Finanzen

Pensionserhöhung 2027: Tabelle & Beispielrechnungen

Pensionserhöhung 2027: +2,95% Standard, +3,3% Mindestpension, Fixbetrag ab €6.930. Tabelle und Beispielrechnungen für Österreich, Stand Juli 2026.

Von CheckEverything.at Redaktion26. Juli 20268 Min. LesezeitAktualisiert am 26. Juli 2026

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Die Pensionserhöhung 2027 beträgt 2,95% für die meisten Pensionen bis €6.930 brutto, 3,3% für die Mindestpension (Ausgleichszulagen-Richtsatz) und einen Fixbetrag von €204,44 pro Monat für Pensionen über €6.930. Die Regelung ist seit 8. Juli 2026 als Teil des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 beschlossenes Recht.

Für rund 99% der Pensionist:innen bedeutet das ab Jänner 2027 spürbar mehr am Konto. Wer ohnehin mehr Geld zur Verfügung hat, kann den Moment nutzen und die eigene Absicherung prüfen, zum Beispiel mit einer Zusatzversicherung für Pensionist:innen bei durchblicker.at (Anzeige). Im Folgenden erklären wir die drei Erhöhungsstufen im Detail, zeigen eine vollständige Tabelle und rechnen konkrete Beispiele von €1.000 bis über €6.930 Bruttopension durch.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Mindestpension (Ausgleichszulagen-Richtsatz): €1.308,39 → €1.351,57 (+3,3%)
  2. Standardpensionen zwischen €1.308,39 und €6.930: +2,95%
  3. Pensionen über €6.930 (Gesamtpensionseinkommen): Fixbetrag +€204,44 pro Monat
  4. Beschlossen im Nationalrat am 8. Juli 2026 (Budgetbegleitgesetz 2027–2028), vom Bundesrat gebilligt
  5. Ein separater Nebenpunkt zu Sonderpensionen der Bundesländer ist noch offen, betrifft normale ASVG-Pensionen aber nicht

Wie hoch ist die Pensionserhöhung 2027?

Für 2027 hat die Regierung eine gestaffelte Pensionsanpassung mit drei Stufen beschlossen, damit niedrige Pensionen stärker steigen als hohe.

Ziel dieser Staffelung ist es, die Kaufkraft von Mindestpensionen stärker zu stützen als jene hoher Pensionen. Beschlossen wurde die Regelung im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS, FPÖ und Grüne stimmten dagegen.

Die drei Stufen im Detail

Stufe 1, Mindestpension: Der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt von €1.308,39 auf €1.351,57, ein Plus von 3,3%. Davon profitieren rund 200.000 Bezieher:innen einer Ausgleichszulage.

Stufe 2, Standardpensionen: Bruttopensionen zwischen €1.308,39 und €6.930 (der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) erhöhen sich um 2,95%. Das betrifft rund 99% aller Pensionist:innen in Österreich.

Stufe 3, hohe Pensionen: Liegt das Gesamtpensionseinkommen über €6.930, gibt es keinen Prozentsatz mehr, sondern einen Fixbetrag von €204,44 pro Monat. Das entspricht rechnerisch 2,95% von €6.930 und betrifft rund 6.000 Bezieher:innen.

Pensionserhöhung-2027-Tabelle: Alle Beträge auf einen Blick

| Pensionsstufe | Erhöhung | Betroffene (ca.) | |---|---|---| | Ausgleichszulagen-Richtsatz: €1.308,39 → €1.351,57 | +3,3% | 200.000 | | €1.308,39 bis €6.930 (ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) | +2,95% | 99% aller Pensionist:innen | | über €6.930 (Gesamtpensionseinkommen) | Fixbetrag +€204,44/Monat | 6.000 |

Quelle: Budgetbegleitgesetz 2027–2028, beschlossen im Nationalrat am 8. Juli 2026 (siehe Rechtslage unten).

Pensionserhöhung 2027 berechnen: Beispielrechnungen

Die Berechnung läuft in drei möglichen Varianten, je nachdem in welcher Stufe Ihre Bruttopension liegt. Die folgenden Beispiele zeigen, was das konkret bedeutet.

Rechenbeispiele: €1.000, €1.500, €2.500, €6.930+

| Bruttopension aktuell | Erhöhung | Neue Bruttopension | |---|---|---| | €1.000 (unter dem Richtsatz, mit Ausgleichszulage) | Aufstockung auf den neuen Richtsatz | €1.351,57 | | €1.500 | +2,95% = +€44,25 | €1.544,25 | | €2.500 | +2,95% = +€73,75 | €2.573,75 | | €6.930 und mehr | Fixbetrag +€204,44 | z. B. €6.930 → €7.134,44; €10.000 → €10.204,44 |

Bei der ersten Zeile handelt es sich um den Ausgleichszulagen-Mechanismus: Eine Eigenpension unter dem Richtsatz wird ohnehin auf den Richtsatz aufgestockt, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Ausgleichszulage erfüllt sind. Die 3,3%-Erhöhung betrifft den Richtsatz selbst, nicht eine isolierte Berechnung auf die niedrigere Eigenpension.

Brutto vs. Netto: Was bleibt wirklich übrig?

Bei €2.500 brutto ergibt die Erhöhung von €73,75 nach Abzug von Sozialversicherungsbeitrag und Lohnsteuer rund €61 netto mehr im Monat. Bei sehr hohen Pensionen mit dem Fixbetrag von €204,44 bleiben netto rund €131 übrig. Der genaue Betrag hängt von Ihrer individuellen Steuerprogression und weiteren Einkünften ab, für eine verbindliche Berechnung hilft ein Blick in Ihren Pensionsbescheid oder ein Gespräch mit der Pensionsversicherungsanstalt.

Wie bei Arbeitnehmer:innen wird von der Bruttopension zunächst ein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Liegt das Gesamteinkommen über der Steuerfreigrenze, kommt zusätzlich Lohnsteuer nach dem progressiven Tarif dazu. Ob und wie viel Lohnsteuer anfällt, hängt vom Gesamteinkommen und dem progressiven Tarif ab — verbindlich ist Ihr Steuerbescheid.

Mindestpension und Ausgleichszulage 2027

Die Ausgleichszulage ist keine eigene Pensionsart, sondern eine Aufstockung für Pensionist:innen, deren Gesamteinkommen unter dem Richtsatz liegt. Ab 2027 liegt dieser Richtsatz für Alleinstehende bei €1.351,57. Wer weniger Eigenpension bezieht und die Voraussetzungen erfüllt, bekommt automatisch auf diesen Betrag aufgestockt.

Die Berechnung berücksichtigt neben der Eigenpension auch weitere Einkünfte und, bei Verheirateten oder in Partnerschaft Lebenden, das Haushaltseinkommen. Bereits laufende Ausgleichszulagen werden von der Pensionsversicherungsanstalt automatisch angepasst, ein neuerlicher Antrag ist dafür nicht nötig. Wer die Ausgleichszulage neu beantragen möchte, wendet sich direkt an die Pensionsversicherungsanstalt.

Gerade in dieser Einkommensgruppe lohnt sich ein Blick auf die eigene Vorsorge. Eine Lebensversicherung in Österreich (Anzeige) kann etwa Hinterbliebene zusätzlich absichern, wenn die staatliche Pension allein nicht ausreicht. Einen Überblick über weitere Vorsorgeoptionen gibt unser Ratgeber zu Versicherungen in Österreich.

Ist die Pensionserhöhung 2027 schon fix? Rechtslage einfach erklärt

Ja, für die Standardpensionen ist die Regelung bereits beschlossenes Recht. Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 mit den Sätzen 2,95%, 3,3% und dem Fixbetrag von €204,44 wurde am 8. Juli 2026 im Nationalrat beschlossen und vom Bundesrat gebilligt. Zuständig ist das Sozialministerium, aktuelle Werte zur Auszahlung liefert laufend die Pensionsversicherungsanstalt.

Der übliche Ablauf einer Pensionsanpassung führt zunächst über den Sozialausschuss des Nationalrats, dann über die Abstimmung im Plenum und schließlich über die Billigung im Bundesrat. Für 2027 ist dieser Ablauf für die Standardsätze bereits vollständig durchlaufen, eine formale Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgt üblicherweise innerhalb weniger Wochen nach dem Beschluss.

Was noch offen ist: Sonderpensionen-Nebenpunkt

Ein separater Punkt betrifft nicht die Standardpensionen, sondern sogenannte Sonderpensionen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Um den Deckel von €204,44 auch auf diese Pensionen auszuweiten, ist eine Verfassungsbestimmung mit Zweidrittelmehrheit nötig. Diese Bestimmung scheiterte am 7. Juli 2026 im Plenum an der fehlenden Zustimmung von Grünen und FPÖ und wurde zur neuerlichen Beratung an den Sozialausschuss zurückverwiesen. Eine Lösung wird für den Herbst 2026 erwartet. Für die normale ASVG-Pension der meisten Leser:innen ändert das nichts an den oben genannten Sätzen.

Was die Pensionserhöhung für Ihre Vorsorge bedeutet

Mehr Pension heißt auch: ein guter Zeitpunkt, die eigene Absicherung durchzugehen. Drei Punkte lohnen einen zweiten Blick:

Häufig gestellte Fragen zur Pensionserhöhung 2027

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Pensionserhöhung 2027?

Die Pensionserhöhung 2027 beträgt 2,95% für Standardpensionen bis €6.930 brutto, 3,3% für die Mindestpension (Ausgleichszulagen-Richtsatz) und einen Fixbetrag von €204,44 pro Monat für Pensionen über €6.930.

Wann tritt die Pensionserhöhung 2027 in Kraft?

Wie bei der jährlichen Pensionsanpassung üblich, gilt die Erhöhung ab 1. Jänner 2027. Wer erst im Laufe des Jahres in Pension geht, erhält die Erhöhung anteilig ab dem Monat des Pensionsantritts, aktuelle Werte dazu liefert die Pensionsversicherungsanstalt.

Ist die Pensionserhöhung 2027 schon beschlossen?

Ja. Die Sätze 2,95%, 3,3% und der Fixbetrag von €204,44 sind Teil des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028, das am 8. Juli 2026 im Nationalrat beschlossen und vom Bundesrat gebilligt wurde.

Was ist die Ausgleichszulage und wer bekommt sie?

Die Ausgleichszulage stockt Pensionen unter dem Richtsatz auf ein Mindestniveau auf, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ab 2027 liegt dieser Richtsatz für Alleinstehende bei €1.351,57 im Monat.

Wie viel netto bleibt von der Pensionserhöhung übrig?

Bei €2.500 brutto ergibt die Erhöhung von €73,75 nach Abzügen rund €61 netto mehr im Monat. Beim Fixbetrag von €204,44 bei hohen Pensionen bleiben netto rund €131 übrig. Der genaue Betrag hängt von der individuellen Steuerprogression ab.

Was ist mit den Sonderpensionen der Bundesländer?

Eine geplante Verfassungsbestimmung sollte den Deckel von €204,44 auch auf Sonderpensionen der Bundesländer ausweiten. Sie scheiterte am 7. Juli 2026 im Nationalrat und wurde an den Sozialausschuss zurückverwiesen, eine Lösung wird im Herbst 2026 erwartet. Standardpensionen sind davon nicht betroffen.

Woher stammen die Zahlen zur Pensionserhöhung 2027?

Die Basiszahlen stammen aus dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (parlament.gv.at) sowie aus den Informationen des Sozialministeriums und der Pensionsversicherungsanstalt.

Fazit

Die Pensionserhöhung 2027 ist für die überwiegende Mehrheit der Pensionist:innen bereits beschlossenes Recht: 2,95% für Standardpensionen, 3,3% für die Mindestpension und ein Fixbetrag von €204,44 für hohe Pensionen. Nur ein eng begrenzter Nebenpunkt zu Sonderpensionen der Bundesländer ist noch offen und betrifft die normale ASVG-Pension nicht.

Rechnen Sie anhand der Tabelle oben nach, welche Stufe für Ihre Bruttopension gilt, und nutzen Sie den höheren Betrag ab Jänner 2027, um Ihre Absicherung zu prüfen. Ob Zusatzversicherung, Lebensversicherung oder Bausparen: Ein kurzer Blick auf die eigenen Optionen kostet nichts und kann sich langfristig auszahlen.

Stand: 26. Juli 2026. Diese Seite wird im Herbst 2026 aktualisiert, sobald über den Sonderpensionen-Nebenpunkt entschieden ist.

Quellen

C

CheckEverything.at Redaktion

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Die CheckEverything.at Redaktion erstellt unabhängige Ratgeber zu Versicherung, Finanzen, Energie und Mobilität in Österreich. Die Inhalte stützen sich auf österreichische Tier-1-Quellen wie AK, FMA, OeNB und E-Control.

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Stand der Informationen: 26. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.