Finanzen

Pensionserhöhung 2027: Rechner, Tabelle & Netto-Beispiele

Pensionserhöhung 2027: 2,95% Standard, 3,3% Mindestpension, Fixbetrag €204,44 ab €6.930 brutto. Mit Rechner, Tabelle und Netto-Beispielen für Österreich.

Von CheckEverything.at Redaktion•26. Juli 2026•10 Min. Lesezeit•Aktualisiert am 15. Oktober 2026

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Die Pensionserhöhung 2027 beträgt 2,95% für die meisten Pensionen bis €6.930 brutto, 3,3% für die Mindestpension (Ausgleichszulagen-Richtsatz) und einen Fixbetrag von €204,44 pro Monat für Pensionen über €6.930. Beschlossen wurde die Regelung am 8. Juli 2026 im Nationalrat, der Bundesrat hat sie am 16. Juli 2026 gebilligt. Kundgemacht ist sie als Budgetbegleitgesetz 2027–2028 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 62/2026, ausgegeben am 29. Juli 2026).

Für die meisten Pensionist:innen bedeutet das ab Jänner 2027 spürbar mehr am Konto. Mit dem Rechner weiter unten sehen Sie in wenigen Sekunden, welche Stufe für Ihre Bruttopension gilt. Wer ohnehin mehr Geld zur Verfügung hat, kann den Moment auch nutzen und die eigene Absicherung prüfen, zum Beispiel mit einer Zusatzversicherung für Pensionist:innen bei durchblicker.at (Anzeige).

Das Wichtigste in Kürze

  1. Mindestpension (Ausgleichszulagen-Richtsatz): Richtsatz 2026 €1.308,39, Erhöhung +3,3% (Faktor 1,033); der amtliche Richtsatz 2027 wird noch veröffentlicht
  2. Standardpensionen zwischen €1.308,39 und €6.930: +2,95%
  3. Pensionen über €6.930 (Gesamtpensionseinkommen): Fixbetrag +€204,44 pro Monat
  4. Kundgemacht als BGBl. I Nr. 62/2026 (29. Juli 2026)
  5. Zur Einordnung 2026: nur 2,7% bis €2.500, darüber Fixbetrag €67,50. 2027 fällt die Anpassung für mittlere Pensionen deutlich großzügiger aus

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Wie hoch ist die Pensionserhöhung 2027?

Für 2027 hat die Regierung eine gestaffelte Pensionsanpassung mit drei Stufen beschlossen, damit niedrige Pensionen stärker steigen als hohe.

Ziel dieser Staffelung ist es, die Kaufkraft von Mindestpensionen stärker zu stützen als jene hoher Pensionen. Beschlossen wurde die Regelung im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS, FPÖ und Grüne stimmten dagegen.

Die drei Stufen im Detail

Stufe 1, Mindestpension: Der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt um 3,3% (Faktor 1,033 laut § 823 Abs. 5 ASVG). Rechnerisch ergibt das aus dem Richtsatz 2026 von €1.308,39 rund €1.351,57; den amtlichen Richtsatz 2027 gibt die Pensionsversicherungsanstalt bekannt.

Stufe 2, Standardpensionen: Bruttopensionen zwischen €1.308,39 und €6.930 (Wert der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2026, im Gesetz als feste Schwelle verankert) erhöhen sich um 2,95%. Das betrifft den Großteil der Pensionist:innen. Wie die Höchstbeitragsgrundlage 2027 berechnet wird, erklärt unser Ratgeber zur Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage 2027.

Stufe 3, hohe Pensionen: Liegt das Gesamtpensionseinkommen über €6.930, gibt es keinen Prozentsatz mehr, sondern einen Fixbetrag von €204,44 pro Monat. Das entspricht rechnerisch 2,95% von €6.930.

Pensionserhöhung-2027-Tabelle: Alle Beträge auf einen Blick

PensionsstufeErhöhung
Ausgleichszulagen-Richtsatz (2026: €1.308,39)+3,3% (Faktor 1,033)
€1.308,39 bis €6.930 (ASVG-Höchstbeitragsgrundlage)+2,95%
über €6.930 (Gesamtpensionseinkommen)Fixbetrag +€204,44/Monat

Quelle: Budgetbegleitgesetz 2027–2028, BGBl. I Nr. 62/2026 (siehe Rechtslage unten).

Pensionserhöhung 2027 berechnen: Rechner & Beispiele

Sie wollen nicht selbst rechnen? Geben Sie einfach Ihre aktuelle Bruttopension ein. Der Rechner ordnet sie der richtigen Stufe zu und zeigt Ihre neue Bruttopension ab Jänner 2027.

Pensionserhöhung-2027-Rechner

Geben Sie Ihre aktuelle Bruttopension ein und sehen Sie, welche Stufe der Pensionsanpassung 2027 für Sie gilt und wie hoch Ihre neue Bruttopension ab Jänner 2027 ist. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.

Hinweis: Orientierungsrechnung auf Basis des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026). Verbindlich ist ausschließlich die Mitteilung Ihrer Pensionsversicherung. Sonderfälle (Ausgleichszulage, mehrere Pensionsbezüge, Neupensionen im laufenden Jahr) kann der Rechner nicht abbilden.

Rechenbeispiele: €1.000, €1.500, €2.500, €6.930+

Bruttopension aktuellErhöhungNeue Bruttopension
€1.000 (unter dem Richtsatz, mit Ausgleichszulage)Aufstockung auf den neuen Richtsatzrechnerisch rund €1.351,57 (Richtsatz 2027 noch nicht amtlich veröffentlicht)
€1.500+2,95% = +€44,25€1.544,25
€2.500+2,95% = +€73,75€2.573,75
€6.930 und mehrFixbetrag +€204,44z. B. €6.930 → €7.134,44; €10.000 → €10.204,44

Bei der ersten Zeile handelt es sich um den Ausgleichszulagen-Mechanismus: Eine Eigenpension unter dem Richtsatz wird ohnehin auf den Richtsatz aufgestockt, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Ausgleichszulage erfüllt sind. Die 3,3%-Erhöhung betrifft den Richtsatz selbst, nicht eine isolierte Berechnung auf die niedrigere Eigenpension.

Brutto vs. Netto: Was bleibt wirklich übrig?

Wie bei Arbeitnehmer:innen wird von der Bruttopension zunächst der Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Liegt das Gesamteinkommen über der Steuerfreigrenze, kommt Lohnsteuer nach dem progressiven Tarif dazu. Die Details zu den Tarifstufen erklärt unsere Lohnsteuertabelle 2026.

Das Nachrichtenportal 5min.at hat die Netto-Effekte der Erhöhung 2027 durchgerechnet:

Bruttopension 2026Neue Bruttopension 2027Netto mehr pro Monat
€1.500€1.544,25ca. €41,59
€2.500€2.573,75ca. €60,96
€3.500€3.603,25ca. €76,78
€5.000€5.147,50ca. €101,74
€6.900€7.103,55ca. €130,25

Netto-Werte: Berechnungen von 5min.at, gerundet. Der tatsächliche Betrag hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Für den Fixbetrag von €204,44 bei Pensionen über €6.930 gibt es keine pauschale Netto-Angabe, hier entscheidet die persönliche Steuerprogression. Verbindlich ist Ihr Pensionsbescheid, im Zweifel hilft die Pensionsversicherungsanstalt weiter.

Pensionserhöhung 2026 vs. 2027: Was ist neu?

Ein Blick auf das laufende Jahr zeigt, wie anders die Anpassung 2027 aufgebaut ist. 2026 gab es laut Pensionsversicherungsanstalt 2,7% nur für Gesamtpensionseinkommen bis €2.500, darüber einen Fixbetrag von €67,50 pro Monat.

Pensionserhöhung 2026Pensionserhöhung 2027
Prozentsatz Standard2,7%2,95%
Prozentsatz gilt bis€2.500€6.930
Darüber: Fixbetrag€67,50/Monat€204,44/Monat
Mindestpensionen2,7%+3,3% (Faktor 1,033)

Für mittlere Pensionen ist das ein deutlicher Unterschied. Wer zum Beispiel €3.500 brutto bezieht, bekam 2026 nur den Fixbetrag von €67,50. 2027 sind es +€103,25, also die vollen 2,95%.

Ein Detail für alle, die erst kürzlich in Pension gegangen sind: Für Neupensionist:innen gelten eigene Aliquotierungsregeln. Wer 2025 den Pensionsantritt hatte, erhielt die Anpassung 2026 laut Pensionsversicherungsanstalt nur zur Hälfte. Wie Ihr konkreter Stichtag die Erhöhung 2027 beeinflusst, beantwortet verbindlich die Pensionsversicherungsanstalt.

Mindestpension und Ausgleichszulage 2027

Die Ausgleichszulage ist keine eigene Pensionsart, sondern eine Aufstockung für Pensionist:innen, deren Gesamteinkommen unter dem Richtsatz liegt. Für 2027 wird der Richtsatz mit dem Faktor 1,033 vervielfacht; rechnerisch sind das rund €1.351,57 für Alleinstehende, den amtlichen Wert gibt die Pensionsversicherungsanstalt bekannt. Wer weniger Eigenpension bezieht und die Voraussetzungen erfüllt, bekommt automatisch auf diesen Betrag aufgestockt.

Die Berechnung berücksichtigt neben der Eigenpension auch weitere Einkünfte und, bei Verheirateten oder in Partnerschaft Lebenden, das Haushaltseinkommen. Bereits laufende Ausgleichszulagen werden von der Pensionsversicherungsanstalt automatisch angepasst, ein neuerlicher Antrag ist dafür nicht nötig. Wer die Ausgleichszulage neu beantragen möchte, wendet sich direkt an die Pensionsversicherungsanstalt.

Der Blick auf die Statistik zeigt, wen das besonders betrifft: Laut Statistik Austria lag die durchschnittliche Alterspension im Dezember 2024 bei €1.563 brutto monatlich für Frauen und €2.620 für Männer. Viele Bezieherinnen niedriger Pensionen sind Frauen, entsprechend wichtig ist der stärkere Anstieg der Mindestpension für diese Gruppe. Eine prozentuale Anpassung ändert an der Verteilung selbst allerdings nichts.

Gerade in dieser Einkommensgruppe lohnt sich ein Blick auf die eigene Vorsorge. Eine Lebensversicherung in Österreich (Anzeige) kann etwa Hinterbliebene zusätzlich absichern, wenn die staatliche Pension allein nicht ausreicht. Einen Überblick über weitere Vorsorgeoptionen gibt unser Ratgeber zu Versicherungen in Österreich.

Pensionserhöhung 2027 und Pensionskonto: Zwei getrennte Systeme

Viele verwechseln die jährliche Pensionsanpassung mit der Entwicklung des Pensionskontos. Das sind zwei getrennte Mechanismen, und die Pensionserhöhung 2027 betrifft nur einen davon.

Das Pensionskonto führt der Dachverband der Sozialversicherungsträger für alle, die am 1. Jänner 1955 oder später geboren wurden. Pro Kalenderjahr werden laut oesterreich.gv.at 1,78% der Beitragsgrundlagen als Teilgutschrift verbucht. Diese Gutschriften wachsen mit der sogenannten Aufwertungszahl, und die richtet sich laut dem offiziellen Pensionskonto-Portal nach der durchschnittlichen Entwicklung der Löhne und Gehälter, nicht nach der Pensionsanpassung.

Die 2,95% der Pensionserhöhung 2027 gelten also nur für bereits ausbezahlte Pensionen. Wer noch arbeitet, prüft den eigenen Kontostand über FinanzOnline oder das Pensionskonto-Portal, eine Kontomitteilung gibt es auch direkt beim Versicherungsträger.

Ist die Pensionserhöhung 2027 schon fix? Rechtslage einfach erklärt

Ja, für die Standardpensionen ist die Regelung bereits beschlossenes Recht. Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 mit den Sätzen 2,95%, 3,3% und dem Fixbetrag von €204,44 wurde am 8. Juli 2026 im Nationalrat beschlossen, am 16. Juli 2026 hat der Bundesrat zugestimmt. Kundgemacht wurde das Gesetz am 29. Juli 2026 als BGBl. I Nr. 62/2026. Zuständig ist das Sozialministerium, aktuelle Werte zur Auszahlung liefert laufend die Pensionsversicherungsanstalt.

Laut Pensionsversicherungsanstalt wird die Erhöhung erstmals mit der regulären Auszahlung am 29. Jänner 2027 überwiesen. Bei einer Pension mit Stichtag im Jahr 2026 fällt die erste Anpassung nur zur Hälfte aus (1,475% bzw. Fixbetrag €102,22).

Sonderpensionen-Nebenpunkt (Antrag 937/A)

Ein separater Punkt betrifft nicht die Standardpensionen, sondern sogenannte Sonderpensionen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Um den Deckel von €204,44 auch auf diese Pensionen auszuweiten, ist eine Verfassungsbestimmung mit Zweidrittelmehrheit nötig. Der Nationalrat hat diese Bestimmung am 7. Juli 2026 mit den Stimmen aller Fraktionen zur nochmaligen Vorberatung an den Sozialausschuss zurückverwiesen; laut Parlamentskorrespondenz wäre sie sonst wohl an der nötigen Zweidrittelmehrheit gescheitert. Die Abgeordneten haben bis Jahresende Zeit, sich zu einigen; Sozialministerin Korinna Schumann hoffte auf eine Lösung im Herbst. Bis zum 15. Oktober 2026 ist zum Antrag 937/A kein weiterer Schritt verzeichnet. Für die normale ASVG-Pension der meisten Leser:innen ändert das nichts an den oben genannten Sätzen.

Was die Pensionserhöhung für Ihre Vorsorge bedeutet

Mehr Pension heißt auch: ein guter Zeitpunkt, die eigene Absicherung durchzugehen. Drei Punkte lohnen einen zweiten Blick:

Und wer über das Pensionsalter hinaus arbeiten will: Mit der neuen Aktiv-Pension können Pensionist:innen ab 2027 laut Bundeskanzleramt bis zu €15.000 pro Jahr steuerfrei dazuverdienen, der Pensionsversicherungsbeitrag von 10,25% entfällt dabei. Details stehen beim Bundeskanzleramt.

Häufig gestellte Fragen zur Pensionserhöhung 2027

Wie hoch ist die Pensionserhöhung 2027?

Die Pensionserhöhung 2027 beträgt 2,95% für Standardpensionen bis €6.930 brutto, 3,3% für die Mindestpension (Ausgleichszulagen-Richtsatz) und einen Fixbetrag von €204,44 pro Monat für Pensionen über €6.930.

Wann tritt die Pensionserhöhung 2027 in Kraft?

Wie bei der jährlichen Pensionsanpassung üblich, gilt die Erhöhung ab 1. Jänner 2027. Für Neupensionist:innen gelten eigene Aliquotierungsregeln: Wer 2025 in Pension ging, erhielt die Anpassung 2026 etwa nur zur Hälfte. Verbindliche Auskunft zum eigenen Stichtag gibt die Pensionsversicherungsanstalt.

Ist die Pensionserhöhung 2027 schon beschlossen?

Ja. Die Sätze 2,95%, 3,3% und der Fixbetrag von €204,44 sind Teil des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028, das am 8. Juli 2026 im Nationalrat beschlossen und am 16. Juli 2026 vom Bundesrat gebilligt wurde. Das Gesetz wurde am 29. Juli 2026 als BGBl. I Nr. 62/2026 kundgemacht.

Wie hoch war die Pensionserhöhung 2026?

2026 gab es laut Pensionsversicherungsanstalt 2,7% für Gesamtpensionseinkommen bis €2.500 brutto und darüber einen Fixbetrag von €67,50 pro Monat. Die Anpassung 2027 fällt mit 2,95% bis €6.930 für mittlere Pensionen deutlich großzügiger aus.

Was ist die Ausgleichszulage und wer bekommt sie?

Die Ausgleichszulage stockt Pensionen unter dem Richtsatz auf ein Mindestniveau auf, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. 2027 steigt der Richtsatz um 3,3% (Faktor 1,033); rechnerisch sind das rund €1.351,57 für Alleinstehende. Den amtlichen Wert veröffentlicht die Pensionsversicherungsanstalt.

Wie viel netto bleibt von der Pensionserhöhung übrig?

Bei €2.500 brutto bleiben laut Berechnungen von 5min.at rund €61 netto mehr im Monat, bei €6.900 brutto rund €130. Für den Fixbetrag von €204,44 über €6.930 gibt es keine pauschale Netto-Angabe, der Wert hängt von der individuellen Steuerprogression ab.

Was ist eine gute Pension in Österreich?

Zur Einordnung: Laut Statistik Austria lag die durchschnittliche Alterspension im Dezember 2024 bei €1.563 brutto monatlich für Frauen und €2.620 für Männer, jeweils 14-mal jährlich. Wer darüber liegt, bezieht mehr als der Durchschnitt der eigenen Gruppe.

Was ist mit den Sonderpensionen der Bundesländer?

Eine geplante Verfassungsbestimmung sollte den Deckel von €204,44 auch auf Sonderpensionen der Bundesländer ausweiten. Der Nationalrat hat sie am 7. Juli 2026 einstimmig an den Sozialausschuss zurückverwiesen; eine Einigung ist bis Jahresende möglich. Zum Antrag 937/A ist bis 15. Oktober 2026 kein weiterer Schritt im Parlament verzeichnet. Standardpensionen sind davon nicht betroffen.

Fazit

Die Pensionserhöhung 2027 ist für die überwiegende Mehrheit der Pensionist:innen bereits beschlossenes Recht: 2,95% für Standardpensionen, 3,3% für die Mindestpension und ein Fixbetrag von €204,44 für hohe Pensionen. Anders als 2026, als schon ab €2.500 nur der Fixbetrag von €67,50 blieb, profitieren mittlere Pensionen diesmal deutlich stärker. Zum eng begrenzten Nebenpunkt zu Sonderpensionen der Bundesländer (Antrag 937/A) ist bis 15. Oktober 2026 kein weiterer Schritt verzeichnet.

Rechnen Sie mit dem Rechner oben nach, welche Stufe für Ihre Bruttopension gilt, und nutzen Sie den höheren Betrag ab Jänner 2027, um Ihre Absicherung zu prüfen. Ob Zusatzversicherung, Lebensversicherung oder Bausparen: Ein kurzer Blick auf die eigenen Optionen kostet nichts und kann sich langfristig auszahlen.

Stand: 15. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: BGBl. I Nr. 62/2026. Zum Sonderpensionen-Nebenpunkt (Antrag 937/A) ist bis 15. Oktober 2026 kein weiterer Schritt verzeichnet; wir aktualisieren, sobald der Nationalrat entscheidet.

Quellen

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CheckEverything.at Redaktion

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Stand der Informationen: 15. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.