Familienbeihilfe 2026/2027 Österreich: Beträge & Termine
Familienbeihilfe 2026/2027 in Österreich: 138,40–200,40 € pro Kind, Zuschläge, Auszahlungstermine, Antrag und Zuverdienstgrenze. Alle amtlichen Zahlen.
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Die Familienbeihilfe, oft auch Kinderbeihilfe oder umgangssprachlich Kindergeld genannt, beträgt 2026 und 2027 unverändert 138,40 € bis 200,40 € pro Kind und Monat, je nach Alter. Die Bundesregierung hat die jährliche Erhöhung (Valorisierung) für beide Jahre ausgesetzt, die Beträge bleiben also auf dem Stand von 2025 eingefroren.
Für viele Familien bedeutet das konkret: keine Kürzung, aber auch keine Anpassung an die Inflation. Wie sich das auf Ihr Familienbudget auswirkt, welche Beträge je Altersstufe gelten, wann die Auszahlung 2026 erfolgt und wie Sie den Kaufkraftverlust ausgleichen können, zeigt dieser Ratgeber. Gerade bei steigenden Gesundheitskosten für Kinder lohnt zusätzlich ein Blick in unseren Krankenversicherungs-Ratgeber für Österreich — wer die Zusatzversicherung fürs Kind direkt prüfen möchte, findet die Tarife bei durchblicker.at (Anzeige).
Das Wichtigste in Kürze
- Familienbeihilfe 2026/2027: 138,40 € (ab Geburt) bis 200,40 € (ab 19 Jahren) pro Kind und Monat — unverändert zu 2025
- Erhöhung (Valorisierung) für 2026 und 2027 ausgesetzt — entgangene Steigerung ca. 4,20 €/Monat und Kind
- Kinderabsetzbetrag: 70,90 €/Kind/Monat, wird automatisch mit ausbezahlt
- Mehrkindzuschlag: 24,40 €/Monat ab dem 3. Kind, Einkommensgrenze 55.000 € (2026), separater Antrag nötig
- Auszahlung 2026 monatlich spätestens am 8. — nächster Termin siehe Kalender unten
- Bei Geburt in Österreich kommt die Familienbeihilfe seit 2015 automatisch, ohne Antrag
Wie hoch ist die Familienbeihilfe 2026 und 2027?
Die Grundbeträge steigen mit dem Alter des Kindes und gelten unverändert für die Kalenderjahre 2025, 2026 und 2027.
| Altersgruppe | Betrag/Monat |
|---|---|
| Ab Geburt | 138,40 € |
| Ab 3 Jahren | 148,00 € |
| Ab 10 Jahren | 171,80 € |
| Ab 19 Jahren | 200,40 € |
Quelle: Bundeskanzleramt: Familienbeihilfenbeträge, bestätigt durch oesterreich.gv.at: Höhe der Familienbeihilfe.
Geschwisterstaffelung: mehr Kinder, höherer Betrag pro Kind
Für jedes Kind ab dem zweiten kommt ein Erhöhungsbetrag dazu. Die vollständige amtliche Staffel, gültig von 2025 bis 2027:
| Anzahl Kinder | Erhöhung pro Kind/Monat |
|---|---|
| 2 Kinder | +8,60 € |
| 3 Kinder | +21,10 € |
| 4 Kinder | +32,10 € |
| 5 Kinder | +38,90 € |
| 6 Kinder | +43,40 € |
| 7 Kinder und mehr | +63,10 € |
Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar: Eine Familie mit drei Kindern im Alter von 2, 8 und 12 Jahren erhält an Grundbeträgen 138,40 € + 148,00 € + 171,80 €, dazu dreimal 21,10 € Geschwisterstaffelung und dreimal 70,90 € Kinderabsetzbetrag. Macht zusammen 734,20 € pro Monat. Wer eine andere Konstellation durchrechnen will, nutzt den offiziellen Familienbeihilferechner des Bundeskanzleramts oder den Rechner der Arbeiterkammer — beide berücksichtigen Staffelung, Alter und Sonderfälle automatisch.
Warum wurde die Familienbeihilfe eingefroren?
Am 7. Mai 2025 hat die Bundesregierung im Zuge der Budgetkonsolidierung beschlossen, die jährliche Inflationsanpassung (Valorisierung) der Familienbeihilfe und des Karenzgelds für die Jahre 2026 und 2027 auszusetzen. Die Beträge bleiben damit nominal auf dem Niveau von 2025 — es handelt sich nicht um eine Kürzung der ausbezahlten Summe, aber auch um keine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) formulierte es so: "Niemand wird weniger erhalten, sondern es wird für zwei Jahre die Erhöhung ausgesetzt." Die Grünen sahen das kritischer und werteten die Maßnahme als Kürzung bei Kindern und Familien. Auch die Caritas kritisierte, die Maßnahme nehme zu wenig Rücksicht auf einkommensschwache Familien.
Für den Familienhaushalt heißt die Aussetzung konkret: Die entgangene Erhöhung liegt bei rund 4,20 € pro Monat und Kind — hochgerechnet auf ein Jahr sind das etwa 50 € pro Kind, die ohne die Einfrierung zusätzlich ausbezahlt worden wären. Für den Staatshaushalt spart die Maßnahme laut Regierungsangaben über 100 Mio. € im Jahr 2026 und über 200 Mio. € im Jahr 2027.
Quelle: ORF: Familienbeihilfe und Karenzgeld werden 2026/2027 eingefroren, cross-verifiziert mit den identischen Beträgen für 2025, 2026 und 2027 in der offiziellen BKA-Tabelle.
Wann wird die Familienbeihilfe 2026 ausgezahlt?
Die Familienbeihilfe wird monatlich automatisch aufs Girokonto überwiesen, spätestens am 8. eines jeden Monats. Der offizielle Kalender für 2026:
| Monat | Auszahlungstermin 2026 |
|---|---|
| Jänner | Donnerstag, 8. Jänner |
| Februar | Freitag, 6. Februar |
| März | Freitag, 6. März |
| April | Mittwoch, 8. April |
| Mai | Freitag, 8. Mai |
| Juni | Montag, 8. Juni |
| Juli | Mittwoch, 8. Juli |
| August | Freitag, 7. August |
| September | Dienstag, 8. September |
| Oktober | Donnerstag, 8. Oktober |
| November | Freitag, 6. November |
| Dezember | Montag, 7. Dezember |
Fällt der 8. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird meist schon davor überwiesen — die Bank braucht Zeit, um die Gutschrift im SEPA-Raum zu verarbeiten. Prüfen Sie deshalb Ihr Konto immer schon ein bis zwei Tage vor dem offiziellen Termin.
Quelle: Bundeskanzleramt: Auszahlungstermine für die Familienbeihilfe im Jahr 2026
Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag: Was steht mir zusätzlich zu?
Neben der eigentlichen Familienbeihilfe gibt es zwei weitere Leistungen, die häufig verwechselt werden.
| Leistung | Betrag | Beantragung |
|---|---|---|
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 €/Monat pro Kind | automatisch, gemeinsam mit Familienbeihilfe |
| Mehrkindzuschlag (ab 3. Kind) | 24,40 €/Monat | separater Antrag, einkommensabhängig |
| Erhöhte Familienbeihilfe bei Behinderung | +189,20 €/Monat als Zuschlag | eigener Antrag beim Finanzamt |
| Schulstartgeld | 121,40 € einmal jährlich | automatisch zum Schulstart |
Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein eigenständiger Absetzbetrag (eine Art Negativsteuer), der automatisch gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Sie müssen dafür nichts extra beantragen.
Der Mehrkindzuschlag dagegen ist einkommensabhängig und wird nicht automatisch mit ausbezahlt, sondern muss über FinanzOnline oder beim Finanzamt gesondert geltend gemacht werden. Die Einkommensgrenze liegt für 2026 bei 55.000 € — maßgeblich ist das zu versteuernde Familieneinkommen des Vorjahres, für den Mehrkindzuschlag 2026 zählt also das Einkommen aus 2025 (Bundeskanzleramt: Mehrkindzuschlag).
Das Schulstartgeld von 121,40 € kommt einmal im Jahr automatisch zum Schulstart aufs Konto, ein eigener Antrag ist nicht nötig.
Alle diese Beträge gelten unverändert für die Kalenderjahre 2025, 2026 und 2027 — auch sie sind Teil der Einfrierung.
Erhöhte Familienbeihilfe: der Zuschlag bei Behinderung
Die erhöhte Familienbeihilfe ist kein eigener Grundbetrag, sondern ein Zuschlag von 189,20 € pro Monat, der bei erheblicher Behinderung des Kindes zusätzlich zur altersabhängigen Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Ein Kind mit 12 Jahren und anerkannter erheblicher Behinderung bekommt also 171,80 € + 189,20 € = 361,00 € monatlich, noch ohne Kinderabsetzbetrag und Geschwisterstaffelung.
Der Zuschlag muss beim Finanzamt eigens beantragt werden. Welche Voraussetzungen im Detail gelten und wie das Verfahren abläuft, erklärt das Sozialministeriumservice auf seiner Seite zur erhöhten Familienbeihilfe.
Familienbeihilfe beantragen: meist geht es automatisch
Seit Mai 2015 gilt die antragslose Familienbeihilfe: Wird ein Kind in Österreich geboren, prüft das Finanzamt die Voraussetzungen von sich aus und überweist das Geld auf das Konto der Eltern. Einen Antrag müssen Sie im Regelfall nicht mehr stellen (oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe – Beantragung).
Ein eigener Antrag bleibt in bestimmten Situationen nötig: beim Zuzug nach Österreich, wenn der andere Elternteil die Beihilfe übernehmen soll oder wenn das Finanzamt nicht alle Daten automatisch abgleichen konnte. Dann verwenden Sie das Formular Beih 100 und reichen es beim Finanzamt Österreich ein — am schnellsten elektronisch über FinanzOnline. Der Mehrkindzuschlag braucht, wie oben beschrieben, immer einen eigenen Antrag.
Familienbeihilfe für Studierende und über 19-Jährige
Der Grundbetrag ab 19 Jahren (200,40 €) gilt nicht automatisch bis zum Studienende. Der Anspruch läuft grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag und verlängert sich in bestimmten Fällen bis zum 25. — etwa nach Präsenz- oder Zivildienst, bei Schwangerschaft beziehungsweise Geburt eines eigenen Kindes oder bei erheblicher Behinderung. Voraussetzung ist außerdem, dass das Kind sich in Berufsausbildung befindet; bei einem Studium zählt dazu insbesondere die Einhaltung der vorgesehenen Studienzeit inklusive Toleranzsemester (oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe für Studierende).
Wichtig für Studierende mit Nebenjob: Volljährige Kinder dürfen 2026 bis zu 17.212 € zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr erzielen, ohne den Anspruch zu gefährden. Liegt das Einkommen darüber, muss nicht die gesamte Familienbeihilfe zurückgezahlt werden, sondern nur der Betrag, um den die Grenze überschritten wurde — die sogenannte Einschleifregelung (Arbeiterkammer: Familienbeihilfe).
So können Familien die Einfrierung ausgleichen
Die Aussetzung der Valorisierung bedeutet für die meisten Haushalte keinen dramatischen Einschnitt, aber sie summiert sich über zwei Jahre und mehrere Kinder. Drei praktische Ansatzpunkte, um den realen Kaufkraftverlust im Familienbudget auszugleichen:
Langfristig fürs Kind sparen. Ein Bausparvertrag gleicht Inflationseffekte über mehrere Jahre besser aus als ein reines Sparbuch, wenn Sie ohnehin regelmäßig etwas für Ihr Kind zurücklegen möchten. Details zu Bindung, Prämie und Konditionen finden Sie in unserem Bausparen-Ratgeber für Österreich.
Steigende Gesundheitskosten für Kinder absichern. Wartezeiten bei Kassenärzten und Zusatzkosten bei Zahnspange oder Wahlarzt treffen Familien oft härter als die eingefrorene Beihilfe selbst. Wie ein Familientarif funktioniert und was er 2026 realistisch kostet, erklärt unser Ratgeber zur Zusatzversicherung für Familie und Kinder. Die aktuellen Tarife dazu finden Sie auch direkt bei durchblicker.at Krankenversicherung (Anzeige).
Größere Anschaffungen planen statt aus der Haushaltskasse stemmen. Steht eine größere Anschaffung an — vom Kinderzimmer bis zum Familienauto — lohnt sich vorab ein Blick auf die Finanzierungskonditionen. Unser Kredit-Überblick für Österreich zeigt aktuelle Zinsen und Anbieter; wer konkret einen Ratenkredit prüfen möchte, findet die Konditionen bei durchblicker.at Ratenkredit (Anzeige).
Häufig gestellte Fragen zur Familienbeihilfe 2026
Wird die Familienbeihilfe 2026 erhöht?
Nein. Die Bundesregierung hat am 7. Mai 2025 beschlossen, die jährliche Inflationsanpassung (Valorisierung) für 2026 und 2027 auszusetzen. Die Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025 eingefroren, gekürzt wird aber nichts. Ob ab 2028 wieder valorisiert wird, hängt von künftigen Budgetbeschlüssen ab.
Wann wird die Familienbeihilfe 2026 ausbezahlt?
Die Auszahlung erfolgt monatlich, spätestens am 8. eines jeden Monats aufs Girokonto. Den vollständigen Kalender mit allen zwölf Terminen für 2026 finden Sie in der Tabelle oben.
Wie viel Kinderbeihilfe bekommt man pro Kind in Österreich 2026?
Die Familienbeihilfe, umgangssprachlich auch Kinderbeihilfe oder Kindergeld genannt, liegt zwischen 138,40 € (ab Geburt) und 200,40 € (ab 19 Jahren) pro Kind und Monat. Bei mehreren Kindern kommt die Geschwisterstaffelung dazu, dazu automatisch 70,90 € Kinderabsetzbetrag pro Kind.
Was ändert sich für Familien 2026?
Die Beträge selbst bleiben gleich wie 2025, es findet aber keine Erhöhung durch die sonst übliche Inflationsanpassung statt. Dadurch verlieren Familien real rund 4,20 € pro Monat und Kind an Kaufkraft, ohne dass die ausbezahlte Summe sinkt.
Was ist der Unterschied zwischen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag?
Die Familienbeihilfe ist die Hauptleistung (138,40 bis 200,40 € je nach Alter). Der Kinderabsetzbetrag ist ein separater Absetzbetrag von 70,90 € pro Kind und Monat, der automatisch zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt wird und keinen eigenen Antrag braucht.
Wer bekommt den Mehrkindzuschlag?
Der Mehrkindzuschlag von 24,40 € monatlich steht Familien ab dem dritten Kind zu. Die Einkommensgrenze liegt für 2026 bei 55.000 € zu versteuerndem Familieneinkommen des Vorjahres. Er wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern muss über FinanzOnline oder beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Wie beantrage ich die Familienbeihilfe?
Bei einer Geburt in Österreich meist gar nicht: Seit Mai 2015 prüft das Finanzamt automatisch und überweist ohne Antrag. In anderen Fällen, etwa bei Zuzug, stellen Sie den Antrag mit dem Formular Beih 100 beim Finanzamt Österreich oder elektronisch über FinanzOnline.
Bekommen Studierende noch Familienbeihilfe?
Ja, grundsätzlich bis zum 24. Geburtstag, in bestimmten Fällen wie Präsenz- oder Zivildienst bis zum 25. Voraussetzung ist die Einhaltung der Studienzeit inklusive Toleranzsemester. Eigenes Einkommen ist bis 17.212 € pro Kalenderjahr (2026) unschädlich, darüber greift die Einschleifregelung.
Fazit: Beträge gleich, Kaufkraft sinkt real
Die Familienbeihilfe bleibt 2026 und 2027 bei 138,40 € bis 200,40 € pro Kind und Monat, unverändert zu 2025. Das ist keine Kürzung, aber durch die ausgesetzte Valorisierung auch keine Anpassung an die Inflation — real verlieren Familien dadurch etwa 4,20 € pro Monat und Kind an Kaufkraft. Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag laufen unabhängig davon weiter, ebenfalls auf eingefrorenem Niveau.
Wer die Auszahlungstermine im Blick behält und die zwei Jahre Einfrierung aktiv im Haushaltsbudget einplant, etwa über Bausparen oder eine Absicherung steigender Gesundheitskosten, kommt ohne böse Überraschung durch 2026 und 2027. Für die genaue Berechnung Ihrer persönlichen Situation — insbesondere bei mehreren Kindern — empfiehlt sich der offizielle Familienbeihilferechner des Bundeskanzleramts.
Stand: 27. Juli 2026. Beträge laut Bundeskanzleramt (gültig für 2025, 2026 und 2027).
Quellen
- Bundeskanzleramt: Familienbeihilfenbeträge
- Bundeskanzleramt: Höhe der Familienleistungen
- Bundeskanzleramt: Mehrkindzuschlag
- oesterreich.gv.at: Höhe der Familienbeihilfe
- Bundeskanzleramt: Auszahlungstermine für die Familienbeihilfe im Jahr 2026
- Bundeskanzleramt: Familienbeihilferechner
- oesterreich.gv.at: Familienbeihilfe – Beantragung
- Sozialministeriumservice: Erhöhte Familienbeihilfe
- Arbeiterkammer: Familienbeihilfe
- ORF: Familienbeihilfe und Karenzgeld werden 2026/2027 eingefroren
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Stand der Informationen: 27. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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