Stromanbieter wechseln Österreich 2026: Ratgeber
Stromanbieter wechseln in Österreich: kostenlos, in maximal drei Wochen, gesetzlich geschützt. Ratgeber 2026 mit Schritten, Fristen und Quellen.
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Auf einen Blick
- Wechsel ist kostenlos und gesetzlich in § 76 ElWOG 2010 geregelt.
- Dauer: maximal drei Wochen ab Auftragseingang beim neuen Anbieter.
- Sie bleiben durchgehend mit Strom versorgt — kein Techniker, kein Zähleraustausch.
- Bei Preiserhöhung: Sonderkündigungsrecht nach § 80 Abs 2a ElWOG (kostenlos, fristlos).
- Bei Insolvenz des Lieferanten greift die Auffangversorgung (ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025).
Den Stromanbieter wechseln in Österreich ist ein Verwaltungsakt, kein Drama. Er ist gesetzlich kostenlos, dauert höchstens drei Wochen, und Sie müssen weder eine Sekunde ohne Strom auskommen noch einen Techniker ins Haus lassen. Trotzdem zögern viele Haushalte aus Sorge vor Bürokratie oder vor einem Bruch in der Belieferung. Beides ist unbegründet, sobald man weiß, welche Schritte tatsächlich anfallen und welche Rechte das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) Ihnen gibt.
Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, die seit Auslaufen der Stromkostenbremse am 31. Dezember 2024 gelten, was sich mit den Netzentgelten zum Jänner 2026 verändert hat und wie Sie konkret vorgehen, ohne Geld zu verschenken oder rechtliche Stolperfallen einzubauen.
Lohnt sich der Wechsel 2026 noch?
Die kurze Antwort: in den meisten Fällen ja, allerdings aus anderen Gründen als 2022 oder 2023. Damals haben Großhandelspreise zeitweise über 30 Cent pro Kilowattstunde gesprungen und die Bremse hat einen Teil davon abgefedert. Heute sind die EEX-Baseload-Futures für österreichische Lieferung wieder weit unter dieser Marke, die Bremse ist zum Jahreswechsel 2024/2025 ausgelaufen, und die Spreizung zwischen teuersten und günstigsten Tarifen ist deutlich enger geworden. Das macht den Unterschied weniger spektakulär als früher, aber er ist nach wie vor da.
Die Netzentgelte für Haushalte sind ab 1. Jänner 2026 im Österreich-Schnitt um 1,3 Prozent gestiegen, das entspricht ungefähr 5 Euro pro Jahr für einen durchschnittlichen Verbraucher. In Burgenland und Tirol fallen die Anstiege deutlich höher aus, in Salzburg, Kärnten, Vorarlberg, der Steiermark, Wien und Klagenfurt gibt es sogar leichte Senkungen (Quelle: E-Control, Pressemitteilung vom 18. Dezember 2025; Systemnutzungsentgelte-Verordnung BGBl. II Nr. 305/2025). Welcher Anteil davon Sie betrifft, hängt vom Bundesland ab — die genaue Aufschlüsselung steht in unserem Ratgeber Netzkosten Strom nach Bundesland 2026.
Der größere Hebel liegt aber weiterhin auf dem Energiepreis. Das ist der Teil der Rechnung, den Sie mit Ihrem Lieferanten verhandeln. Netzkosten und Steuern können Sie nicht beeinflussen, der Energiepreis dagegen kann sich zwischen Anbietern um mehrere Cent pro Kilowattstunde unterscheiden, was bei einem 4-Personen-Haushalt mit etwa 4.000 kWh Jahresverbrauch leicht im niedrigen dreistelligen Bereich landet.
Wie sich Ihre Stromrechnung zusammensetzt
Eine Stromrechnung in Österreich besteht aus drei großen Blöcken. Wer das einmal verstanden hat, weiß auch, an welcher Stelle ein Wechsel überhaupt etwas bewirken kann.
Der Energiepreis ist der Arbeitspreis, den Ihr Lieferant für die kWh verlangt, plus eine monatliche Grundgebühr. Das ist der einzige Teil, der zwischen Anbietern variiert. Wenn Sie wechseln, wechseln Sie genau diesen Block.
Das Systemnutzungsentgelt (Netzentgelt) zahlen Sie an den regional zuständigen Netzbetreiber, nicht an den Lieferanten. In Wien sind das die Wiener Netze, in Niederösterreich die Netz NÖ, in Tirol TINETZ und so weiter. Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln, weil die Stromleitung in Ihrer Wand zu genau einem Netz gehört. E-Control genehmigt diese Tarife jährlich neu.
Steuern und Abgaben umfassen die Elektrizitätsabgabe (seit 2025 wieder 1,5 Cent pro kWh netto), den Erneuerbaren-Förderbeitrag, kleinere Abgaben und am Ende 20 Prozent Umsatzsteuer auf alles. Der Bund erhebt diese Beträge, die Anteile schwanken je nach Verbrauch und regionalem Netzentgelt. Aktuelle Komponenten und ihre Höhe veröffentlicht die E-Control im Preismonitor laufend.
Beim Wechsel reden wir also über etwa ein Drittel bis vierzig Prozent der Gesamtrechnung. Das ist viel, aber nicht alles. Wer mit „Sie können 60 Prozent sparen" wirbt, vergleicht in der Regel den teuersten Tarif des Marktes mit dem günstigsten Neukundenangebot, und das ist eine theoretische Obergrenze, kein realistischer Wert für einen typischen Haushalt.
Welche Tarifart passt zu Ihrem Verbrauch
Die österreichischen Lieferanten bieten im Wesentlichen drei Modelle an. Die Wahl hängt davon ab, wie risikofreudig Sie sind und wie planbar Ihr Verbrauch ist.
Fixpreis-Tarife garantieren den Arbeitspreis für eine vereinbarte Laufzeit, meist 12 oder 24 Monate. Sie wissen genau, was Sie pro kWh zahlen, sind aber an den Vertrag gebunden. Wenn der Marktpreis fällt, schauen Sie zu. Steigt er, sind Sie geschützt.
Variable Tarife (Floater) passen den Arbeitspreis quartalsweise oder halbjährlich an einen Index an, etwa den österreichischen Strompreisindex (ÖSPI). Sie partizipieren an Marktbewegungen in beide Richtungen, der Lieferant darf aber nur in den vertraglich definierten Schritten anpassen. Bei einer Erhöhung greift Ihr Sonderkündigungsrecht.
Ökostrom-Tarife verpflichten den Lieferanten zu Strom aus erneuerbaren Quellen mit entsprechenden Herkunftsnachweisen. Sie können als Fixpreis oder Floater ausgestaltet sein. Achten Sie auf das österreichische Umweltzeichen UZ 46 oder vergleichbar zertifizierte Produkte; viele Tarife heißen „Ökostrom", liefern aber nur den gesetzlichen Mindeststandard.
Eine vierte Variante sind dynamische Tarife mit stündlich variablem Preis nach Spotmarkt. Sie sind technisch interessant, lohnen sich aber nur, wenn Sie Verbrauch zeitlich verschieben können (E-Auto laden, Wärmepumpe, große Geräte über Nacht). Wer hier einsteigen will, sollte vorher unseren Ratgeber zu dynamischen Stromtarifen 2026 lesen, weil das Risikoprofil ganz anders ist als bei einem Standardtarif.
In fünf Schritten zum neuen Anbieter
Der Ablauf ist überall ähnlich, weil ihn das Gesetz vorgibt. Sie kündigen nicht selbst beim alten Anbieter — der neue übernimmt das automatisch.
1. Verbrauch und Zählpunkt ermitteln
Holen Sie Ihre letzte Jahresrechnung. Sie brauchen drei Zahlen: den Jahresverbrauch in kWh, den derzeitigen Arbeitspreis (in Cent pro kWh) und die Zählpunktbezeichnung. Letztere beginnt mit „AT" und hat 33 Stellen — das ist österreichweit Standard und in der E-Control-Dokumentation Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 6 festgelegt.
Wenn Sie die Jahresrechnung nicht zur Hand haben: Auf der Stromrechnung am Anfang oder Ende, oft auch im Online-Kundenportal des aktuellen Lieferanten. Im Notfall hilft ein Anruf bei Ihrem Netzbetreiber, der die Zählpunktbezeichnung zu Ihrer Adresse herausgibt.
2. Tarife prüfen
Zwei Wege haben sich bewährt. Der unabhängige Tarifkalkulator von E-Control liefert die offiziell gemeldeten Konditionen aller Anbieter, die in Ihrem Netzgebiet tätig sind. Daneben prüfen viele Haushalte zusätzlich kommerzielle Tarifportale, weil dort manche Sondertarife mit Wechselboni gelistet sind, die in den Standardprodukten nicht auftauchen.
Werbehinweis: Bei durchblicker.at Strom sehen Sie die im Markt verfügbaren Tarife für Ihren Zählpunkt mit den aktuellen Wechselboni; der Abschluss ist optional und kostenlos.
Wichtig beim Vergleichen: Schauen Sie auf den Gesamtpreis im ersten Jahr inklusive Bonus und auf die Konditionen im zweiten Jahr, falls der Vertrag länger läuft. Manche Tarife sind im ersten Jahr extrem günstig, weil ein Neukundenbonus eingerechnet ist, und springen danach auf einen weniger attraktiven Standardpreis. Die Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und die Preisgarantiedauer stehen jeweils in den AGB des Anbieters.
3. Anbieter auswählen und Vertrag unterzeichnen
Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, schließen Sie online oder schriftlich einen neuen Vertrag mit dem gewünschten Lieferanten ab. Sie geben dort die Zählpunktbezeichnung an, Ihre persönlichen Daten, und unterschreiben digital oder analog. Der neue Lieferant übernimmt die Kündigung beim bisherigen Anbieter und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an.
4. Wechsel binnen drei Wochen
Ab dem Eingang Ihres Auftrags muss der neue Anbieter den Wechsel innerhalb von höchstens drei Wochen abwickeln. Diese Frist ist in § 76 ElWOG 2010 verankert und in der Wechselverordnung 2014 detailliert. Der Lieferantenwechsel selbst ist für Sie kostenlos, der Gesetzgeber lässt keine Wechselgebühr zu.
Sie merken vom Wechsel im Alltag nichts. Der Strom fließt aus derselben Steckdose, der Zähler bleibt physisch am Platz, der Netzbetreiber liest ihn am Wechselstichtag aus. Ab dem Stichtag rechnet der neue Lieferant ab, der alte stellt eine Schlussrechnung auf den verbrauchten Strom bis zum Wechseltag aus.
5. Schlussabrechnung kontrollieren
Nach dem Wechsel kommt vom alten Lieferanten eine Schlussrechnung, in der Anzahlungen und Verbrauchsdifferenzen verrechnet werden. Prüfen Sie den Zählerstand am Wechselstichtag mit dem, was im Schreiben steht. Bei Abweichungen reklamieren Sie schriftlich; bei strittigen Beträgen kann die Schlichtungsstelle der E-Control kostenlos vermitteln.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Wenn Ihr aktueller Lieferant den Preis während der laufenden Vertragsperiode anhebt, greift ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Nach § 80 Abs 2a ElWOG muss der Anbieter Sie mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich oder elektronisch informieren und Ihnen das Recht einräumen, kostenlos und fristlos zu kündigen.
Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung 3 Ob 2/25b vom 28. Mai 2025 klargestellt, dass dieses Sonderkündigungsrecht nur bei einseitigen Entgeltänderungen im laufenden Vertrag gilt — nicht bei einer ordentlichen Kündigung mit anschließendem Neuvertrag zu anderen Konditionen. Wenn Sie also ein Schreiben mit „Tarifumstellung" oder „neuer Preis ab dem Datum X" bekommen, prüfen Sie genau, was rechtlich passiert: einseitige Anpassung im alten Vertrag (Sonderkündigung möglich) oder formelle Kündigung mit Neuvertragsangebot (gewöhnliche Kündigungsregeln gelten).
E-Control veröffentlicht hierzu eine Musterformulierung für die Information bei Preisänderungen. Wenn die Information Ihres Anbieters davon abweicht, lohnt sich ein Blick darauf, ob alle Pflichtinhalte enthalten sind. Fehlt etwa der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, wird die Erhöhung möglicherweise gar nicht wirksam.
Was passiert bei Insolvenz Ihres Lieferanten
Auch das ist gesetzlich geregelt und für Sie persönlich kein Drama. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), kundgemacht als BGBl. I Nr. 91/2025, tritt an die Stelle der bisherigen Ersatzversorgung die sogenannte Auffangversorgung.
Geht Ihr Lieferant in Konkurs oder kann er nicht mehr liefern, werden Sie automatisch einem Auffangversorger zugeteilt, den E-Control bestellt. Strom fließt unterbrechungsfrei weiter. Die Auffangversorgung läuft maximal sechs Monate; vier Wochen vor Auslaufen werden Sie per Einschreiben informiert und müssen sich bis dahin einen neuen Lieferanten aussuchen. Sie können aber jederzeit vorher selbst wechseln, das geht in den ersten Wochen genauso wie sonst.
Tarife in der Auffangversorgung sind nicht sonderlich attraktiv, weil sie als Sicherheitsnetz und nicht als Marktangebot konzipiert sind. Es gibt also keinen Grund, dort länger als nötig zu bleiben. Eine ausführliche Darstellung der gesetzlichen Mechanik finden Sie in der E-Control-Erläuterung zum ElWG vom 28. Jänner 2026.
Zusatzhebel zum Stromkosten senken
Der Anbieterwechsel adressiert den Energiepreis. Wer mehr will, kann an drei weiteren Stellen drehen, ohne den Lebensstil radikal zu ändern.
Erstens: Verbrauch reduzieren. Stand-by-Geräte abschalten, Kühlschrank auf 7 Grad statt 4, Boiler auf Nachtstrom (falls Tarif vorhanden), Wäsche bei 30 statt 60 Grad. Realistisch sind 50 bis 150 Euro pro Jahr in einem durchschnittlichen Haushalt, ohne dass jemand spürbar verzichten muss.
Zweitens: Photovoltaik prüfen, wenn Sie Eigentum besitzen. Die Förderlandschaft hat sich 2026 verändert, ein eigener Ratgeber dazu ist in Vorbereitung.
Drittens: Sozialtarif beantragen, wenn Sie einkommensberechtigt sind. Der neue Strom-Sozialtarif startet mit dem ElWG am 1. April 2026 und entlastet Haushalte mit geringem Einkommen direkt am Arbeitspreis. Voraussetzungen, Antragsweg und SVS-Datenabgleich stehen detailliert im Ratgeber zum Sozialtarif Strom 2026.
Häufig gestellte Fragen zum Anbieterwechsel
Wie lange dauert ein Stromanbieterwechsel in Österreich?
Höchstens drei Wochen ab Eingang Ihres Auftrags beim neuen Anbieter. Die Frist ist in § 76 ElWOG 2010 gesetzlich festgelegt und gilt für alle in Österreich tätigen Lieferanten. Sie als Kunde müssen nichts tun außer den Vertrag zu unterschreiben — die Kündigung beim alten Anbieter und die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt der neue Lieferant.
Kostet der Stromanbieterwechsel etwas?
Nein. Der Wechsel ist nach § 76 ElWOG für Endkunden gesetzlich kostenlos. Weder der alte noch der neue Anbieter darf eine Wechselgebühr verrechnen. Mögliche Kosten entstehen nur, wenn Sie eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit beim alten Anbieter ohne Kündigungsgrund vorzeitig brechen — das ist aber kein „Wechselentgelt", sondern eine Vertragsstrafe und in der Regel klar in den AGB ausgewiesen.
Kann ich jederzeit wechseln?
Ja, mit Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist (üblicherweise zwei oder vier Wochen) und einer eventuellen Mindestvertragslaufzeit. Bei Preiserhöhung greift Ihr Sonderkündigungsrecht nach § 80 Abs 2a ElWOG, das eine kostenlose und fristlose Kündigung erlaubt. Auch bei Umzug oder Anbieterinsolvenz endet der Vertrag außerordentlich.
Muss ich meinen Stromzähler austauschen?
Nein. Der Zähler gehört dem Netzbetreiber, nicht dem Lieferanten. Beim Anbieterwechsel passiert physisch nichts am Zähler; er wird lediglich am Wechselstichtag abgelesen, damit alter und neuer Lieferant sauber abrechnen können. Ein eventueller Smart-Meter-Tausch durch den Netzbetreiber findet unabhängig vom Anbieterwechsel statt.
Was ist eine Zählpunktbezeichnung?
Die eindeutige 33-stellige Identifikation Ihres Stromanschlusses in Österreich, beginnend mit „AT". Sie steht auf Ihrer Stromrechnung, im Online-Kundenportal des aktuellen Lieferanten oder ist beim Netzbetreiber zu erfragen. Beim Wechsel müssen Sie diese Bezeichnung dem neuen Anbieter mitteilen, sonst kann er den Zählpunkt nicht zuordnen.
Was passiert, wenn mein neuer Anbieter zwischen Vertragsabschluss und Wechselstichtag insolvent wird?
Sie werden automatisch einem Auffangversorger zugeteilt, den E-Control bestellt. Der Strom fließt ohne Unterbrechung weiter. Die Auffangversorgung dauert höchstens sechs Monate und ist gesetzlich in § 80 ElWG (BGBl. I Nr. 91/2025) geregelt. In dieser Zeit können Sie jederzeit selbst einen neuen Lieferanten auswählen; vier Wochen vor Auslaufen informiert E-Control Sie per Einschreiben.
Lohnt sich ein Wechsel, wenn ich noch in einer Mindestvertragslaufzeit bin?
Rechnen Sie nach. Multiplizieren Sie die Differenz zwischen aktuellem und neuem Arbeitspreis mit Ihrem Restjahresverbrauch und subtrahieren Sie die Vertragsstrafe. Wenn das Ergebnis positiv ist, lohnt sich der vorzeitige Ausstieg. Bei Preiserhöhungen während der Laufzeit ist die Kündigung ohnehin kostenfrei nach § 80 Abs 2a ElWOG.
Kann ich auch den Netzbetreiber wechseln?
Nein. Der Netzbetreiber ist regional festgelegt — die Stromleitung an Ihrem Haus gehört zu genau einem Verteilernetz. Sie wechseln also nur den Lieferanten, der Ihnen den Energiepreis verrechnet. Das Systemnutzungsentgelt zahlen Sie weiterhin an Ihren bisherigen Netzbetreiber, geregelt durch die jährliche Systemnutzungsentgelte-Verordnung von E-Control.
Fazit
Den Stromanbieter zu wechseln ist 2026 ein routinierter Verwaltungsschritt, der höchstens 30 Minuten Aufwand bedeutet. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: Der Wechsel ist kostenlos, dauert maximal drei Wochen, und Sie sind während des gesamten Vorgangs durchgehend mit Strom versorgt. Bei Preiserhöhungen dürfen Sie kostenlos kündigen, bei Insolvenz Ihres Anbieters greift die Auffangversorgung. Die größten Sparhebel liegen auf dem Energiepreis und bei Berechtigten zusätzlich auf dem Sozialtarif ab April.
Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Wechsel für Ihren konkreten Verbrauch lohnt, fangen Sie mit dem E-Control-Tarifkalkulator an. Er ist offiziell, unabhängig und zeigt alle Anbieter, die in Ihrem Netzgebiet tatsächlich liefern. Daneben hilft ein Blick auf durchblicker.at Strom, wenn Sie Wechselboni im Detail prüfen möchten.
Quellen: § 76 und § 80 Abs 2a ElWOG 2010 (RIS-Bundesnormen 20007045); ElWG, BGBl. I Nr. 91/2025; Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2026, BGBl. II Nr. 305/2025; E-Control Tarifkalkulator; E-Control Pressemitteilung Stromnetzentgelte 2026 vom 18.12.2025; OGH 3 Ob 2/25b vom 28.05.2025; E-Control Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 6 (V3.8).
Stand: 30. April 2026. Stromtarife und gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich. Aktuelle Konditionen prüfen Sie direkt beim Anbieter oder im E-Control-Tarifkalkulator. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Energieberatung.
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Stand der Informationen: November 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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