Familienbeihilfe 2026/2027 Österreich: Beträge & Termine
Familienbeihilfe 2026/2027 Österreich: 138,40–200,40 € pro Kind, Auszahlungstermine und Einfrierung erklärt. Ratgeber mit Tabellen.
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Die Familienbeihilfe beträgt 2026 und 2027 unverändert 138,40 € bis 200,40 € pro Kind und Monat, je nach Alter. Die Bundesregierung hat die jährliche Erhöhung (Valorisierung) für beide Jahre ausgesetzt, die Beträge bleiben also auf dem Stand von 2025 eingefroren.
Für viele Familien bedeutet das konkret: keine Kürzung, aber auch keine Anpassung an die Inflation. Wie sich das auf Ihr Familienbudget auswirkt, welche Beträge je Altersstufe gelten, wann die Auszahlung 2026 erfolgt und wie Sie den Kaufkraftverlust ausgleichen können, zeigt dieser Ratgeber. Gerade bei steigenden Gesundheitskosten für Kinder lohnt zusätzlich ein Blick in unseren Krankenversicherungs-Ratgeber für Österreich — wer die Zusatzversicherung fürs Kind direkt prüfen möchte, findet die Tarife bei durchblicker.at (Anzeige).
Das Wichtigste in Kürze
- Familienbeihilfe 2026/2027: 138,40 € (ab Geburt) bis 200,40 € (ab 19 Jahren) pro Kind und Monat — unverändert zu 2025
- Erhöhung (Valorisierung) für 2026 und 2027 ausgesetzt — entgangene Steigerung ca. 4,20 €/Monat und Kind
- Kinderabsetzbetrag: 70,90 €/Kind/Monat, wird automatisch mit ausbezahlt
- Mehrkindzuschlag: 24,40 €/Monat ab dem 3. Kind, einkommensabhängig, separater Antrag nötig
- Auszahlung 2026 monatlich spätestens am 8. — nächster Termin siehe Kalender unten
Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026 und 2027?
Die Grundbeträge steigen mit dem Alter des Kindes und gelten unverändert für die Kalenderjahre 2025, 2026 und 2027.
| Altersgruppe | Betrag/Monat | |---|---| | Ab Geburt | 138,40 € | | Ab 3 Jahren | 148,00 € | | Ab 10 Jahren | 171,80 € | | Ab 19 Jahren | 200,40 € |
Quelle: Bundeskanzleramt: Familienbeihilfenbeträge, bestätigt durch oesterreich.gv.at: Höhe der Familienbeihilfe.
Geschwisterstaffelung: mehr Kinder, höherer Betrag pro Kind
Für jedes Kind ab dem zweiten kommt ein Erhöhungsbetrag dazu. Amtlich verifiziert sind folgende Eckwerte:
| Anzahl Kinder | Erhöhung pro Kind/Monat | |---|---| | 2 Kinder | +8,60 € | | 7 Kinder und mehr | bis zu +63,10 € |
Die genauen Zwischenwerte für 3 bis 6 Kinder sind je nach Quelle unterschiedlich angegeben und in diesem Pull nicht einheitlich verifizierbar. Nutzen Sie für Ihre exakte Familienkonstellation den offiziellen Familienbeihilferechner des Bundeskanzleramts oder den Rechner der Arbeiterkammer — beide berücksichtigen Geschwisterstaffelung, Alter und Sonderfälle automatisch.
Warum wurde die Familienbeihilfe eingefroren?
Am 7. Mai 2025 hat die Bundesregierung im Zuge der Budgetkonsolidierung beschlossen, die jährliche Inflationsanpassung (Valorisierung) der Familienbeihilfe und des Karenzgelds für die Jahre 2026 und 2027 auszusetzen. Die Beträge bleiben damit nominal auf dem Niveau von 2025 — es handelt sich nicht um eine Kürzung der ausbezahlten Summe, aber auch um keine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) formulierte es so: "Niemand wird weniger erhalten, sondern es wird für zwei Jahre die Erhöhung ausgesetzt." Die Grünen sahen das kritischer und werteten die Maßnahme als Kürzung bei Kindern und Familien. Auch die Caritas kritisierte, die Maßnahme nehme zu wenig Rücksicht auf einkommensschwache Familien.
Für den Familienhaushalt heißt die Aussetzung konkret: Die entgangene Erhöhung liegt bei rund 4,20 € pro Monat und Kind — hochgerechnet auf ein Jahr sind das etwa 50 € pro Kind, die ohne die Einfrierung zusätzlich ausbezahlt worden wären. Für den Staatshaushalt spart die Maßnahme laut Regierungsangaben über 100 Mio. € im Jahr 2026 und über 200 Mio. € im Jahr 2027.
Quelle: ORF: Familienbeihilfe und Karenzgeld werden 2026/2027 eingefroren, cross-verifiziert mit den identischen Beträgen für 2025, 2026 und 2027 in der offiziellen BKA-Tabelle.
Wann wird die Familienbeihilfe 2026 ausgezahlt?
Die Familienbeihilfe wird monatlich automatisch aufs Girokonto überwiesen, spätestens am 8. eines jeden Monats. Der offizielle Kalender für 2026:
| Monat | Auszahlungstermin 2026 | |---|---| | Jänner | Donnerstag, 8. Jänner | | Februar | Freitag, 6. Februar | | März | Freitag, 6. März | | April | Mittwoch, 8. April | | Mai | Freitag, 8. Mai | | Juni | Montag, 8. Juni | | Juli | Mittwoch, 8. Juli | | August | Freitag, 7. August | | September | Dienstag, 8. September | | Oktober | Donnerstag, 8. Oktober | | November | Freitag, 6. November | | Dezember | Montag, 7. Dezember |
Fällt der 8. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird meist schon davor überwiesen — die Bank braucht Zeit, um die Gutschrift im SEPA-Raum zu verarbeiten. Prüfen Sie deshalb Ihr Konto immer schon ein bis zwei Tage vor dem offiziellen Termin.
Quelle: Bundeskanzleramt: Auszahlungstermine für die Familienbeihilfe im Jahr 2026
Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag: Was steht mir zusätzlich zu?
Neben der eigentlichen Familienbeihilfe gibt es zwei weitere Leistungen, die häufig verwechselt werden.
| Leistung | Betrag/Monat | Beantragung | |---|---|---| | Kinderabsetzbetrag | 70,90 € pro Kind | automatisch, gemeinsam mit Familienbeihilfe | | Mehrkindzuschlag (ab 3. Kind) | 24,40 € | separater Antrag, einkommensabhängig | | Erhöhter Betrag bei erheblicher Behinderung | 189,20 € | gesonderte Voraussetzungen — Details beim Bundeskanzleramt |
Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein eigenständiger Absetzbetrag (eine Art Negativsteuer), der automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Sie müssen dafür nichts extra beantragen.
Der Mehrkindzuschlag dagegen ist einkommensabhängig und wird nicht automatisch mit ausbezahlt — er muss gesondert geltend gemacht werden; Details und Zuständigkeit klären Sie über FinanzOnline oder beim Finanzamt. Die genaue Haushaltseinkommensgrenze für den Anspruch war in dieser Recherche nicht abschließend zu verifizieren; klären Sie Ihren individuellen Anspruch direkt beim Finanzamt oder über FinanzOnline.
Alle drei Beträge gelten unverändert für die Kalenderjahre 2025, 2026 und 2027 — auch sie sind Teil der Einfrierung.
Familienbeihilfe für Studierende und über 19-Jährige
Der Grundbetrag ab 19 Jahren (200,40 €) gilt nicht automatisch bis zum Studienende. Der Anspruch läuft grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag, in Ausnahmefällen (z. B. bei abgeleistetem Zivil- oder Präsenzdienst) auch etwas länger. Voraussetzung ist außerdem, dass das Kind sich in Berufsausbildung befindet — bei einem Studium zählt dazu insbesondere die Einhaltung der vorgesehenen Studienzeit inklusive Toleranzsemester.
Wer die genauen Voraussetzungen für den eigenen Studiengang klären möchte, findet die Details auf der Seite oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe – Beantragung.
So können Familien die Einfrierung ausgleichen
Die Aussetzung der Valorisierung bedeutet für die meisten Haushalte keinen dramatischen Einschnitt, aber sie summiert sich über zwei Jahre und mehrere Kinder. Drei praktische Ansatzpunkte, um den realen Kaufkraftverlust im Familienbudget auszugleichen:
Langfristig fürs Kind sparen. Ein Bausparvertrag gleicht Inflationseffekte über mehrere Jahre besser aus als ein reines Sparbuch, wenn Sie ohnehin regelmäßig etwas für Ihr Kind zurücklegen möchten. Details zu Bindung, Prämie und Konditionen finden Sie in unserem Bausparen-Ratgeber für Österreich.
Steigende Gesundheitskosten für Kinder absichern. Wartezeiten bei Kassenärzten und Zusatzkosten bei Zahnspange oder Wahlarzt treffen Familien oft härter als die eingefrorene Beihilfe selbst. Wie ein Familientarif funktioniert und was er 2026 realistisch kostet, erklärt unser Ratgeber zur Zusatzversicherung für Familie und Kinder. Die aktuellen Tarife dazu finden Sie auch direkt bei durchblicker.at Krankenversicherung (Anzeige).
Größere Anschaffungen planen statt aus der Haushaltskasse stemmen. Steht eine größere Anschaffung an — vom Kinderzimmer bis zum Familienauto — lohnt sich vorab ein Blick auf die Finanzierungskonditionen. Unser Kredit-Überblick für Österreich zeigt aktuelle Zinsen und Anbieter; wer konkret einen Ratenkredit prüfen möchte, findet die Konditionen bei durchblicker.at Ratenkredit (Anzeige).
Häufig gestellte Fragen zur Familienbeihilfe 2026
Häufig gestellte Fragen
Wird die Familienbeihilfe 2026 erhöht?
Nein. Die Bundesregierung hat am 7. Mai 2025 beschlossen, die jährliche Inflationsanpassung (Valorisierung) für 2026 und 2027 auszusetzen. Die Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025 eingefroren, es gibt aber auch keine Kürzung der ausbezahlten Summe.
Wann wird die Familienbeihilfe 2026 ausbezahlt?
Die Auszahlung erfolgt monatlich, spätestens am 8. eines jeden Monats aufs Girokonto. Den vollständigen Kalender mit allen zwölf Terminen für 2026 finden Sie in der Tabelle oben.
Wie viel Familienbeihilfe bekomme ich pro Kind in Österreich 2026?
Zwischen 138,40 € (ab Geburt) und 200,40 € (ab 19 Jahren) pro Kind und Monat, je nach Altersstufe. Bei mehreren Kindern kommt zusätzlich ein Geschwisterzuschlag dazu, der mit der Kinderzahl steigt.
Was ändert sich für Familien 2026?
Die Beträge selbst bleiben gleich wie 2025, es findet aber keine Erhöhung durch die sonst übliche Inflationsanpassung statt. Dadurch verlieren Familien real rund 4,20 € pro Monat und Kind an Kaufkraft, ohne dass die ausbezahlte Summe sinkt.
Was ist der Unterschied zwischen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag?
Die Familienbeihilfe ist die Hauptleistung (138,40 bis 200,40 € je nach Alter). Der Kinderabsetzbetrag ist ein separater Absetzbetrag von 70,90 € pro Kind und Monat, der automatisch zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt wird und keinen eigenen Antrag braucht.
Wer bekommt den Mehrkindzuschlag?
Der Mehrkindzuschlag von 24,40 € monatlich steht Familien ab dem dritten Kind zu, sofern das Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Er wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss gesondert geltend gemacht werden — Details über FinanzOnline oder beim Finanzamt.
Bekommen Studierende noch Familienbeihilfe?
Ja, grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag, sofern die vorgesehene Studienzeit inklusive Toleranzsemester eingehalten wird. In Ausnahmefällen, etwa nach abgeleistetem Zivildienst, verlängert sich der Anspruch.
Wie lange wird die Familienbeihilfe eingefroren bleiben?
Laut aktuellem Beschluss betrifft die Aussetzung der Valorisierung die Kalenderjahre 2026 und 2027. Ob die Erhöhung danach automatisch wieder greift, hängt von künftigen Budgetentscheidungen der Bundesregierung ab.
Fazit: Beträge gleich, Kaufkraft sinkt real
Die Familienbeihilfe bleibt 2026 und 2027 bei 138,40 € bis 200,40 € pro Kind und Monat, unverändert zu 2025. Das ist keine Kürzung, aber durch die ausgesetzte Valorisierung auch keine Anpassung an die Inflation — real verlieren Familien dadurch etwa 4,20 € pro Monat und Kind an Kaufkraft. Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag laufen unabhängig davon weiter, ebenfalls auf eingefrorenem Niveau.
Wer die Auszahlungstermine im Blick behält und die zwei Jahre Einfrierung aktiv im Haushaltsbudget einplant, etwa über Bausparen oder eine Absicherung steigender Gesundheitskosten, kommt ohne böse Überraschung durch 2026 und 2027. Für die genaue Berechnung Ihrer persönlichen Situation — insbesondere bei mehreren Kindern — empfiehlt sich der offizielle Familienbeihilferechner des Bundeskanzleramts.
Stand: 26. Juli 2026. Beträge laut Bundeskanzleramt (gültig für 2025, 2026 und 2027).
Quellen
- Bundeskanzleramt: Familienbeihilfenbeträge
- oesterreich.gv.at: Höhe der Familienbeihilfe
- Bundeskanzleramt: Auszahlungstermine für die Familienbeihilfe im Jahr 2026
- Bundeskanzleramt: Familienbeihilferechner
- oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe – Beantragung
- Arbeiterkammer: Familienbeihilfe
- ORF: Familienbeihilfe und Karenzgeld werden 2026/2027 eingefroren
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Stand der Informationen: 26. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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