Energie

Sozialtarif Strom 2026: Wer hat Anspruch und wie beantragt man ihn?

Strom-Sozialtarif Österreich ab April 2026: 6 c/kWh netto für die ersten 2.900 kWh. Wer Anspruch hat, wie der Antrag läuft und wie viel Sie sparen.

Von Yasin Baytürk27. Februar 202610 Min. Lesezeit

Werbehinweis

Dieser Ratgeber enthält Affiliate-Links zu durchblicker.at. Bei einem Vertragsabschluss erhalten wir eine Provision, für Sie entstehen keine Mehrkosten.

Direkte Antwort: Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif Strom 2026?

Anspruch auf den Strom-Sozialtarif ab 1. April 2026 hat, wer von der ORF-Beitragsbefreiung (ehemals GIS-Befreiung) erfasst ist. Das betrifft Haushalte mit niedrigem Einkommen, Bezieher:innen von Sozialhilfe oder Mindestsicherung, Studienbeihilfe, Pflegegeld ab Stufe 3 sowie Menschen mit Behindertenpass und geringem Einkommen. Der Tarif beträgt laut Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) maximal 6 Cent/kWh netto für die ersten 2.900 kWh pro Jahr und spart bis zu rund 400 Euro jährlich.

TL;DR

  • Start: 1. April 2026, gesetzlich verankert im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
  • Preisdeckel: 6 c/kWh netto (BMK-Vorgabe), gilt für die ersten 2.900 kWh pro Jahr
  • Zugang: automatisch bei aktiver ORF-Beitragsbefreiung, sonst Antrag bei der OBS Servicestelle (gis.at)
  • Ersparnis: bei 2.900 kWh rund 400 Euro, bei 2.000 kWh rund 280 Euro Jahresentlastung
  • Anbieterpflicht: alle Stromlieferanten in Österreich müssen den Sozialtarif anbieten (E-Control)

Strom-Sozialtarif ab April 2026: Entlastung für Haushalte mit knappem Budget

Wer in Österreich heute eine Stromrechnung öffnet, merkt schnell, wie eng das Haushaltsbudget durch die hohen Energiepreise geworden ist. Genau hier setzt der neue Strom-Sozialtarif an: Ab 1. April 2026 zahlen berechtigte Haushalte für ihren Grundbedarf einen gesetzlich gedeckelten Strompreis. Dieser Ratgeber erklärt nüchtern und ohne Werbe-Wirrwarr, wer profitiert, wie der Antrag funktioniert und welche Schritte zusätzlich helfen, die Stromkosten zu senken.

Abgrenzung zu anderen Beiträgen: Hier geht es ausschließlich um den Strom-Sozialtarif als gesetzliche Sozialleistung. Wenn Sie dynamische Tarife mit stündlicher Preisbildung suchen, lesen Sie unseren Ratgeber dynamische Stromtarife 2026. Wer Smart-Meter-Boni über Anbieter wie sonnen interessiert sich für, findet Details in Sonnen Rabatt Smart Meter 2026. Wie es nach der gestrichenen Strompreisbremse weitergeht, klärt unser Beitrag Strompreisbremse Ende 2026.

Wer hat Anspruch auf den Sozialtarif?

Der Strom-Sozialtarif ist rechtlich an die ORF-Beitragsbefreiung gekoppelt, die seit der ORF-Beitrags-Reform 2024 die alte GIS-Befreiung ersetzt. Wer eine aktive Befreiung über die OBS Servicestelle nachweisen kann, hat automatisch Zugang zum Sozialtarif beim Stromlieferanten.

Voraussetzungen für die ORF-Beitragsbefreiung

Sie können eine Befreiung beantragen, wenn Sie die folgenden Einkommensgrenzen einhalten oder bestimmte Sozialleistungen beziehen. Die Werte orientieren sich am Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG und werden jährlich angepasst.

KategorieEinkommensgrenze (2026)
AlleinstehendNetto-Haushaltseinkommen unter 1.261 Euro/Monat
Ehepaar oder LebensgemeinschaftNetto-Haushaltseinkommen unter 1.996 Euro/Monat
Für jedes weitere HaushaltsmitgliedEinkommensgrenze erhöht sich um 199 Euro/Monat
Quelle: OBS Servicestelle gis.at, Stand 2026. Maßgeblich ist der Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG.

Ebenfalls anspruchsberechtigt sind:

  • Bezieher:innen von Sozialhilfe oder Mindestsicherung (länderspezifisch geregelt)
  • Bezieher:innen von Studienbeihilfe nach dem Studienförderungsgesetz
  • Bezieher:innen von Pflegegeld ab Stufe 3
  • Menschen mit Behindertenpass und geringem Einkommen

Wie viel können Sie sparen?

Die folgende Tabelle zeigt geschätzte Jahreskosten und Ersparnis. Grundlage ist der vom BMK kommunizierte Sozialtarif-Deckel von 6 Cent/kWh netto im Vergleich zu einem typischen Normaltarif von rund 20 Cent/kWh laut Tarifkalkulator der E-Control (Stand Frühjahr 2026).

JahresverbrauchNormaltarif (ca. 20 c/kWh)Sozialtarif (6 c/kWh)Ersparnis
2.000 kWh400 Euro120 Euro280 Euro/Jahr
2.500 kWh500 Euro150 Euro350 Euro/Jahr
2.900 kWh (Obergrenze)580 Euro174 Euro406 Euro/Jahr
Eigene Berechnung auf Basis BMK-Sozialtarif-Vorgaben. Der Sozialtarif gilt nur für die ersten 2.900 kWh pro Jahr. Darüber hinaus gelten die regulären Tarife Ihres Anbieters inklusive Netzgebühren und Abgaben.

So beantragen Sie den Sozialtarif

Schritt 1: ORF-Beitragsbefreiung prüfen oder beantragen

Wenn Sie noch keine ORF-Beitragsbefreiung haben, stellen Sie den Antrag online auf gis.at (OBS Servicestelle) oder per Post. Die Arbeiterkammer (arbeiterkammer.at) bietet kostenlose Beratung beim Ausfüllen.

Benötigte Unterlagen:

  • Einkommensnachweis (Gehaltszettel, Pensionsbescheid, Arbeitslosengeld-Bescheid o. Ä.)
  • Meldezettel oder Auszug aus dem Zentralen Melderegister
  • Nachweis über Sozialleistungen, falls zutreffend (Mindestsicherungs-Bescheid, Pflegegeldbescheid, Behindertenpass)

Die Bearbeitungszeit beträgt laut OBS Servicestelle in der Regel vier bis sechs Wochen.

Schritt 2: Sozialtarif beim Stromanbieter aktivieren

Ab 1. April 2026 müssen laut E-Control alle Stromlieferanten in Österreich den Sozialtarif anbieten. Die Aktivierung erfolgt in zwei Varianten:

  1. Automatisch: Viele Anbieter gleichen die Daten der OBS Servicestelle ab und informieren berechtigte Kundinnen und Kunden direkt
  2. Auf Anfrage: Wenn Ihr Anbieter den Sozialtarif nicht aktiv anbietet, kontaktieren Sie die Kundenbetreuung und legen den Befreiungsbescheid vor

Stromanbieter bei durchblicker.at prüfen

Lohnt sich ein Anbieterwechsel trotzdem?

Auch mit Sozialtarif-Berechtigung kann ein Wechsel sinnvoll bleiben:

  • Die Netzgebühren sind innerhalb eines Netzgebiets gleich, unterscheiden sich aber zwischen den Bundesländern
  • Die Grundgebühr (monatlicher Pauschalbetrag) variiert je nach Anbieter um zweistellige Eurobeträge pro Jahr
  • Bei einem Verbrauch über 2.900 kWh zahlen Sie den Normalpreis, und hier liegen die Unterschiede laut E-Control-Tarifkalkulator bei mehreren Cent pro kWh

Wer langfristig dynamische Strompreise plant, sollte zusätzlich unseren Beitrag Stromanbieter Vergleich Österreich 2026 lesen.

Zusätzliche Unterstützung: Handy-Sozialtarif

Österreich führt 2026 parallel einen Handy-Sozialtarif ein, der einkommensschwachen Haushalten grundlegende Mobilfunkleistungen zu reduzierten Preisen sichert. Die Eckpunkte gemäß Mitteilung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK):

  • 100 Minuten oder SMS pro Monat
  • 5 GB Datenvolumen
  • Monatliche Kosten von rund 5 Euro

Die Berechtigung entspricht dem Strom-Sozialtarif und ist ebenfalls an die ORF-Beitragsbefreiung gekoppelt. Details zu teilnehmenden Mobilfunkanbietern werden laut BMK rechtzeitig vor Start veröffentlicht.

Häufig gestellte Fragen

Gilt der Sozialtarif auch für Gas?

Nein. Der Sozialtarif des BMK betrifft ausschließlich Strom. Für Gas gibt es in einigen Bundesländern regionale Unterstützungsangebote wie Heizkostenzuschüsse, aber keinen bundesweiten Sozialtarif. Auskunft geben Sozialabteilungen der Länder und die Arbeiterkammer.

Was passiert, wenn ich mehr als 2.900 kWh verbrauche?

Jede kWh über 2.900 wird zum regulären Tarif Ihres Anbieters abgerechnet, inklusive Netzgebühren und Abgaben. Wer viel Strom verbraucht, sollte den Arbeitspreis dieses Normaltarifs prüfen, etwa über den Tarifkalkulator der E-Control.

Kann ich den Sozialtarif bei jedem Anbieter nutzen?

Ja. Laut E-Control ist jeder Stromlieferant in Österreich verpflichtet, den Sozialtarif anzubieten. Sie können den Anbieter wechseln und die Berechtigung mitnehmen, solange die ORF-Beitragsbefreiung weiter besteht.

Wie lange dauert die Bearbeitung der ORF-Befreiung?

Die OBS Servicestelle gibt eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen an. Wer den Sozialtarif ab 1. April 2026 nutzen möchte, sollte den Antrag idealerweise bis Mitte Februar einreichen.

Ist der Handy-Sozialtarif schon verfügbar?

Der Handy-Sozialtarif soll laut BMK 2026 gemeinsam mit dem Strom-Sozialtarif starten. Die Liste der teilnehmenden Mobilfunkanbieter wird laut Ministerium rechtzeitig vor Inkrafttreten veröffentlicht. Aktuelle Informationen finden Sie auf bmk.gv.at.

Tipps zum Energiesparen

Auch mit Sozialtarif lohnt es sich, den Verbrauch im Blick zu behalten. Wer unter den 2.900 kWh-Deckel bleibt, profitiert maximal vom günstigen Preis.

  1. LED-Lampen einsetzen: Sie verbrauchen laut Klimaaktiv bis zu 90 Prozent weniger Strom als Glühlampen
  2. Standby vermeiden: Steckerleisten mit Schalter senken laut AK-Empfehlung den Verbrauch um rund 100 kWh jährlich
  3. Energieeffizienzklasse beachten: Geräte mit Label A+++ verbrauchen am wenigsten Strom (EU-Energielabel)
  4. Geräte-Retter-Prämie nutzen: 130 Euro Zuschuss für Reparaturen statt Neukauf, gefördert vom BMK
  5. Smart-Meter-Auswertung prüfen: viele Netzbetreiber stellen Verbrauchsdaten kostenlos im Webportal bereit

Fazit: Beantragen Sie, was Ihnen zusteht

Der neue Strom-Sozialtarif entlastet Haushalte mit knappem Budget in Österreich um mehrere hundert Euro pro Jahr. Die Beantragung ist überschaubar, sobald die ORF-Befreiung steht.

So gehen Sie vor:

  1. Prüfen Sie auf gis.at, ob Sie zur ORF-Beitragsbefreiung berechtigt sind
  2. Reichen Sie den Antrag rechtzeitig vor April 2026 ein, falls noch keine Befreiung vorliegt
  3. Vergleichen Sie zusätzlich Stromtarife, falls Ihr Verbrauch über 2.900 kWh liegt
  4. Aktivieren Sie den Sozialtarif bei Ihrem gewählten Anbieter, schriftlich oder telefonisch

Jetzt Stromtarife prüfen


Quellen: Bundesministerium für Klimaschutz (BMK), E-Control, OBS Servicestelle, Arbeiterkammer Österreich, ASVG. Aktualisiert am 27. Mai 2026 von Yasin Baytürk.

Haftungsausschluss und rechtliche Hinweise

Keine Finanz- oder Rechtsberatung: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Fachexperten.

Keine Gewähr für Aktualität und Richtigkeit: Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen übernehmen. Preise, Konditionen und Leistungen können sich jederzeit ändern. Bitte prüfen Sie alle Angaben direkt beim jeweiligen Anbieter.

Keine Empfehlungen: Die genannten Produkte, Dienstleistungen oder Anbieter stellen keine persönliche Empfehlung dar. Die Auswahl erfolgte exemplarisch zu Informationszwecken. Jede Entscheidung liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

Haftungsausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste, die aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen könnten. Dies gilt insbesondere für finanzielle Entscheidungen auf Basis dieser Informationen.

Externe Links: Für Inhalte externer Websites, auf die wir verlinken, sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Stand der Informationen: November 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.