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Private Krankenversicherung absetzen Österreich 2026

Private Krankenversicherung in Österreich 2026 absetzen: Was seit 2021 nicht mehr geht, was Selbstständige weiterhin absetzen und wie Krankheitskosten helfen.

Von CheckEverything.at Redaktion20. April 202612 Min. Lesezeit

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Die kurze Antwort für 2026

Die private Krankenversicherung können Sie in Österreich seit dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr als Sonderausgabe absetzen. Das betrifft auch Altverträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden. Die früher bekannten "Topf-Sonderausgaben" wurden mit dem Jahr 2020 endgültig ausgelaufen (siehe BMF zu Sonderausgaben). Für Selbstständige, Grenzgänger und in bestimmten medizinischen Ausnahmefällen bleibt trotzdem Spielraum. Dieser Ratgeber zeigt, was 2026 noch möglich ist. Ein Hinweis vorweg: Das Thema ist Einzelfall-sensibel, eine verbindliche Einschätzung kommt nur vom Steuerberater.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Arbeitnehmer ist die Prämie zur privaten Krankenversicherung seit 2021 nicht mehr absetzbar. Der frühere Topf für Altverträge wurde abgeschafft.
  • Tatsächliche Krankheitskosten, die Ihre Versicherung nicht trägt, können nach §34 EStG als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt geltend gemacht werden.
  • Selbstständige setzen ihre Pflichtbeiträge zur SVS zu 100 Prozent als Betriebsausgabe ab. Zusätzliche Privatversicherungen sind in der Regel nicht abzugsfähig.
  • Grenzgänger in die Schweiz oder nach Deutschland können Pflichtbeiträge zur ausländischen Krankenkasse oft als Werbungskosten ansetzen.
  • Der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen bewegt sich 2026 je nach Einkommen zwischen 6 und 12 Prozent.

Die aktuelle Rechtslage 2026

Die Steuerreform 2015/2016 hat die bekannten "Topf-Sonderausgaben" mit einer fünfjährigen Auslaufregelung beerdigt. Wer einen Vertrag vor 2016 abgeschlossen hatte, durfte seine Prämien noch bis einschließlich Veranlagungsjahr 2020 als Sonderausgabe anführen. Seit dem Jahr 2021 gilt: Schluss, auch für Altverträge. Das bestätigt unter anderem durchblicker.at mit klaren Worten: Die Regelung wurde vollständig abgeschafft.

Ein Blick auf die aktuelle Liste der Sonderausgaben beim BMF macht das sichtbar. Dort finden Sie 2026 nur noch Kirchenbeiträge, Spenden an begünstigte Einrichtungen, Öko-Sonderausgaben für thermische Sanierung sowie Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Private Krankenversicherungen stehen nicht mehr auf dieser Liste. Wer als Pensionist, Arbeitnehmer oder Beamter eine Prämie bezahlt, zahlt sie aus versteuertem Einkommen.

SituationAbsetzbar 2026?Rechtsgrundlage
Arbeitnehmer mit Altvertrag (vor 2016)Nein, seit 2021 nicht mehr§18 EStG (aufgehoben für PKV)
Arbeitnehmer mit Neuvertrag (ab 2016)Nein
Krankheitskosten aus eigener TascheJa, mit Selbstbehalt§34 EStG
Selbstständige: SVS-PflichtbeitragJa, 100 Prozent§4 Abs. 4 EStG
Grenzgänger, Pflichtbeitrag im AuslandJa, meist als Werbungskosten§16 EStG

Arbeitnehmer: Der Altvertrag-Mythos und was stattdessen geht

In alten Ratgebern liest man noch die Formel "Altvertrag vor 2016 = Topf-Sonderausgabe, ein Viertel davon wirksam, maximal 730 Euro Steuerersparnis". Diese Formel ist seit Jahresbeginn 2021 obsolet. Wer das heute so erzählt bekommt oder im Netz liest, folgt einer Rechtslage, die es nicht mehr gibt. Im Formular L1 der Arbeitnehmerveranlagung gibt es dafür schlicht keine Zeile mehr.

Für Arbeitnehmer bleibt ein praktischer Weg offen, nämlich die Krankheitskosten selbst. Wenn Sie eine Rechnung bezahlen, die Ihre Krankenkasse oder Versicherung nicht vollständig trägt, können Sie diesen Restbetrag als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG ansetzen. Typische Posten:

  • Selbstbehalt bei Wahlarztrechnungen nach ÖGK-Teilerstattung
  • Nicht gedeckte Heilbehelfe wie Hörgeräte, Brillen, orthopädische Einlagen
  • Zahnbehandlung über dem Krankenkassentarif, Implantate, Keramik
  • Physiotherapie, Psychotherapie und Reha-Kosten nach Kostenerstattung
  • Fahrtkosten zum Arzt, Krankenhaus oder in die Klinik im Inland

Diese Kosten wirken nur, wenn sie Ihren einkommensabhängigen Selbstbehalt überschreiten. Der Selbstbehalt liegt zwischen 6 und 12 Prozent des Jahreseinkommens. Jedes Kind und der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag senkt den Selbstbehalt um je einen Prozentpunkt. Die genaue Berechnung erklärt das BMF auf der Seite zu außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt.

So rechnen Sie den Selbstbehalt 2026

Der Selbstbehalt staffelt sich nach dem steuerlichen Einkommen gemäß §2 Abs. 2 EStG. Das ist nicht der Bruttolohn, sondern das Einkommen nach Werbungskosten und sonstigen Abzügen. Die Basisstaffel:

JahreseinkommenSelbstbehalt
bis 7.300 EUR6 %
7.300 bis 14.600 EUR8 %
14.600 bis 36.400 EUR10 %
über 36.400 EUR12 %

Drei konkrete Rechenbeispiele

Single, ohne Kinder

Einkommen 45.000 EUR

Selbstbehalt: 12 % = 5.400 EUR

Krankheitskosten 2026: 4.800 EUR

Steuerwirksam: 0 EUR

Kosten liegen unter dem Selbstbehalt, keine Wirkung.

Familie, 2 Kinder

Einkommen 45.000 EUR, Alleinverdiener

Selbstbehalt: 12 % − 3 % = 9 % = 4.050 EUR

Krankheitskosten 2026: 7.200 EUR

Steuerwirksam: 3.150 EUR

Bei Grenzsteuersatz 40 % etwa 1.260 EUR Ersparnis.

Pensionist mit Zahnkosten

Einkommen 24.000 EUR

Selbstbehalt: 10 % = 2.400 EUR

Implantate 2026: 5.500 EUR

Steuerwirksam: 3.100 EUR

Bei Grenzsteuersatz 30 % etwa 930 EUR Ersparnis.

Praxistipp: Die Erstattung Ihrer Krankenversicherung ziehen Sie von den Kosten ab, bevor Sie den Posten ins Formular eintragen. Das Finanzamt will den Netto-Betrag sehen, also das, was Sie am Ende selbst getragen haben. Welche Rechnungen 2026 sinnvoll sind, fassen wir im Ratgeber zum Steuerausgleich und zur Arbeitnehmerveranlagung zusammen.

Selbstständige: Betriebsausgaben nach §4 EStG

Für Selbstständige ist die Lage deutlich angenehmer. Die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) sind zu 100 Prozent Betriebsausgabe und mindern sowohl den Gewinn als auch die Beitragsgrundlage für das Folgejahr. Das regelt §4 Abs. 4 EStG. Die Beiträge werden automatisch im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt, wenn sie korrekt verbucht sind. Details zu den SVS-Beiträgen, zur Nachbemessung und zu den Beitragssätzen 2026 finden Sie im SVS-Ratgeber für Selbstständige.

Schwieriger wird es bei privaten Zusatzversicherungen. Die Sonderklasse, die Krankenhaustaggeldversicherung für den Privatbereich oder die Wahlarztbudget-Tarife gelten in der Regel als Privataufwand, selbst bei Selbstständigen. Als Betriebsausgabe anerkennt das Finanzamt solche Verträge nur, wenn eine zwingende betriebliche Veranlassung belegbar ist. Das ist eng ausgelegt.

Eine wichtige Ausnahme ist das Krankentagegeld für Selbstständige, das den Einnahmenausfall bei Arbeitsunfähigkeit abdeckt. Weil diese Versicherung den Erwerb des Unternehmens sichert, wird sie üblicherweise als Betriebsausgabe anerkannt. Die Leistungen sind dann aber steuerpflichtig, wenn sie ausgezahlt werden.

Rechenbeispiel für eine Einzelunternehmerin

Angenommen, eine Grafikerin verdient 2026 rund 55.000 EUR Gewinn aus ihrer selbstständigen Tätigkeit. Der SVS-Krankenversicherungsbeitrag beträgt in ihrem Fall 3.740 EUR im Jahr. Dazu kommt ein Pflichtbeitrag zur Pensions- und Unfallversicherung. Alle drei Teile gehen als Betriebsausgabe in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent entlastet das ihren Steuerbescheid im Krankenversicherungsteil um rund 1.496 EUR. Eine private Sonderklasseversicherung über die SVS-Pflicht hinaus zahlt sie aus dem versteuerten Privatvermögen. Die Zahnbehandlung ihres Sohnes, die sie aus eigener Tasche begleicht, kann sie als außergewöhnliche Belastung ansetzen, soweit der Selbstbehalt überschritten ist.

Tarifwahl und steuerliche Auswirkung

Wer die Wahl hat, sollte zuerst den SVS-Pflichttarif voll ausschöpfen, weil er ohne steuerlichen Umweg wirkt. Erst danach bringt eine private Ergänzung Sinn, etwa für Sonderklasse oder Wahlarzt. Diese Ergänzung ist Komfort und keine Steueroptimierung. Bei höheren Einkommen zahlt sich eine genaue Aufteilung zwischen Pflicht- und Privatteil in der Buchhaltung aus, weil nur der betriebliche Teil beim Gewinn landet.

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Grenzgänger: Werbungskosten nach §16 EStG

Wer in Österreich wohnt und in der Schweiz oder in Deutschland arbeitet, ist oft in der ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Pflichtbeitrag lässt sich dann als Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften ansetzen, weil er direkt mit der Erwerbstätigkeit zusammenhängt. Das gilt vor allem für Schweizer Grenzgänger, die dort im Kassensystem versichert sind.

Wichtig bleibt die Abgrenzung: Freiwillige österreichische Zusatzversicherungen sind auch hier in der Regel nicht absetzbar. Und wer in der Schweiz arbeitet und dort eine private Krankenversicherung mit freier Wahl abschließt, ohne Pflicht, trägt die Prämie privat. Die Arbeiterkammer bietet spezifische Beratung für Grenzgänger, ebenso die finanzspezialisierten Steuerberater in Vorarlberg und Tirol.

Deutsche Grenzgänger stehen vor einer etwas anderen Situation. Wer etwa als Pendler in Bayern oder Baden-Württemberg arbeitet und in Oberösterreich wohnt, ist in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Auch diese Beiträge zählen in der österreichischen Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten. Die Zuteilung der Steuerhoheit regelt das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen. Im Zweifel hilft eine Abstimmung mit dem Finanzamt zur korrekten Verbuchung der Lohnsteuer und der Krankenversicherung.

Sonderfälle im Überblick

Einige Konstellationen werden immer wieder gefragt. Hier die kurze Antwort für 2026:

FallEinordnung
Zahnzusatzversicherung für ArbeitnehmerPrämie nicht absetzbar. Die tatsächliche Zahnbehandlung kann aber als außergewöhnliche Belastung wirken.
Sonderklasse-VersicherungAls Prämie nicht absetzbar. Siehe Details zum Sonderklasse-Selbstbehalt.
Beamte und VertragsbediensteteSteuerlich wie Arbeitnehmer zu behandeln. Keine Absetzbarkeit der Prämie als Sonderausgabe.
Kinder in der FamilienpolizzeMitversicherte Kinder lösen keinen eigenen Abzug aus. Krankheitskosten der Kinder können aber beim Elternteil als außergewöhnliche Belastung zählen.
Privatarzt-Budget für SelbstständigeNur bei klarer betrieblicher Veranlassung, etwa bei Tätigkeit im Ausland mit erschwertem Kassenzugang.
Entsendung und freiwillige WeiterversicherungPflichtbeiträge bei Entsendung im Ausland sind meist Werbungskosten. Freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bleibt absetzbar, die Krankenversicherung nicht.

Wer tiefer in die Tarifvarianten einsteigen möchte, findet im Krankenversicherungs-Ratgeber für Österreich 2026 einen Überblick und in der Übersicht zu Kosten und Prämien die aktuellen Richtwerte. Spezielle Fragen zur Zahnzusatz behandelt der Zahnzusatz-Ratgeber für Österreich 2026, die Sonderklasse ist im Ratgeber zur Sonderklasse und zum Selbstbehalt genauer aufbereitet.

So bringen Sie außergewöhnliche Belastungen in die Arbeitnehmerveranlagung

Den Antrag stellen Sie im Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung, Abschnitt "Außergewöhnliche Belastungen". Bei Selbstständigen läuft es über die Einkommensteuererklärung E1, Anlage E1a. Wichtig sind ein paar organisatorische Punkte, die in der Praxis oft übersehen werden:

  • Sammeln Sie Rechnungen und Überweisungsbelege, nicht nur Kostenvoranschläge. Das Finanzamt will den tatsächlichen Zahlungsfluss sehen.
  • Notieren Sie Kassenerstattungen und Versicherungsleistungen separat. Sie werden vom Kostenblock abgezogen, nicht draufgerechnet.
  • Fahrtkosten zum Arzt können Sie pauschal mit dem amtlichen Kilometergeld ansetzen, wenn die Strecke belegbar ist.
  • Bei teuren Behandlungen wie Zahnimplantaten kann eine zeitliche Verteilung über zwei Steuerjahre steuerlich ungünstig sein. Manchmal lohnt sich das Bündeln in einem Jahr, um den Selbstbehalt nur einmal zu überschreiten.

Der Ratgeber zum Steuerausgleich 2026 zeigt die Einreichung Schritt für Schritt. Grundlagen zu den Tarifstufen finden Sie in der Lohnsteuertabelle 2026.

Checkliste: Was bleibt mir 2026 noch?

  1. Sie sind Arbeitnehmer, Pensionist oder Beamter? Prämie ist nicht absetzbar. Sammeln Sie stattdessen Belege für Zahnarzt, Therapie, Brille, Heilbehelfe und prüfen Sie den Selbstbehalt.
  2. Sie sind selbstständig? SVS-Pflichtbeiträge gehen automatisch als Betriebsausgabe. Krankentagegeld prüfen lassen.
  3. Sie sind Grenzgänger? Pflichtbeiträge in die ausländische Kasse in den Werbungskosten im Formular L1 bzw. in der Einkommensteuererklärung anführen.
  4. Sie haben hohe Krankheitskosten gehabt? Zählen Sie alles zusammen, ziehen Sie Kassenerstattungen ab, rechnen Sie den Selbstbehalt und beantragen Sie in der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung die außergewöhnliche Belastung.
  5. Sie sind unsicher? Die Steuerbuch-Ausgaben der Arbeiterkammer sind kostenlos, eine individuelle Prüfung macht nur ein Steuerberater oder die AK-Steuerberatung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine private Krankenversicherung in Österreich 2026 noch steuerlich absetzen?

Nein. Die Prämie zur privaten Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer, Pensionisten und Beamte seit dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr als Sonderausgabe absetzbar. Das betrifft auch Altverträge, die vor 2016 abgeschlossen wurden. Tatsächliche Krankheitskosten können aber als außergewöhnliche Belastung nach §34 EStG gelten.

Warum steht in älteren Ratgebern, dass Altverträge noch absetzbar sind?

Die Regelung für Altverträge ist mit dem Veranlagungsjahr 2020 ausgelaufen. Seit 2021 gibt es keine Topf-Sonderausgaben für Personenversicherungen mehr. Ältere Artikel bilden eine Rechtslage ab, die heute nicht mehr gilt. Das BMF führt private Krankenversicherungen in der aktuellen Sonderausgaben-Liste nicht mehr an.

Sind SVS-Pflichtbeiträge für Selbstständige absetzbar?

Ja. Pflichtbeiträge zur SVS sind für Selbstständige zu 100 Prozent Betriebsausgabe nach §4 Abs. 4 EStG. Das gilt für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Die Beiträge senken den Gewinn und wirken sich damit in voller Höhe steuermindernd aus.

Was ist mit Zahnzusatzversicherungen?

Die monatliche Prämie der Zahnzusatzversicherung ist 2026 nicht absetzbar. Abzugsfähig sind aber die tatsächlichen Zahnarztkosten, die Sie selbst getragen haben, nach Erstattung durch die Krankenkasse und Ihre Zusatzversicherung. Diese zählen als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Krankheitskosten 2026?

Der Selbstbehalt liegt 2026 gestaffelt zwischen 6 und 12 Prozent des Jahreseinkommens. Bis 7.300 EUR sind es 6 Prozent, bis 14.600 EUR 8 Prozent, bis 36.400 EUR 10 Prozent und darüber 12 Prozent. Jedes Kind und der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag senkt den Selbstbehalt um je einen Prozentpunkt.

Gilt die Regelung auch für Beamte und Vertragsbedienstete?

Ja. Beamte und Vertragsbedienstete werden steuerlich wie Arbeitnehmer behandelt. Auch hier ist die Prämie einer privaten Krankenversicherung seit 2021 keine Sonderausgabe mehr. Dienstgeberbeiträge zu bestimmten Vorsorgeeinrichtungen können je nach Dienstvertrag anders behandelt werden, das ist aber eine eigene Konstellation.

Kann ich Beiträge für meine Kinder absetzen?

Die Prämie einer privaten Krankenversicherung für mitversicherte Kinder ist für Arbeitnehmer nicht absetzbar. Die tatsächlichen Krankheitskosten der Kinder, die die Eltern getragen haben, können aber als außergewöhnliche Belastung beim Elternteil geltend gemacht werden. Bei Selbstständigen ist eine betriebliche Einbindung nur in Ausnahmefällen möglich.

Wird die Absetzbarkeit für die Krankenversicherung wieder eingeführt?

Konkrete Pläne dafür gibt es 2026 nicht. Das BMF veröffentlicht Änderungen der Sonderausgabenliste im Rahmen der jährlichen Steuergesetze. Eine Rückkehr der Topf-Sonderausgaben wäre ein eigener Gesetzgebungsakt. Für die Planung der eigenen Steuer 2026 ist realistischerweise von der aktuellen Rechtslage auszugehen.

Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit der privaten Krankenversicherung in Österreich ist für Arbeitnehmer, Pensionisten und Beamte 2026 Geschichte. Die Ära der Topf-Sonderausgaben endete mit dem Veranlagungsjahr 2020, auch für Altverträge gibt es keinen Weg zurück ins Formular. Wer Steuern sparen möchte, sollte den Fokus auf die tatsächlichen Krankheitskosten legen und den Selbstbehalt im Blick behalten.

Selbstständige haben die besten Karten. Ihre SVS-Pflichtbeiträge sind Betriebsausgabe, die zugehörige Buchhaltung übernimmt das bei korrekter Verbuchung automatisch. Grenzgänger profitieren von der Werbungskostenregelung für ausländische Pflichtbeiträge. Für alle anderen gilt: Sammeln Sie Belege, rechnen Sie den Selbstbehalt, holen Sie sich bei Zweifeln einen Termin bei der AK-Steuerberatung oder einem Steuerberater Ihres Vertrauens. Der Gang zum Fachmann lohnt besonders dann, wenn Sie im laufenden Jahr hohe Zahnarzt-, Therapie- oder Reha-Kosten hatten.

Quellen und Rechtshinweis

Rechtshinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Die Inhalte geben den Stand vom 20. April 2026 wieder und beziehen sich auf die Rechtslage für natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, die Arbeiterkammer oder das zuständige Finanzamt. CheckEverything.at übernimmt keine Haftung für die Anwendbarkeit im konkreten Fall.

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Stand der Informationen: November 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.