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Familienbeihilfe Auszahlung 2026/2027: Termine & Beträge

Familienbeihilfe 2026/2027: Auszahlungstermine je Monat, Beträge nach Alter, Geschwisterstaffel, Schulstartgeld und Mehrkindzuschlag. Amtliche Quellen.

Von CheckEverything.at Redaktion•26. Juli 2026•10 Min. Lesezeit•Aktualisiert am 15. Oktober 2026

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Die Familienbeihilfe, oft auch Kinderbeihilfe oder umgangssprachlich Kindergeld genannt, beträgt 2026 und 2027 unverändert 138,40 € bis 200,40 € pro Kind und Monat, je nach Alter. Die jährliche Inflationsanpassung (Valorisierung) ist per Gesetz für die Jahre 2026 bis 2028 ausgesetzt (Budgetbegleitgesetz 2025, BGBl. I Nr. 25/2025, und Budgetbegleitgesetz 2027-2028, BGBl. I Nr. 62/2026), die Beträge bleiben also auf dem Stand von 2025 eingefroren.

Für viele Familien bedeutet das konkret: keine Kürzung, aber auch keine Anpassung an die Inflation. Wie sich das auf Ihr Familienbudget auswirkt, welche Beträge je Altersstufe gelten, wann die Auszahlung in jedem Monat erfolgt, was für 2027 schon feststeht und wie Sie den Kaufkraftverlust ausgleichen können, zeigt dieser Ratgeber. Gerade bei steigenden Gesundheitskosten für Kinder lohnt zusätzlich ein Blick in unseren Krankenversicherungs-Ratgeber für Österreich. Wer die Zusatzversicherung fürs Kind direkt prüfen möchte, findet die Tarife bei durchblicker.at (Anzeige).

Das Wichtigste in Kürze

  • Familienbeihilfe 2026/2027: 138,40 € (ab Geburt) bis 200,40 € (ab 19 Jahren) pro Kind und Monat, unverändert zu 2025
  • Erhöhung (Valorisierung) für 2026 bis 2028 gesetzlich ausgesetzt; entgangene Erhöhung laut Familienressort im Schnitt rund 4,20 € pro Monat
  • Kinderabsetzbetrag: 70,90 €/Kind/Monat, wird automatisch mit ausbezahlt
  • Mehrkindzuschlag: 24,40 €/Monat ab dem 3. Kind, Einkommensgrenze 55.000 € (2026), separater Antrag nötig
  • Nächste Auszahlungstermine: Freitag, 6. November 2026 und Montag, 7. Dezember 2026; Regel: Gutschrift spätestens am 8. des Monats
  • Bei Geburt in Österreich kommt die Familienbeihilfe seit 2015 automatisch, ohne Antrag

Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026 und 2027?

Die Grundbeträge steigen mit dem Alter des Kindes und gelten unverändert für die Kalenderjahre 2025, 2026 und 2027. Für 2028 ist die Valorisierung ebenfalls ausgesetzt (BGBl. I Nr. 62/2026); einen amtlichen Betrag für 2028 hat das Bundeskanzleramt noch nicht veröffentlicht.

AltersgruppeBetrag/Monat
Ab Geburt138,40 €
Ab 3 Jahren148,00 €
Ab 10 Jahren171,80 €
Ab 19 Jahren200,40 €

Quelle: Bundeskanzleramt: Familienbeihilfenbeträge, bestätigt durch oesterreich.gv.at: Höhe der Familienbeihilfe.

Geschwisterstaffelung: mehr Kinder, höherer Betrag pro Kind

Für jedes Kind ab dem zweiten kommt ein Erhöhungsbetrag dazu. Die vollständige amtliche Staffel, gültig von 2025 bis 2027:

Anzahl KinderErhöhung pro Kind/Monat
2 Kinder+8,60 €
3 Kinder+21,10 €
4 Kinder+32,10 €
5 Kinder+38,90 €
6 Kinder+43,40 €
7 Kinder und mehr+63,10 €

Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar: Eine Familie mit drei Kindern im Alter von 2, 8 und 12 Jahren erhält an Grundbeträgen 138,40 € + 148,00 € + 171,80 €, dazu dreimal 21,10 € Geschwisterstaffelung und dreimal 70,90 € Kinderabsetzbetrag. Macht zusammen 734,20 € pro Monat. Wer eine andere Konstellation durchrechnen will, nutzt den offiziellen Familienbeihilferechner des Bundeskanzleramts oder den Rechner der Arbeiterkammer. Beide berücksichtigen Staffelung, Alter und Sonderfälle automatisch.

Warum wurde die Familienbeihilfe eingefroren?

Am 7. Mai 2025 kündigte die Bundesregierung nach dem Ministerrat an, die jährliche Inflationsanpassung (Valorisierung) der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgelds für 2026 und 2027 auszusetzen. Gesetzlich verankert wurde das mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025, ausgegeben am 30. Juni 2025). Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026, ausgegeben am 29. Juli 2026) wurde die Aussetzung um das Jahr 2028 verlängert. Die Beträge bleiben damit nominal auf dem Niveau von 2025; es handelt sich nicht um eine Kürzung der ausbezahlten Summe, aber auch um keine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten.

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) formulierte es so: "Niemand wird weniger erhalten, sondern es wird für zwei Jahre die Erhöhung ausgesetzt." Die Grünen sahen das kritischer und werteten die Maßnahme als Kürzung bei Kindern und Familien. Caritas-Generalsekretärin Anna Parr sagte dazu: "Wenn gekürzt wird, dann bitte sozial gerecht."

Die entgangene Erhöhung liegt laut Familienressort im Schnitt bei rund 4,20 € pro Monat. Für den Staatshaushalt bringt die Aussetzung laut Regierungsangaben Einsparungen von über 100 Mio. € im Jahr 2026 und über 200 Mio. € im Jahr 2027 (Familienbeihilfe).

Quelle: ORF: Familienbeihilfe 2026/2027 eingefroren, cross-verifiziert mit den identischen Beträgen für 2025, 2026 und 2027 in der offiziellen BKA-Tabelle. Gesetzestext: RIS: BGBl. I Nr. 25/2025 und RIS: BGBl. I Nr. 62/2026.

Auszahlungstermine Familienbeihilfe 2026: alle Monate

Die Familienbeihilfe wird monatlich automatisch aufs Girokonto überwiesen. Amtliche Regel: Die Gutschrift erfolgt unabhängig von Samstagen, Sonn- oder Feiertagen spätestens am 8. eines jeden Monats; das gilt für Überweisungen auf ein Girokonto im SEPA-Raum (Bundeskanzleramt, oesterreich.gv.at). Nächster Termin: Freitag, 6. November 2026, danach Montag, 7. Dezember 2026. Der vom Bundeskanzleramt veröffentlichte Kalender für 2026:

MonatAuszahlungstermin 2026
JännerDonnerstag, 8. Jänner
FebruarFreitag, 6. Februar
MärzFreitag, 6. März
AprilMittwoch, 8. April
MaiFreitag, 8. Mai
JuniMontag, 8. Juni
JuliMittwoch, 8. Juli
AugustFreitag, 7. August
SeptemberDienstag, 8. September
OktoberDonnerstag, 8. Oktober
NovemberFreitag, 6. November
DezemberMontag, 7. Dezember

In einigen Monaten liegt der veröffentlichte Termin vor dem 8. (Februar, März, August, November, Dezember). Eine amtliche Begründung dafür nennt das Bundeskanzleramt nicht; maßgeblich sind die Termine in der Tabelle.

Auszahlungstermin nach Monat: die Antwort in einem Satz

  • Familienbeihilfe Jänner 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Donnerstag, 8. Jänner 2026.
  • Familienbeihilfe Februar 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Freitag, 6. Februar 2026.
  • Familienbeihilfe März 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Freitag, 6. März 2026.
  • Familienbeihilfe April 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Mittwoch, 8. April 2026.
  • Familienbeihilfe Mai 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Freitag, 8. Mai 2026.
  • Familienbeihilfe Juni 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Montag, 8. Juni 2026.
  • Familienbeihilfe Juli 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Mittwoch, 8. Juli 2026.
  • Familienbeihilfe August 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Freitag, 7. August 2026; mit dieser Auszahlung kommt das Schulstartgeld von 121,40 € für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren.
  • Familienbeihilfe September 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Dienstag, 8. September 2026.
  • Familienbeihilfe Oktober 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Donnerstag, 8. Oktober 2026.
  • Familienbeihilfe November 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Freitag, 6. November 2026.
  • Familienbeihilfe Dezember 2026: Termin laut Bundeskanzleramt Montag, 7. Dezember 2026.

Auszahlungstermine 2027: was schon feststeht

Einen Kalender mit den genauen Tagen für 2027 hat das Bundeskanzleramt bis 15. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht; den Kalender für 2026 hatte es am 2. Dezember 2025 publiziert. Fest steht die amtliche Regel: Die Gutschrift der monatlichen Familienbeihilfe erfolgt spätestens am 8. des Monats, unabhängig von Wochenenden und Feiertagen. Die Beträge bleiben 2027 unverändert (Valorisierung ausgesetzt). Wir ergänzen den Kalender 2027, sobald das Bundeskanzleramt ihn veröffentlicht.

Quelle: Bundeskanzleramt: Auszahlungstermine für die Familienbeihilfe im Jahr 2026, oesterreich.gv.at: Höhe und Auszahlung der Familienbeihilfe

Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag: Was steht mir zusätzlich zu?

Neben der eigentlichen Familienbeihilfe gibt es zwei weitere Leistungen, die häufig verwechselt werden.

LeistungBetragBeantragung
Kinderabsetzbetrag70,90 €/Monat pro Kindautomatisch, gemeinsam mit Familienbeihilfe
Mehrkindzuschlag (ab 3. Kind)24,40 €/Monatseparater Antrag, einkommensabhängig
Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung+189,20 €/Monat als Zuschlageigener Antrag beim Finanzamt (Formular Beih 3)
Schulstartgeld121,40 € je Kind zwischen 6 und 15 Jahren, einmal jährlichautomatisch mit der Familienbeihilfe für August

Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein eigenständiger Absetzbetrag (eine Art Negativsteuer), der automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Sie müssen dafür nichts extra beantragen.

Der Mehrkindzuschlag dagegen ist einkommensabhängig und wird nicht automatisch mit ausbezahlt. Er ist für jedes Kalenderjahr gesondert beim Finanzamt Österreich zu beantragen: im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Formular E1) oder der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1), ohne Veranlagung mit dem Formular E4. Die Einkommensgrenze liegt für 2026 bei 55.000 €; maßgeblich ist das zu versteuernde Familieneinkommen des Vorjahres, für den Mehrkindzuschlag 2026 zählt also das Einkommen aus 2025 (Bundeskanzleramt: Mehrkindzuschlag). Wie die Arbeitnehmerveranlagung abläuft, erklärt unser Ratgeber zum Steuerausgleich 2026.

Das Schulstartgeld von 121,40 € wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe für August ausgezahlt, für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren; 2026 betrifft das Kinder, die zwischen 1. Jänner 2011 und 31. Dezember 2020 geboren wurden. Ein eigener Antrag ist nicht nötig.

Alle diese Beträge gelten unverändert für die Kalenderjahre 2025, 2026 und 2027; die Valorisierung ist auch für 2028 ausgesetzt.

Erhöhte Familienbeihilfe: der Zuschlag bei Behinderung

Die erhöhte Familienbeihilfe ist kein eigener Grundbetrag, sondern ein Zuschlag von 189,20 € pro Monat, der bei erheblicher Behinderung des Kindes zusätzlich zur altersabhängigen Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Ein Kind mit 12 Jahren und anerkannter erheblicher Behinderung bekommt also 171,80 € + 189,20 € = 361,00 € monatlich, noch ohne Kinderabsetzbetrag und Geschwisterstaffelung.

Der Zuschlag muss beim Finanzamt eigens beantragt werden. Der Grad der Behinderung (mindestens 50 Prozent) ist durch eine Bescheinigung des Sozialministeriumservice auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen (Antrag mit Formular Beih 3). Welche Voraussetzungen im Detail gelten und wie das Verfahren abläuft, erklärt das Sozialministeriumservice auf seiner Seite zur erhöhten Familienbeihilfe; siehe auch Bundeskanzleramt: Erhöhte Familienbeihilfe.

Familienbeihilfe beantragen: meist geht es automatisch

Seit Mai 2015 gilt die antragslose Familienbeihilfe: Wird ein Kind in Österreich geboren, prüft das Finanzamt die Voraussetzungen von sich aus und überweist das Geld auf das Konto der Eltern. Einen Antrag müssen Sie im Regelfall nicht mehr stellen (oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe – Beantragung).

Ein eigener Antrag bleibt in allen anderen Fällen nötig, etwa wenn das Kind nicht in Österreich geboren wurde oder wenn der andere Elternteil die Beihilfe beziehen soll (dann Formular Beih 100 des anderen Elternteils plus Verzichtserklärung Beih 99). Der Antrag mit dem Formular Beih 100 geht an das Finanzamt Österreich, am schnellsten elektronisch über FinanzOnline. Der Mehrkindzuschlag braucht, wie oben beschrieben, immer einen eigenen Antrag.

Familienbeihilfe für Studierende und über 19-Jährige

Der Grundbetrag ab 19 Jahren (200,40 €) gilt nicht automatisch bis zum Studienende. Der Anspruch läuft grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag und verlängert sich in bestimmten Fällen bis zum 25., etwa nach Präsenz- oder Zivildienst, bei Schwangerschaft beziehungsweise Geburt eines eigenen Kindes oder bei erheblicher Behinderung. Voraussetzung ist außerdem, dass das Kind sich in Berufsausbildung befindet; bei einem Studium zählt dazu insbesondere die Einhaltung der vorgesehenen Studienzeit inklusive Toleranzsemester (oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe für Studierende).

Wichtig für Studierende mit Nebenjob: Die Einkommensgrenze greift ab dem Kalenderjahr, das auf das Jahr des 19. Geburtstags folgt. Sie liegt 2026 und 2027 bei 17.212 € zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Liegt das Einkommen darüber, verringert sich die Familienbeihilfe nur um den Betrag, um den die Grenze überschritten wurde (Einschleifregelung). Lehrlingsentschädigungen und Waisenpensionen zählen nicht mit (oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe, Beantragung und Einkommensgrenze).

So können Familien die Einfrierung ausgleichen

Die Aussetzung der Valorisierung bedeutet für die meisten Haushalte keinen dramatischen Einschnitt, aber sie summiert sich über drei Jahre (2026 bis 2028) und mehrere Kinder. Drei praktische Ansatzpunkte, um den realen Kaufkraftverlust im Familienbudget auszugleichen:

Langfristig fürs Kind sparen. Ein Bausparvertrag gleicht Inflationseffekte über mehrere Jahre besser aus als ein reines Sparbuch, wenn Sie ohnehin regelmäßig etwas für Ihr Kind zurücklegen möchten. Details zu Bindung, Prämie und Konditionen finden Sie in unserem Bausparen-Ratgeber für Österreich.

Steigende Gesundheitskosten für Kinder absichern. Wartezeiten bei Kassenärzten und Zusatzkosten bei Zahnspange oder Wahlarzt treffen Familien oft härter als die eingefrorene Beihilfe selbst. Wie ein Familientarif funktioniert und was er 2026 realistisch kostet, erklärt unser Ratgeber zur Zusatzversicherung für Familie und Kinder. Die aktuellen Tarife dazu finden Sie auch direkt bei durchblicker.at Krankenversicherung (Anzeige).

Größere Anschaffungen planen statt aus der Haushaltskasse stemmen. Steht eine größere Anschaffung an, vom Kinderzimmer bis zum Familienauto, lohnt sich vorab ein Blick auf die Finanzierungskonditionen. Unser Kredit-Überblick für Österreich zeigt aktuelle Zinsen und Anbieter; wer konkret einen Ratenkredit prüfen möchte, findet die Konditionen bei durchblicker.at Ratenkredit (Anzeige).

Häufig gestellte Fragen zur Familienbeihilfe 2026/2027

Wird die Familienbeihilfe 2026 oder 2027 erhöht?

Nein. Die jährliche Inflationsanpassung (Valorisierung) ist per Gesetz für 2026 bis 2028 ausgesetzt (BGBl. I Nr. 25/2025, verlängert durch BGBl. I Nr. 62/2026). Die Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025, gekürzt wird nichts. Eine gesetzliche Regelung für 2029 enthalten die geprüften amtlichen Quellen bisher nicht.

Wann wird die Familienbeihilfe 2026 ausbezahlt?

Monatlich, spätestens am 8. des Monats, unabhängig von Wochenenden und Feiertagen; das gilt für Girokonten im SEPA-Raum. Die nächsten Termine sind Freitag, 6. November 2026, und Montag, 7. Dezember 2026. Alle zwölf Termine für 2026 stehen in der Tabelle oben.

Wann kommt die Familienbeihilfe im Jänner 2027?

Einen Kalender für 2027 hat das Bundeskanzleramt mit Stand 15. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Es gilt die amtliche Regel: Die Gutschrift erfolgt spätestens am 8. des Monats. Die Beträge bleiben 2027 unverändert. Sobald die Termine feststehen, ergänzen wir sie auf dieser Seite.

Wie viel Kinderbeihilfe bekommt man pro Kind in Österreich 2026?

Die Familienbeihilfe, umgangssprachlich auch Kinderbeihilfe oder Kindergeld genannt, liegt zwischen 138,40 € (ab Geburt) und 200,40 € (ab 19 Jahren) pro Kind und Monat. Bei mehreren Kindern kommt die Geschwisterstaffelung dazu, dazu automatisch 70,90 € Kinderabsetzbetrag pro Kind.

Was ist der Unterschied zwischen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag?

Die Familienbeihilfe ist die Hauptleistung (138,40 bis 200,40 € je nach Alter). Der Kinderabsetzbetrag ist ein separater Absetzbetrag von 70,90 € pro Kind und Monat, der automatisch zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt wird und keinen eigenen Antrag braucht.

Wer bekommt den Mehrkindzuschlag?

Der Mehrkindzuschlag von 24,40 € monatlich steht Familien ab dem dritten Kind zu. Die Einkommensgrenze liegt für 2026 bei 55.000 € zu versteuerndem Familieneinkommen des Vorjahres. Er wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss jährlich gesondert beim Finanzamt Österreich beantragt werden: über die Einkommensteuererklärung (Formular E1), die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) oder, ohne Veranlagung, mit dem Formular E4.

Wie beantrage ich die Familienbeihilfe?

Bei einer Geburt in Österreich meist gar nicht: Seit Mai 2015 gibt es die antragslose Familienbeihilfe. In allen anderen Fällen stellen Sie den Antrag mit dem Formular Beih 100 beim Finanzamt Österreich, auch elektronisch über FinanzOnline. Soll der andere Elternteil die Beihilfe beziehen, stellt dieser den Antrag mit Beih 100, dazu kommt die Verzichtserklärung mit dem Formular Beih 99.

Bekommen Studierende noch Familienbeihilfe?

Ja, grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag, in bestimmten Fällen bis zum 25. Das Studium muss in der Mindeststudiendauer plus Toleranzsemester bleiben. Ab dem Kalenderjahr nach dem 19. Geburtstag gilt eine Einkommensgrenze von 17.212 € pro Jahr (2026 und 2027). Wird sie überschritten, verringert sich die Familienbeihilfe nur um den Betrag, der über der Grenze liegt.

Fazit: Beträge gleich, Kaufkraft sinkt real

Die Familienbeihilfe bleibt 2026 und 2027 bei 138,40 € bis 200,40 € pro Kind und Monat, unverändert zu 2025; die Aussetzung gilt auch für 2028. Das ist keine Kürzung, aber durch die ausgesetzte Valorisierung auch keine Anpassung an die Inflation. Die entgangene Erhöhung liegt im Schnitt bei rund 4,20 € pro Monat (Angabe des Familienressorts). Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag laufen unabhängig davon weiter, ebenfalls auf eingefrorenem Niveau.

Wer die Auszahlungstermine im Blick behält und die Einfrierung bis 2028 aktiv im Haushaltsbudget einplant, etwa über Bausparen oder eine Absicherung steigender Gesundheitskosten, kommt ohne böse Überraschung durch 2026 und 2027. Für die genaue Berechnung Ihrer persönlichen Situation, insbesondere bei mehreren Kindern, empfiehlt sich der offizielle Familienbeihilferechner des Bundeskanzleramts.

Stand: 15. Oktober 2026. Beträge laut Bundeskanzleramt (gültig für 2025, 2026 und 2027), Rechtsgrundlage BGBl. I Nr. 25/2025 und BGBl. I Nr. 62/2026.

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Stand der Informationen: 15. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.