NoVA-Rechner Österreich 2026/2027: jetzt berechnen
NoVA berechnen für 2026 und 2027: Formel, CO2-Abzug 91 bzw. 88 g/km, Malus ab 155 g/km, Befreiungen und Rückvergütung. Kostenloser NoVA-Rechner für PKW.
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Die NoVA (Normverbrauchsabgabe) beträgt 2026 (CO2-Wert − 91) ÷ 5 Prozent vom Nettopreis des Fahrzeugs, höchstens 80%. Ab 1. Jänner 2027 sinkt der CO2-Abzugsbetrag auf 88 g/km, dann zahlen Sie für dasselbe Auto etwas mehr. Reine Elektroautos sind befreit.
Mit dem NoVA-Rechner unten sehen Sie in wenigen Sekunden, was bei Ihrem Autokauf an Steuer anfällt. Darunter erklären wir die Formel Schritt für Schritt, rechnen konkrete Beispiele durch und gehen die Fälle durch, die im Alltag am häufigsten übersehen werden: Befreiungen, Rückvergütung beim Export, Motorräder und Wohnmobile. Wer den Kauf finanzieren will, findet die zweite Hälfte der Rechnung in unserem Autokredit-Rechner für Österreich.
Das Wichtigste in Kürze
- Formel 2026: (CO2-Wert in g/km − 91) ÷ 5 = Steuersatz in Prozent, auf ganze Prozent gerundet, höchstens 80%
- Ab 1. Jänner 2027 sinkt der Abzugsbetrag auf 88 g/km. Ein Auto mit 132 g/km um 30.000 € netto kostet dann rund 300 € mehr
- CO2-Malus: 80 € pro Gramm über 155 g/km, danach ein Abzugsposten von 350 € vom Ergebnis
- Für Motorräder wird durch vier geteilt, nicht durch fünf, und der 350-Euro-Abzug entfällt
- E-Autos zahlen keine NoVA, Taxis und Fahrschulautos bei mehr als 80% begünstigter Nutzung. Beim Export gibt es Geld zurück, seit 1. Juli 2026 aber nur innerhalb von 48 Monaten ab der weltweiten Erstzulassung
- Rechenwerte laut § 6 NoVAG und BMF, Stand Juli 2026
Was ist die NoVA und wann fällt sie an?
Die Normverbrauchsabgabe ist eine einmalige Steuer. Sie wird fällig, wenn ein Fahrzeug in Österreich erstmals zum Verkehr zugelassen wird. Das gilt für den Neuwagen beim Händler genauso wie für den Gebrauchten, den Sie aus Deutschland importieren.
Betroffen sind nicht nur Personenkraftwagen. Laut oesterreich.gv.at fällt die NoVA bei der Erstzulassung von PKW, Kombis einschließlich Klein- und Campingbussen, leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern an. Für Fahrzeuge der Klasse N1, also leichte Nutzfahrzeuge, hat sich zum 1. Juli 2025 einiges geändert: Sie wurden weitgehend von der NoVA befreit. Steuerpflichtig bleiben nur jene N1-Fahrzeuge, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind (Quelle: WKO).
Kaufen Sie einen Gebrauchten, der bereits in Österreich angemeldet war, zahlen Sie nichts mehr. Die Steuer wurde bei der Erstzulassung entrichtet und bleibt am Fahrzeug hängen.
Beim Neuwagen ist die NoVA meist im Angebotspreis des Händlers enthalten, sichtbar wird sie trotzdem: Sie steht als eigene Position am Kaufvertrag. Je höher der CO2-Ausstoß, desto höher der Satz. Genau das ist der Zweck der Abgabe, sie verteuert verbrauchsstarke Fahrzeuge spürbar.
NoVA-Rechner: Jetzt berechnen
NoVA-Rechner 2026/2027
Berechnen Sie die Normverbrauchsabgabe (NoVA) nach § 6 NoVAG für PKW und Motorräder. Der Rechner ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Steuerberatung.
Der Rechner arbeitet mit der Formel aus § 6 Abs 2 NoVAG. Sie brauchen zwei Werte: den Nettopreis des Fahrzeugs und den CO2-Ausstoß nach WLTP (kombiniert). Beide stehen im Angebot, im Datenblatt oder im Zulassungsschein. Bei Plug-in-Hybriden gilt der gewichtet kombinierte WLTP-Wert, der liegt meist deutlich unter dem eines vergleichbaren Benziners.
NoVA berechnen: die Formel für 2026 und 2027
Die Berechnung läuft in drei Schritten: erst der Steuersatz, dann der Malus, am Ende der Abzugsposten.
Schritt 1, Steuersatz. (CO2-Wert − Abzugsbetrag) ÷ 5, auf ganze Prozent gerundet. Der Abzugsbetrag sinkt seit 2025 jedes Jahr um drei Gramm:
| Zeitraum | CO2-Abzugsbetrag |
|---|---|
| bis 31.12.2025 | 94 g/km |
| 2026 | 91 g/km |
| 2027 | 88 g/km |
| 2028 | 85 g/km |
| 2029 | 82 g/km |
Schritt 2, CO2-Malus. Liegt der Ausstoß über 155 g/km, kommen 80 € für jedes Gramm darüber dazu.
Schritt 3, Abzugsposten. Vom Ergebnis werden 350 € abgezogen. Unter null kann die NoVA nicht fallen, eine Gutschrift gibt es also nicht.
Der Höchststeuersatz liegt bei 80% (Quelle: BMF, NoVA-Steuersatz).
Beispiel: Kompakt-SUV mit 132 g/km
Anna aus Linz kauft im Oktober 2026 einen Kompakt-SUV um 30.000 € netto, WLTP-Wert 132 g/km. Ihr Satz: (132 − 91) ÷ 5 = 8,2, gerundet 8%. Das ergibt 2.400 € Grundbetrag, keinen Malus, minus 350 € Abzugsposten: 2.050 € NoVA.
Hätte Anna denselben Wagen erst im Jänner 2027 zugelassen, wäre der Satz (132 − 88) ÷ 5 = 8,8, gerundet 9%. Ergebnis: 2.700 € − 350 € = 2.350 €. Das Warten hätte sie 300 € gekostet.
Beispiel: SUV über der Malus-Schwelle
Ein größerer SUV mit 175 g/km um 45.000 € netto zeigt, wie hart der Malus zuschlägt. Satz 2026: (175 − 91) ÷ 5 = 16,8, gerundet 17%, also 7.650 €. Dazu 20 Gramm über 155 mal 80 € = 1.600 € Malus. Nach Abzug der 350 € bleiben 8.900 € NoVA, fast ein Fünftel des Kaufpreises.
Was ändert sich bei der NoVA ab 1. Jänner 2027?
Der Abzugsbetrag sinkt von 91 auf 88 g/km. Klingt nach wenig, verschiebt aber jedes Fahrzeug um bis zu einen Prozentpunkt nach oben.
Wichtig ist die Übergangsregel, und die steht direkt im Gesetz. Nach § 6 Abs 7 NoVAG dürfen Sie die Werte des alten Jahres weiter anwenden, wenn zwei Bedingungen zusammenkommen: Der Kaufvertrag muss unwiderruflich und schriftlich vor dem 1. Dezember abgeschlossen sein, und die Lieferung beziehungsweise der innergemeinschaftliche Erwerb muss vor dem 1. April des Folgejahres erfolgen. Für den Wechsel auf 2027 heißt das konkret: Vertrag bis spätestens 30. November 2026, Auslieferung bis spätestens 31. März 2027.
Auf das Wort „unwiderruflich schriftlich" kommt es an. Eine mündliche Zusage oder eine Bestellung, von der Sie noch zurücktreten können, reicht nicht. Lassen Sie sich den Vertrag entsprechend ausstellen und behalten Sie eine Kopie. Das BMF veröffentlicht dieselbe Regel auf seiner Tarifseite, Sie können sich also darauf berufen.
Beim Autoversicherungsschutz lohnt der Blick aufs gleiche Timing, denn Prämien ändern sich zum Jahreswechsel ebenfalls. Unser Autoversicherungs-Ratgeber für Österreich zeigt, worauf Sie beim neuen Auto achten sollten.
Wer zahlt keine NoVA? Die Befreiungen im Überblick
Nicht jedes Fahrzeug, das erstmals zugelassen wird, löst die Steuer aus. § 3 NoVAG nennt mehrere Ausnahmen, und einige davon sind im Alltag relevanter, als viele annehmen.
Elektro- und Wasserstofffahrzeuge stoßen 0 g/km aus. Die Formel ergibt damit einen Satz von 0%, es fällt keine NoVA an. Für den SUV aus dem Beispiel oben wären 8.900 € fällig, ein E-Auto derselben Preisklasse zahlt nichts. Wie sich der Umstieg beim Versicherungsschutz auswirkt, steht in unserem Ratgeber zur E-Auto-Versicherung in Österreich.
Fahrschulautos, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sowie Leichenwagen fallen unter die begünstigte Verwendung nach § 3 Abs 3 NoVAG. Eine Schwelle wird dabei oft übersehen: Das Fahrzeug muss zu mehr als 80 Prozent für den begünstigten Zweck eingesetzt werden. Wird es später überwiegend anders genutzt, ist die Steuer nachzuzahlen.
Menschen mit Behinderung werden nach § 3 Abs 2 Z 2 NoVAG für ein Fahrzeug zur persönlichen Mobilität befreit. Voraussetzung ist eine Bescheinigung, die die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer nach § 4 Abs 3 Z 9 VersStG 1953 bestätigt, also Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit. Achten Sie auf die Frist: Die Bescheinigung ist innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe beziehungsweise Anmeldung vorzulegen. Wer das versäumt, verliert die Befreiung für diesen Vorgang.
Für N1-Fahrzeuge gilt seit 1. Juli 2025 die oben beschriebene Neuregelung. Wer einen Kastenwagen oder Pritschenwagen anschafft, sollte die Fahrzeugklasse im Typenschein prüfen, bevor er mit NoVA kalkuliert.
NoVA zurückbekommen: Rückvergütung bei Export und Sonderfällen
Die NoVA ist einmalig, aber nicht in jedem Fall endgültig. Es gibt drei Wege, Geld zurückzuholen.
Vergütung nach § 12 NoVAG. Sie greift, wenn ein Fahrzeug rechtlich oder tatsächlich nicht zulassungsfähig ist, wenn nach Lieferung oder Erwerb gar keine Zulassung erfolgt, oder wenn eine Steuerbefreiung für Fahrschul-, Miet-, Taxi-, Gästewagen oder Rettungsfahrzeuge zusteht. Der Antrag läuft über das zuständige Finanzamt, die Frist beträgt fünf Jahre.
Export-Vergütung nach § 12a NoVAG. Wer ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbringt oder dort verkauft, kann sich den im Gebrauchtwert noch enthaltenen NoVA-Anteil erstatten lassen. Voraussetzung sind der Nachweis der Abmeldung im Inland und der Nachweis der Ausfuhr. Der Antrag ist innerhalb von fünf Jahren zu stellen.
Hier hat sich 2026 das Wesentliche geändert. Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 98/2025) wurde die Export-Vergütung ab 1. Juli 2026 auf die vorübergehende Verwendung im Inland eingeschränkt. Das BMF formuliert es so: „Als vorübergehende Verwendung im Inland gilt die Zulassung zum Verkehr im Inland innerhalb eines Zeitraums von höchstens 48 Monaten ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung zum Verkehr." Maßgeblich ist dabei das Datum der weltweiten Erstzulassung, nicht der österreichischen.
Für die Praxis heißt das: Wer einen Neuwagen kauft und Österreich nach drei Jahren wieder verlässt, kommt in Frage. Wer einen bereits vier Jahre alten Gebrauchten importiert und danach exportiert, nicht mehr. Bei absehbarem Wegzug ist dieser Zeitraum ein echter Planungsfaktor.
Die Neuregelung gilt für Lieferungen und Verbringungen ins Ausland ab dem 1. Juli 2026. Wurde das Fahrzeug bis einschließlich 30. Juni 2026 ausgeführt, bleibt es bei der alten Rechtslage, auch wenn Sie den Antrag erst später stellen.
Vergütung nach § 6 Abs 9 NoVAG. Wird die NoVA beim unmittelbar folgenden umsatzsteuerpflichtigen Geschäft in das Entgelt eingerechnet, stehen dem Erwerber 16,67% der NoVA zu. Dieser Fall betrifft vor allem Händlerketten.
Gebrauchtwagen-Import: NoVA aus Deutschland und der EU
Beim Import eines Gebrauchten aus dem EU-Raum fällt NoVA an, sobald das Fahrzeug in Österreich erstmals zugelassen wird. Zwei Punkte weichen dabei vom Neuwagenfall ab.
Erstens ist die Bemessungsgrundlage der gemeine Wert des Fahrzeugs zum Zulassungszeitpunkt, nicht der ursprüngliche Neupreis (Quelle: oesterreich.gv.at).
Zweitens gilt nach § 6 Abs 8 NoVAG jene Rechtslage, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im übrigen Unionsgebiet in Österreich anzuwenden gewesen wäre. Ein 2020 in Deutschland erstzugelassener BMW wird also nach den Regeln von 2020 besteuert. Derselbe Absatz ordnet an, dass für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Fahrzeugs zu berücksichtigen ist. Bei älteren Importen fallen Malus und Abzugsposten daher anteilig geringer aus.
Rechnen Sie die NoVA vor dem Kauf durch, nicht danach. Sie kommt zum Kaufpreis dazu und kann bei einem stärker motorisierten Gebrauchten mehrere tausend Euro ausmachen. Für den Einzelfall hilft der amtliche BMF-Rechner oder eine kurze Anfrage beim Finanzamt.
NoVA für Motorräder: hier wird durch vier geteilt
Für Krafträder gilt eine eigene Formel, und der wichtigste Unterschied wird oft übersehen: Der Divisor ist vier, nicht fünf. § 6 Abs 1 NoVAG formuliert das so: „(CO2-Emissionswert in g/km minus 55 (CO2-Abzugsbetrag) g/km) dividiert durch vier."
Der Abzugsbetrag von 55 g/km ist der gesetzliche Ausgangswert. Er sinkt seit 1. Jänner 2024 alle zwei Jahre um zwei Gramm, für 2026 und 2027 liegt er damit bei 51 g/km, ab 2028 bei 49 g/km. Der Höchststeuersatz beträgt 30%. Über 150 g/km kommen 20 € je Gramm dazu. Einen Abzugsposten von 350 € gibt es beim Motorrad nicht, der steht ausschließlich in der PKW-Regel.
Noch ein Detail, das gern zu Fehlrechnungen führt: Für Krafträder ist laut § 6 Abs 4 NoVAG der WMTC-Wert heranzuziehen, nicht der WLTP-Wert. Nehmen Sie also den Wert aus dem Typenschein und nicht den vom Auto gewohnten.
Ein Beispiel: Ein Motorrad mit 95 g/km ergibt (95 − 51) ÷ 4 = 11, also 11%. Bei 12.000 € netto sind das 1.320 € NoVA, ein Malus fällt nicht an. Elektro-Motorräder sind wie E-Autos befreit.
Die Unterschiede zwischen PKW und Kraftrad auf einen Blick:
| Parameter | PKW / Kombi | Kraftrad |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 6 Abs 2 NoVAG | § 6 Abs 1 NoVAG |
| Divisor | 5 | 4 |
| CO2-Abzugsbetrag 2026 | 91 g/km | 51 g/km |
| CO2-Abzugsbetrag 2027 | 88 g/km | 51 g/km |
| Höchststeuersatz | 80% | 30% |
| Malus-Schwelle | 155 g/km | 150 g/km |
| Malus je Gramm | 80 € | 20 € |
| Abzugsposten | 350 € | keiner |
| Maßgeblicher Messwert | WLTP kombiniert | WMTC |
Der Rechner oben ist auf PKW und Kombi ausgelegt. Für Motorräder rechnen Sie mit den genannten Werten oder nutzen den amtlichen BMF-Rechner. Zum Versicherungsschutz für die Maschine haben wir einen eigenen Motorradversicherungs-Ratgeber für Österreich.
Wohnmobile und Campingbusse: die 16-Prozent-Regel
Für Wohnmobile der Aufbauart „SA" gilt ein Mindeststeuersatz von 16 Prozent, wenn der CO2-Wert nach der Sonderregel angesetzt wird. Nach § 6 Abs 6 Z 4 NoVAG darf dieser Wert wahlweise mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen werden. Ansonsten werden Wohnmobile wie PKW besteuert.
Ob sich das lohnt, hängt am Einzelfall. Ein Wohnmobil mit hohem CO2-Wert, aber moderater Leistung fährt mit der Nennleistungs-Variante oft günstiger; bei sparsamen Basisfahrzeugen ist der reguläre Weg über den CO2-Wert besser. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie die Anmeldung machen.
Klein- und Campingbusse zählen als Kombinationskraftwagen und sind damit NoVA-pflichtig. Liegt für ein Fahrzeug überhaupt kein CO2-Wert vor, greift § 6 Abs 6 Z 1: Der Satz ergibt sich dann aus dem um 100 Kubikzentimeter verminderten Hubraum mal 0,02, höchstens 30%.
Welche Kosten neben der NoVA noch anfallen
Die NoVA ist nur ein Teil der Kaufnebenkosten. Planen Sie zusätzlich ein:
Die Umsatzsteuer von 20% kommt beim Neuwagen auf den Fahrzeugpreis, im Händler-Bruttopreis ist sie bereits enthalten.
Die Zulassung besteht aus mehreren amtlichen Gebühren. Laut oesterreich.gv.at fallen 178 € Zulassungsgebühr, 23 € für die Kennzeichentafeln und 31,10 € für den Zulassungsschein im Scheckkartenformat an, zusammen rund 232 €. Die Zulassungsgebühr selbst wurde per 1. Juli 2025 von 119 € auf 178 € angehoben. Der ÖAMTC nennt für die Praxis rund 270 €. Ein Wunschkennzeichen schlägt separat zu Buche.
Die motorbezogene Versicherungssteuer läuft monatlich über die Haftpflichtprämie und hängt von Leistung und CO2-Wert ab. Seit 1. April 2025 zahlen auch reine Elektroautos diese Steuer, die Befreiung ist mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 entfallen. Anders als die NoVA ist sie keine einmalige Kaufsteuer, sondern eine laufende Belastung.
Dazu kommen Versicherungsprämie und Reifen. Für die Räder hilft unser Felgen-Ratgeber für Österreich weiter.
So senken Sie Ihre NoVA
- CO2-Wert vor dem Kauf prüfen. Schon 5 g/km weniger können den Satz um einen Prozentpunkt drücken, bei 30.000 € sind das 300 €.
- Motorisierung hinterfragen. Die stärkere Variante desselben Modells liegt oft über 155 g/km. Ab dort kostet jedes Gramm 80 €.
- E-Auto oder Plug-in-Hybrid rechnen. 0 g/km bedeutet 0 € NoVA, beim Hybrid zählt der niedrigere gewichtete WLTP-Wert.
- Timing nutzen. Zulassung noch 2026 statt 2027 spart bei einem 132-g/km-Auto um 30.000 € rund 300 €. Für die Übergangsregel brauchen Sie einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag.
- Bei absehbarem Wegzug an § 12a denken. Die Export-Vergütung greift seit 1. Juli 2026 nur noch innerhalb von 48 Monaten ab Erstzulassung.
- Gesamtkosten im Blick behalten. NoVA, Finanzierung, Versicherung und Reifen gehören in dieselbe Rechnung.
Steht die Finanzierung noch nicht, prüfen Sie die Konditionen vor dem Händlertermin: Autokredit-Konditionen bei durchblicker.at prüfen (Anzeige). Wer mit fixer Finanzierungszusage verhandelt, steht beim Preis besser da.
Häufig gestellte Fragen zum NoVA-Rechner
Wie rechne ich die NoVA aus?
Für 2026 gilt: (CO2-Wert in g/km minus 91) geteilt durch 5 ergibt den Steuersatz in Prozent, gerundet auf ganze Prozent, höchstens 80%. Diesen Satz wenden Sie auf den Nettopreis an. Über 155 g/km kommen 80 Euro pro Gramm Malus dazu, am Ende werden 350 Euro abgezogen.
Wie hoch ist die NoVA in Prozent?
Der Steuersatz hängt am CO2-Ausstoß. Ein Auto mit 118 g/km zahlt 2026 rund 5%, eines mit 132 g/km 8%, ein SUV mit 175 g/km 17%. Der gesetzliche Höchstsatz liegt bei 80% und trifft nur extreme Fahrzeuge.
Wie hoch ist die NoVA für Motorräder?
Bei Krafträdern wird durch vier geteilt, nicht durch fünf: (CO2-Wert minus 51) geteilt durch 4 ergibt für 2026 und 2027 den Satz, höchstens 30%. Über 150 g/km kommen 20 Euro je Gramm dazu. Den Abzugsposten von 350 Euro gibt es beim Motorrad nicht. Maßgeblich ist der WMTC-Wert.
Wann ist man von der NoVA befreit?
Befreit sind reine Elektro- und Wasserstofffahrzeuge mit 0 g/km. Dazu kommen begünstigte Verwendungen wie Fahrschulautos, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge, wenn das Fahrzeug zu mehr als 80 Prozent dafür eingesetzt wird. Menschen mit Behinderung brauchen eine Bescheinigung nach Paragraf 4 Absatz 3 Ziffer 9 VersStG und müssen sie binnen zwei Wochen vorlegen. N1-Fahrzeuge sind seit 1. Juli 2025 weitgehend befreit.
Kann man die NoVA zurückbekommen?
Ja, in drei Fällen. Nach Paragraf 12 NoVAG bei fehlender Zulassung oder begünstigter Verwendung, nach Paragraf 12a beim dauerhaften Export ins Ausland, und nach Paragraf 6 Absatz 9 mit 16,67 Prozent im Weiterverkauf. Für Ausfuhren ab 1. Juli 2026 gilt die Export-Vergütung nur noch, wenn das Fahrzeug höchstens 48 Monate ab der weltweiten Erstzulassung im Inland zugelassen war. Die Antragsfrist beträgt fünf Jahre.
Wie viel NoVA zahlt man bei einem Import aus Deutschland?
Beim EU-Import wird die NoVA vom gemeinen Wert des Fahrzeugs berechnet. Nach Paragraf 6 Absatz 8 NoVAG gilt jene Rechtslage, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung im Ausland in Österreich anzuwenden gewesen wäre, und die Wertentwicklung des Fahrzeugs wird berücksichtigt. Bei älteren Fahrzeugen fallen Malus und Abzugsposten anteilig geringer aus.
Wie hoch ist die NoVA für Wohnmobile?
Wohnmobile werden wie PKW besteuert. Bei der Aufbauart SA darf der CO2-Wert wahlweise mit dem Zweifachen der Nennleistung in Kilowatt angesetzt werden. In diesem Fall beträgt der Mindeststeuersatz 16%. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Fahrzeug ab, rechnen Sie beide durch.
Sind E-Autos von der NoVA befreit?
Ja. Reine Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge haben 0 g/km CO2-Ausstoß und zahlen daher keine NoVA. Bei Plug-in-Hybriden wird der Satz auf Basis des gewichtet kombinierten WLTP-Werts berechnet, der meist deutlich niedriger liegt. Die motorbezogene Versicherungssteuer zahlen E-Autos seit 1. April 2025 allerdings sehr wohl.
Was ändert sich bei der NoVA 2027?
Ab 1. Jänner 2027 sinkt der CO2-Abzugsbetrag von 91 auf 88 g/km. Dasselbe Auto rutscht dadurch um bis zu einen Prozentpunkt nach oben. Bei einem Wagen mit 132 g/km und 30.000 Euro netto steigt die NoVA von 2.050 auf 2.350 Euro.
Gilt für einen Kaufvertrag von 2026 noch der alte Tarif?
Ja, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind. Nach Paragraf 6 Absatz 7 NoVAG muss ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2026 vorliegen und die Lieferung vor dem 1. April 2027 erfolgen. Eine mündliche Zusage oder eine widerrufliche Bestellung reicht nicht aus.
Fällt bei einem Gebrauchtwagen aus Österreich NoVA an?
Nein. Die NoVA ist eine einmalige Abgabe bei der Erstzulassung in Österreich. Kaufen Sie ein Auto, das hier bereits angemeldet war, ist die Steuer längst bezahlt. NoVA fällt bei Gebrauchten nur an, wenn Sie das Fahrzeug aus dem Ausland importieren.
Ist die NoVA im Kaufpreis enthalten?
Bei Neuwagen vom österreichischen Händler ja, sie steht als eigene Position am Kaufvertrag. Bei einem Import oder Kauf im Ausland melden und zahlen Sie die NoVA selbst beim Finanzamt, bevor das Fahrzeug zugelassen wird.
Fazit: NoVA berechnen lohnt sich vor jedem Autokauf
Zwischen rund 900 € beim sparsamen Kompakten und fast 9.000 € beim schweren SUV liegt eine Spanne, die die Modellwahl verändert. Mit dem NoVA-Rechner oben prüfen Sie jede Variante in Sekunden.
Vier Punkte zum Mitnehmen: Der CO2-Wert bestimmt den Satz, ab 155 g/km wird jedes Gramm mit 80 € bestraft, beim Motorrad wird durch vier statt durch fünf geteilt, und E-Autos zahlen gar nichts. Wer ohnehin kaufen will, fährt mit einer Zulassung noch heuer günstiger, braucht dafür aber einen unwiderruflichen schriftlichen Vertrag bis Ende November.
Steht das Wunschauto fest, klären Sie als Nächstes die Finanzierung über unseren Autokredit-Rechner und den Versicherungsschutz im KFZ-Versicherungs-Überblick.
Stand: 27. Juli 2026. Rechenwerte laut § 6 NoVAG 1991 (RIS, tagesaktuelle Fassung) und BMF.
Quellen
CheckEverything.at Redaktion
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Stand der Informationen: 27. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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