatarzt-Zusatz (€50/Monat) | |--------|-------------|-----------------------------------| | 5 Wahlarzt-Besuche à €120 | €600 | €600 | | SVS-Erstattung | €200 | €200 | | Private Erstattung | €0 | €330 | | Jahresprämie Zusatz | €0 | €600 | | Out-of-Pocket | €400 | €70 |
Zusätzlich: kürzere Termine, Wahlarzt-Zugang, oft auch Zahnzusatz im Paket.
Steuerliche Behandlung: Was absetzbar ist
SVS-Beiträge sind für Selbstständige zu 100 % Betriebsausgabe. Das reduziert sowohl den Gewinn als auch die Beitragsgrundlage für das Folgejahr. Details und Belege regelt § 4 Abs. 4 EStG.
Bei privaten Zusatzversicherungen ist die Absetzbarkeit komplexer:
- Krankenversicherung zur Aufstockung der Pflichtversicherung: als Sonderausgabe oder Betriebsausgabe möglich, je nach Tarifgestaltung
- Unfallversicherung betrieblich: als Betriebsausgabe absetzbar
- Sonderklasse-Versicherung: meist nur als Sonderausgabe
Mehr zur steuerlichen Behandlung im Detail: Krankenversicherung steuerlich absetzen. Für die verbindliche Einordnung in Ihrem konkreten Fall: Steuerberater.
SVS-Überbrückungshilfe bei finanziellen Engpässen
Die SVS hat mehrere Instrumente, wenn die Beiträge kurzfristig nicht bezahlt werden können:
- Stundung: Aufschub einzelner Beiträge, in der Regel zinsfrei, muss schriftlich beantragt werden
- Ratenzahlung: Aufteilung von Rückständen auf mehrere Monatsraten
- Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage: bei nachweislich niedrigerem Einkommen als ursprünglich angenommen
- Ruhendmeldung des Gewerbes, falls die Tätigkeit vorübergehend nicht fortgeführt wird
Der wichtigste Rat: frühzeitig bei der SVS melden, nicht abwarten. Einmal entstandene Verzugszinsen lassen sich nur noch schwer rückgängig machen.
Häufige Fragen zur SVS-Krankenversicherung
Wie berechne ich meinen SVS-Beitrag 2026?
Der monatliche Gesamtbeitrag ergibt sich aus 6,80 % KV, 18,50 % PV, 1,53 % Selbstständigenvorsorge und €12,95 UV-Fixbetrag, jeweils auf die Beitragsgrundlage angewendet. Bei €3.000 Monatsgewinn sind das rund €822. Die offizielle Berechnung läuft über den SVS-Beitragsrechner auf svs.at.
Was ist der Unterschied zwischen SVS und ÖGK?
Die SVS ist für Selbstständige zuständig, die ÖGK für Arbeitnehmer und deren Angehörige. Der entscheidende praktische Unterschied: SVS-Versicherte zahlen einen 20-prozentigen Selbstbehalt beim Kassenarzt, ÖGK-Versicherte nicht. Dafür sind die SVS-Beiträge einkommensabhängig und Betriebsausgabe.
Kann ich mich als Selbstständiger in Österreich privat vollversichern?
Nein, in Österreich gibt es keine vollständige Abwahl der gesetzlichen Pflichtversicherung für Gewerbetreibende und Neue Selbstständige. Nur bestimmte Freiberufler dürfen nach § 5 GSVG opting-out wählen, sofern ihre Berufsvertretung eine Gruppenversicherung eingerichtet hat.
Wann werde ich bei der SVS geldleistungsberechtigt?
Sobald der Jahresgewinn die Versicherungsgrenze von €6.613,20 überschreitet oder Sie freiwillig eine höhere Beitragsgrundlage melden. Nur dann besteht Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Was passiert bei einer Nachbemessung durch die SVS?
Sobald der Einkommensteuerbescheid den tatsächlichen Gewinn bestätigt, rechnet die SVS auf diesen Wert um. Liegt der über der bisherigen Vorschreibung, kommt eine Nachzahlung. Liegt er darunter, gibt es ein Guthaben. Verzugszinsen entstehen nur, wenn Nachzahlungen nicht fristgerecht beglichen werden.
Wie hoch ist das Krankengeld bei der SVS?
Bei Geldleistungsberechtigung beträgt das Krankengeld rund 60 % der Beitragsgrundlage, gezahlt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und maximal 20 Wochen je Krankheitsfall. Die ersten 42 Tage sind nicht gedeckt und können mit einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung abgesichert werden.
Sind SVS-Beiträge steuerlich absetzbar?
Ja, die Beiträge zur SVS-Pflichtversicherung sind in voller Höhe Betriebsausgaben und reduzieren damit den steuerpflichtigen Gewinn. Das gilt für Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung und Selbstständigenvorsorge gleichermaßen.
Welche Zusatzversicherung lohnt sich für Selbstständige am meisten?
Die beiden wichtigsten Bausteine sind eine Krankentagegeld-Versicherung (schließt die 42-tägige Krankengeld-Lücke) und eine Privatarzt- oder Wahlarztversicherung (schließt die Erstattungslücke). Sonderklasse und zusätzliche Unfallversicherung sind sinnvoll, aber nicht für jede Lebenssituation zwingend.
Fazit: SVS-Krankenversicherung 2026 für Selbstständige
Die SVS ist für die meisten Selbstständigen in Österreich gesetzt und bietet eine solide Grundversorgung. Interessant wird sie durch die Details: Der 20-prozentige Selbstbehalt lässt sich auf 5 % senken. Die Beitragsgrundlage lässt sich durch den Gewinnfreibetrag legal reduzieren. Mehrfachversicherte können zu viel bezahlte Beiträge zurückfordern. Wer die 4-Phasen-Logik versteht, vermeidet teure Nachzahlungen mit 9,3 % Verzugszinsen.
Die drei wichtigsten Empfehlungen für 2026:
- Beim Jahreswechsel die vorläufige Beitragsgrundlage gegen den erwarteten Gewinn prüfen und bei Bedarf freiwillig anpassen, um eine Nachzahlung zu verhindern
- Programm „Selbständig Gesund" starten, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen passen, der halbe Selbstbehalt spart im Jahr meist mehrere hundert Euro
- Mindestens Krankentagegeld und Privatarztversicherung prüfen, die größten Einkommensrisiken einer Erkrankung liegen außerhalb der SVS-Deckung
Wer einzelne Themen vertiefen möchte: Unser Ratgeber zur privaten Krankenversicherung in Österreich erklärt Sonderklasse und Privatarzt im Detail.
Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Ratgeber dienen der allgemeinen Orientierung. Beitragssätze und gesetzliche Regelungen können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte die SVS (svs.at) oder Ihre Steuerberatung. CheckEverything.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Diese Information ersetzt keine individuelle Beratung.
Quellen (Stand April 2026): svs.at · sozialversicherung.at · wko.at · ris. bka. gv. at (GSVG, FSVG, EStG)
Haftungsausschluss und rechtliche Hinweise
Keine Finanz- oder Rechtsberatung: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Fachexperten.
Keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit: Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen. Preise, Konditionen und Leistungen können sich jederzeit ändern. Bitte prüfen Sie alle Angaben direkt beim jeweiligen Anbieter.
Keine Empfehlungen: Die genannten Produkte, Dienstleistungen oder Anbieter stellen keine persönliche Empfehlung dar. Die Auswahl erfolgte exemplarisch zu Informationszwecken. Jede Entscheidung liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.
Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen könnten. Dies gilt insbesondere für finanzielle Entscheidungen auf Basis dieser Informationen.
Externe Links: Für Inhalte externer Websites, auf die wir verlinken, sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Stand der Informationen: November 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Das könnte Sie auch interessieren

Private Krankenversicherung Schwangerschaft Österreich 2026
9-Monats-Wartezeit, Baby-Option, Sonderklasse-Entbindung und Privatspital-Kosten. Was private Krankenversicherung in der Schwangerschaft wirklich leistet.

Zusatzversicherung Familie & Kinder Österreich 2026
Familientarif, Kinderprämien und Rabatte in Österreich: Was eine Zusatzversicherung für die Familie 2026 wirklich kostet und wann sie sich rechnet.

Private Krankenversicherung absetzen Österreich 2026
Private Krankenversicherung in Österreich 2026 absetzen: Was seit 2021 nicht mehr geht, was Selbstständige weiterhin absetzen und wie Krankheitskosten helfen.

Krankenversicherung wechseln Österreich 2026: Ratgeber
Private Krankenversicherung in Österreich wechseln: Fristen nach §8 VersVG, Gesundheitsfragen, Dauerrabatt-Falle. Mit Musterbrief und Anbieter-Tabelle.

Krankenversicherung Neugeborenes 2026: Baby-Option Ratgeber
Neugeborenes versichern in Österreich: Baby-Option, Aufnahmegarantie, Kosten und Fristen. So sichern Sie Ihr Kind ab Geburt privat ab.

Krankenversicherung ab 50 Oesterreich: Kosten & Tipps 2026
Krankenversicherung ab 50 in Oesterreich: Was kostet sie, wer nimmt Sie noch auf, welche Alternativen gibt es? Ehrlicher Ratgeber mit Praxistipps.