Wahlarzt ÖGK-Rückerstattung 2026: Was kommt zurück?
Wahlarzt-Rechnung bei der ÖGK: 80-%-Regel erklärt, 42-Monate-Frist, WAHonline-Pflicht seit 2024 und realistische Erstattung pro Bundesland. Stand 2026.
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Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
- 80 % vom Kassentarif (nicht vom Wahlarzt-Honorar)
- In der Praxis kommen 10–30 % der bezahlten Rechnung zurück
- Einreichfrist: 42 Monate ab dem Behandlungsdatum
- Bearbeitungsdauer: meist 2–6 Wochen
- WAHonline-Pflicht seit 1. Juli 2024 ab 300 Patientenkontakten pro Jahr
Warum Ihre Erstattung kleiner ausfällt, als Sie glauben
Einen Wahlarzttermin bekommen Sie in Österreich heuer oft schneller als einen Kassentermin. Die Honorarnote folgt, Sie reichen sie bei der ÖGK ein und warten auf das Geld. Was auf Ihrem Konto ankommt, liegt fast immer deutlich unter dem, was auf der Rechnung steht. Das ist kein Fehler der Sachbearbeitung. So steht es im Gesetz.
Dieser Ratgeber erklärt die Wahlarzt-Kostenrückerstattung der Österreichischen Gesundheitskasse so, wie sie in der Praxis funktioniert: mit der 80-%-Regel auf dem richtigen Bezugswert, den Fristen, der elektronischen Einreichung über WAHonline seit 1. Juli 2024 und realistischen Erstattungsquoten. Wer viele Wahlarzttermine hat, findet am Ende eine nüchterne Einordnung, wann eine ambulante Zusatzversicherung die Lücke wirklich schließt.
Die 80-%-Regel: 80 Prozent wovon eigentlich?
Die gesetzliche Grundlage ist § 131 Abs. 1 ASVG, konkretisiert durch § 23 der ÖGK-Satzung. Erstattet werden 80 Prozent des Betrages, den ein Vertragsarzt für dieselbe Leistung bekommen hätte. Dieser Betrag heißt Kassentarif. Er hat mit Ihrer Wahlarzt-Rechnung direkt nichts zu tun.
Der Unterschied überrascht viele Patientinnen und Patienten. Ein Wahlarzt setzt sein Honorar frei fest. Die ÖGK rechnet intern mit Tarifen aus dem Gesamtvertrag mit der jeweiligen Landesärztekammer. Die Lücke zwischen beiden Welten tragen Sie.
Ein Rechenbeispiel, das die Realität trifft
| Position | Betrag |
|---|---|
| Wahlarzt-Honorar (frei festgelegt) | €150,00 |
| Kassentarif laut Gesamtvertrag (Beispiel) | €50,00 |
| ÖGK-Erstattung (80 % vom Kassentarif) | €40,00 |
| Ihr Eigenanteil | €110,00 (rund 73 %) |
Kurz gesagt: Je weiter das Wahlarzt-Honorar über dem Kassentarif liegt, desto kleiner wird der Anteil, den die Kasse vom Rechnungsbetrag ersetzt. In der Praxis kommen oft nur 10 bis 30 Prozent der bezahlten Summe wieder zurück.
Kassentarife: warum wir keine Preisliste abdrucken
An diesem Punkt laufen viele Artikel auf einen Fehler zu: konkrete Euro-Beträge pro Arztbesuch. Wir verzichten bewusst darauf. Österreichische Kassentarife bestehen aus einer Grundvergütung plus Einzelleistungen. Sie unterscheiden sich zwischen den neun Bundesländern, zwischen Allgemeinmedizin (Anlage A) und Fachärzten (Anlage B) sowie nach Behandlungssituation. Jede starre Liste wäre in wenigen Monaten veraltet oder für ein anderes Bundesland schlicht falsch.
Was öffentlich bekannt ist: Die Ärztekammer für Wien nennt Richtwerte für Krankenscheingebühren im Kassenbereich. Für 2025 sind das unter anderem €6,00 für den ersten oder zweiten Besuch im Quartal, €5,36 für eine dritte Konsultation beim Allgemeinmediziner und €2,99 beim Facharzt (Quelle: aekwien.at). Das sind keine kompletten Kassentarife, aber sie machen das Größenverhältnis anschaulich.
Als grobe Orientierung aus Marktpreisbeobachtungen bei Wahlärztinnen und Wahlärzten: Allgemeinmediziner rufen je nach Lage etwa €80 bis €130 für eine Erstordination auf, Fachärzte eher €120 bis €220, eine MRT-Untersuchung im Privatinstitut liegt häufig über €300. Diese Zahlen sind Anhaltspunkte und ersetzen keinen verbindlichen Kostenvoranschlag der Ordination. Wer MRT-Kosten und Erstattung gezielt durchrechnen möchte, findet die Tiefen-Einordnung im MRT-Kosten-Ratgeber Österreich 2026.
Wahlarzt-Rechnung bei der ÖGK einreichen
Was sich am 1. Juli 2024 geändert hat
Seit 1. Juli 2024 sind Wahlärztinnen und Wahlärzte verpflichtet, den Antrag auf Kostenerstattung elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln, sofern sie pro Jahr mindestens 300 Patientenkontakte haben. Die technische Basis heißt WAHonline (für Therapeutinnen und Therapeuten: WAZAonline). Rechtsgrundlage ist das Vereinbarungsumsetzungsgesetz (VUG). Für Patientinnen und Patienten bedeutet das in der verpflichteten Gruppe: Sie bezahlen die Rechnung, das Einreichen selbst entfällt, die Erstattung kommt automatisch aufs Konto (Quelle: gesundheitskasse.at, WAHonline-Informationsseite).
Was sich am 1. Jänner 2026 ändert
Ab 1. Jänner 2026 müssen alle Wahlärztinnen und Wahlärzte an die e-card-Infrastruktur und an ELGA angebunden sein. Befunde werden einheitlich übermittelt, der elektronische Impfpass wird auch im Wahlarztbereich geführt, und die Einreichung digitalisiert sich weiter. Für Patientinnen und Patienten reduziert sich der Papieraufwand spürbar.
Wenn Sie selbst einreichen müssen
Kleinere Ordinationen unter der 300-Patienten-Grenze reichen nicht verpflichtend über WAHonline ein. Dann führen drei Wege zur Erstattung:
- Online über Meine ÖGK / meineSV. Anmeldung mit ID Austria, Rechnung und Zahlungsnachweis als Scan hochladen.
- Per Post an die zuständige ÖGK-Landesstelle. Originalrechnung und Zahlungsbeleg beilegen.
- Persönlich in einer ÖGK-Kundenservicestelle während der Öffnungszeiten.
Welche Unterlagen die ÖGK braucht
Checkliste für die Einreichung
- Honorarnote nach § 11 UStG mit Ordinationsstempel oder Briefkopf
- Name und Sozialversicherungsnummer der Patientin oder des Patienten
- Datum der Behandlung (nicht nur das Rechnungsdatum)
- Detaillierte Leistungsbeschreibung und Diagnose
- Zahlungsnachweis: Kontoauszug, E-Banking-Beleg oder Zahlscheinvermerk
- Bei bewilligungspflichtigen Leistungen: chefärztliche Genehmigung
- Bei Überweisungen: Original oder Scan der Zuweisung
Die 42-Monate-Frist richtig gelesen
Die Einreichfrist beträgt 42 Monate ab dem Leistungsdatum, also ab dem Tag der Behandlung. Nicht das Rechnungsdatum zählt, und auch nicht das Datum, an dem die Honorarnote ausgestellt wurde. Wer eine alte Rechnung wiederfindet, hat meist mehr Zeit, als gedacht. Zu lange sollte man trotzdem nicht warten: Zahlungsnachweise sind nach Jahren schwer zu rekonstruieren.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der ÖGK?
Die ÖGK nennt keinen verbindlichen SLA. Aus Patientenerfahrungen und Angaben der Landesstellen liegt die Bearbeitungszeit erfahrungsgemäß bei zwei bis sechs Wochen, je nach Auslastung und Einreichweg. Elektronische Einreichung über WAHonline oder Meine ÖGK ist in der Regel schneller als der Postweg, weil die Prüfkette früher startet. Wer nach acht Wochen keinen Bescheid hat, sollte beim Kundenservice der zuständigen Landesstelle nachfragen.
ÖGK-Landesstellen: wo Sie in Ihrem Bundesland einreichen
Die ÖGK betreibt in jedem Bundesland mindestens eine Landesstelle. Per Post oder persönlich reichen Sie dort ein, online läuft alles zentral über Meine ÖGK. Einen Überblick der Kundenservicestellen finden Sie direkt auf gesundheitskasse.at.
| Bundesland | ÖGK-Hauptstandort |
|---|---|
| Burgenland | Eisenstadt |
| Kärnten | Klagenfurt |
| Niederösterreich | St. Pölten |
| Oberösterreich | Linz |
| Salzburg | Salzburg |
| Steiermark | Graz |
| Tirol | Innsbruck |
| Vorarlberg | Bregenz |
| Wien | Wienerbergstraße 15–19, 1100 Wien (plus Außenstellen) |
Die aktuellen Adressen und Öffnungszeiten stehen in der Übersicht der ÖGK-Kundenservicestellen. Wir verlinken keine einzelnen Adressen, weil sich Öffnungszeiten und Zuständigkeiten regelmäßig ändern; die ÖGK-Seite ist die einzig verlässliche Primärquelle.
ÖGK, SVS oder BVAEB: wer zahlt für wen?
Nicht jede Wahlarzt-Patientin ist bei der ÖGK versichert. Die 80-%-Logik gilt bei allen drei großen Trägern, die Portale und Einreichwege unterscheiden sich.
- ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse). Zuständig für unselbständig Beschäftigte und viele Pensionistinnen und Pensionisten. Online über Meine ÖGK, per Post an die Landesstelle, persönlich im Kundenservice.
- SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Zuständig für Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Bauern. Einreichung am schnellsten über die svsGO-App (Rechnung abfotografieren) oder das svsGO-Kundenportal per ID Austria. Postweg und persönliche Einreichung sind weiter möglich. Die 42-Monate-Frist gilt auch hier. Details dazu im Ratgeber Krankenversicherung für Selbständige (SVS).
- BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau). Zuständig für Beamtinnen und Beamte, Eisenbahner und Bergbaubedienstete. Eigene Formulare, eigene Satzung. Die konkreten Einreichwege stehen auf bvaeb.at.
Wer innerhalb einer Behandlung zwischen zwei Trägern wechselt, zum Beispiel durch einen Jobwechsel, reicht bei dem Träger ein, der am Tag der Behandlung zuständig war.
Chefärztliche Bewilligung: wann sie Pflicht ist
Manche Leistungen erstattet die ÖGK nur, wenn vorab eine chefärztliche Bewilligung vorliegt. Klassische Fälle sind MRT- und CT-Untersuchungen, bestimmte Medikamente außerhalb des Erstattungskodex sowie einzelne therapeutische Maßnahmen. Ohne Bewilligung fließt kein Geld, auch bei sauber ausgestellter Honorarnote nicht.
Für planbare Termine besprechen Sie die Indikation vorab mit der überweisenden Ärztin und holen die Bewilligung ein, bevor Sie den Termin wahrnehmen. Bei MRT- und CT-Wartezeiten ist zusätzlich die 20-Tage-Regel im Gesamtvertrag relevant. Das Thema behandeln wir ausführlich im MRT-Kosten-Ratgeber Österreich 2026.
Wenn die Erstattung zu niedrig ausfällt
Der Bescheid kommt, der Betrag ist kleiner als erwartet. Was tun, bevor Sie sich ärgern?
- Aufschlüsselung anfordern. Die ÖGK muss auf Nachfrage offenlegen, welcher Kassentarif zu welcher Leistung gerechnet wurde. Ohne diese Aufstellung bleibt Ihr Einspruch ein Schuss ins Blaue.
- Eigene Unterlagen prüfen. Wurde die Diagnose vollständig übermittelt? Waren alle Einzelleistungen auf der Honorarnote? Fehlende Codes führen oft zu pauschaler Bewertung.
- Formlosen Einspruch einlegen. Ein einfaches Schreiben an die zuständige Landesstelle reicht. Nennen Sie Bescheid-Zahl, Leistungsdatum und die Punkte, die Sie neu bewertet haben wollen.
- ÖGK-Ombudsstelle einschalten. Die ÖGK betreibt eine Ombudsstelle für Lob, Anregungen und Beschwerden. Kontakt läuft über das Kontaktformular auf gesundheitskasse.at oder telefonisch beim Kundenservice Ihrer Landesstelle.
- Letzter Schritt: Verwaltungsgericht. Gegen den Bescheid kann innerhalb der angegebenen Frist (meist vier Wochen) Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden. Für diesen Weg empfiehlt sich vorab eine Rechtsberatung, etwa über die Arbeiterkammer.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die genannten Schritte sind eine Orientierung, kein Verfahrensgarant.
Wahlarzt vs. Kassenarzt: der kurze Überblick
Kurz umrissen: Ein Kassenarzt hat einen Vertrag mit der Krankenkasse, rechnet über die e-card ab, Sie zahlen nichts aus der eigenen Tasche. Ein Wahlarzt hat keinen solchen Vertrag. Sie bezahlen die Rechnung vollständig und holen sich über die Kostenerstattung einen Teil zurück. Die inhaltliche Behandlungsqualität hängt nicht am Status, sondern an der Ärztin.
Viele Menschen wechseln zum Wahlarzt, weil die Wartezeiten beim Kassenarzt in vielen Fachrichtungen mehrere Wochen betragen. Der Komfort kostet, und dieser Ratgeber macht transparent, wie viel.
Wann eine Wahlarzt-Zusatzversicherung wirklich rechnet
Eine private Wahlarzt-Versicherung (ambulante Zusatzversicherung) zahlt je nach Tarif 80 bis 100 Prozent des Rechnungsbetrags, abzüglich der ÖGK-Erstattung. Der Unterschied zum klassischen Modell ist greifbar:
| Position | Ohne Zusatz | 80-%-Tarif | 100-%-Tarif |
|---|---|---|---|
| Wahlarzt-Rechnung | €150 | €150 | €150 |
| ÖGK-Erstattung | €40 | €40 | €40 |
| Zusatzversicherung zahlt | — | €88 | €110 |
| Ihr Eigenanteil | €110 | €22 | €0 |
Die Monatsprämien liegen laut Marktbeobachtung (durchblicker.at, Wiener Städtische, UNIQA, Merkur) je nach Alter und Tarifstufe ungefähr bei:
- 80-%-Tarif: rund €25 bis €75 pro Monat
- 100-%-Tarif: rund €40 bis €120 pro Monat
Ob sich die Polizze rechnet, hängt an der Nutzung. Als grobe Richtschnur: Drei bis vier Wahlarzttermine im Jahr plus eine teurere Diagnostik bringen viele Tarife Richtung Break-Even. Wer nur gelegentlich beim Wahlarzt ist, spart oft mehr, wenn er die Differenz selbst trägt. Eine altersabhängige Kostenrechnung findet sich im Ratgeber Private Krankenversicherung Kosten pro Monat.
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Häufige Fragen zur Wahlarzt-Kostenrückerstattung
Wie viel bekomme ich vom Wahlarzt wirklich zurück?
Die ÖGK erstattet 80 Prozent des Kassentarifs für dieselbe Leistung, nicht 80 Prozent Ihrer Rechnung. Weil Wahlärzte ihr Honorar frei festlegen, kommen in der Praxis oft nur 10 bis 30 Prozent des bezahlten Betrages zurück. Die genaue Quote hängt von Fachrichtung, Bundesland und Leistungsumfang ab.
Wie lange dauert die Bearbeitung bei der ÖGK?
Zwei bis sechs Wochen sind der übliche Rahmen, je nach Auslastung und Einreichweg. Elektronische Einreichung über WAHonline oder Meine ÖGK geht meist schneller als Postweg. Dauert es länger als acht Wochen, fragen Sie beim Kundenservice der Landesstelle nach.
Wie lange habe ich Zeit, die Wahlarztrechnung einzureichen?
Die Frist beträgt 42 Monate ab dem Leistungsdatum, also ab dem Tag der Behandlung. Das Rechnungsdatum ist nicht maßgeblich. Wer eine ältere Honorarnote findet, sollte trotzdem zügig einreichen, damit der Zahlungsnachweis noch lückenlos beigelegt werden kann.
Muss ich die Rechnung selbst bei der ÖGK einreichen?
Seit 1. Juli 2024 sind Wahlärzte mit mindestens 300 Patientenkontakten im Jahr verpflichtet, über WAHonline selbst einzureichen. In diesem Fall müssen Sie nichts tun außer bezahlen. Bei kleineren Ordinationen reichen Sie weiter selbst ein, online über Meine ÖGK, per Post oder persönlich.
Welche Unterlagen brauche ich für die Einreichung?
Sie benötigen die Honorarnote mit Leistungsdatum, Diagnose und detaillierter Leistungsbeschreibung, einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug, E-Banking-Beleg oder Zahlschein-Vermerk) sowie bei bewilligungspflichtigen Leistungen die chefärztliche Genehmigung. Ohne Zahlungsnachweis erstattet die ÖGK nicht.
Ist ein Wahlarzt dasselbe wie ein Privatarzt?
Formal ja, solange es um die ÖGK-Kostenerstattung geht. Beide haben keinen Vertrag mit der Krankenkasse. „Wahlarzt" ist im österreichischen Sprachgebrauch üblich, „Privatarzt" taucht eher in Marketingtexten auf. Für Ihre Erstattung ändert die Bezeichnung nichts.
Kann ich eine unbezahlte Rechnung einreichen?
Nein, die ÖGK erstattet ausschließlich bereits beglichene Rechnungen. Ein bloßer „bezahlt"-Vermerk auf der Honorarnote reicht in der Regel nicht, wenn keine Transaktion nachweisbar ist. Legen Sie immer einen Kontoauszug, E-Banking-Beleg oder Zahlschein-Vermerk bei.
Was tun, wenn die Erstattung zu niedrig ausfällt?
Fordern Sie zuerst eine Aufschlüsselung der verrechneten Kassentarife an. Prüfen Sie, ob Diagnose und Einzelleistungen vollständig übermittelt wurden. Falls berechtigt, ein formloser Einspruch an die Landesstelle. Die ÖGK-Ombudsstelle vermittelt bei Unklarheiten, letzter Weg ist die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Fazit
Die Wahlarzt-Kostenrückerstattung der ÖGK ist gesetzlich klar geregelt, wird von vielen aber aus dem falschen Blickwinkel gerechnet. Die 80 Prozent gelten für den Kassentarif, nicht für den Wahlarzt-Betrag. In der Praxis landen deshalb häufig nur 10 bis 30 Prozent der Honorarnote wieder am Konto. Die elektronische Einreichung seit 1. Juli 2024 und die kommende e-card-Anbindung aller Wahlärzte ab 1. Jänner 2026 machen den administrativen Teil einfacher. Die finanzielle Lücke bleibt.
Wer regelmäßig einen Wahlarzt aufsucht, sollte die ambulante Zusatzversicherung nüchtern durchrechnen. Für Gelegenheits-Patienten lohnt sich die Prämie selten, für regelmäßige Nutzer mit planbarer Diagnostik sehr wohl. Eine breitere Grundlage für diese Entscheidung liefert der übergreifende Krankenversicherung Ratgeber Österreich 2026.
Quellen
- Österreichische Gesundheitskasse: Wahlärzt:innen und Einreichung
- ÖGK: WAHonline und WAZAonline
- ÖGK: Kundenservicestellen (Landesstellen-Übersicht)
- ÖGK: Ombudsstelle
- sozialversicherung.at: Wahlarzt-Rechnung einreichen
- Sozialministerium: Einfachere Kostenerstattung nach Wahlarztbesuch ab 1. Juli 2024
- SVS: Kostenerstattung nach Wahlarztbesuch (svsGO)
- Ärztekammer für Wien: Wahlärzt:innen-Kostenrückersätze
- Gesundheitsportal: Wahlarzt Kosten
Haftungsausschluss: Die genannten Beträge, Fristen und Prozesse basieren auf Angaben der Österreichischen Gesundheitskasse, der Sozialversicherung.at und der Ärztekammer für Wien, Stand April 2026. Kassentarife und Erstattungsmodalitäten können sich ändern und unterscheiden sich je nach Bundesland, Träger und Fachrichtung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre ÖGK-Landesstelle. CheckEverything.at übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
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Stand der Informationen: November 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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