Finanzen

Pendlerpauschale & Pendlereuro 2026/2027: Stufen, Rechner

Pendlerpauschale 2026/2027: kleines und großes Pauschale nach Kilometern, Pendlereuro 6 Euro je km, Zumutbarkeit, Pendlerrechner, Antrag. Amtliche Quellen.

Von CheckEverything.at Redaktion•16. Oktober 2026•13 Min. Lesezeit•Aktualisiert am 16. Oktober 2026

Redaktioneller Hinweis: Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. CheckEverything.at ist kein offizielles Angebot des Bundesministeriums für Finanzen (BMF); maßgeblich sind der Pendlerrechner des BMF und das Einkommensteuergesetz (EStG 1988, RIS). Stand: 16. Oktober 2026.

Das Pendlerpauschale ist ein gesetzlich festgelegter Pauschalbetrag für den Arbeitsweg, der als Werbungskosten Ihr steuerpflichtiges Einkommen senkt: das kleine ab 20 km, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind, das große schon ab 2 km, wenn sie unzumutbar sind. Dazu kommt der Pendlereuro, ein Absetzbetrag von 6 Euro pro Kilometer einfacher Wegstrecke und Jahr, der seit 2026 gilt und direkt von der Steuer abgezogen wird. Beides gibt es nur mit dem Ergebnis des Pendlerrechners des BMF. Die Stufen und der Pendlereuro bleiben laut geltender RIS-Fassung auch 2027 gleich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kleines Pendlerpauschale (Öffis zumutbar, ab 20 km): 696, 1.356 oder 2.016 Euro pro Jahr
  • Großes Pendlerpauschale (Öffis unzumutbar, ab 2 km): 372, 1.476, 2.568 oder 3.672 Euro pro Jahr
  • Pendlereuro ab 2026: 6 Euro je Kilometer einfacher Strecke und Jahr. Bis 2025 waren es 2 Euro.
  • BMF-Rechenbeispiel über 71 km: 2.016 Euro Pendlerpauschale plus 426 Euro Pendlereuro pro Jahr
  • Antrag während des Jahres beim Arbeitgeber mit dem Formular L 34 EDV oder später in der Arbeitnehmerveranlagung, dafür haben Sie fünf Jahre Zeit
  • 2027: Stufen und Pendlereuro bleiben gleich, steigen werden nur Verkehrsabsetzbetrag (508 Euro) und SV-Rückerstattung

Wer hat Anspruch auf das Pendlerpauschale?

Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte weit genug von der Wohnung entfernt ist. Gemessen wird ohne Aufrundung. Für das kleine Pendlerpauschale braucht es mindestens 20 Kilometer, und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels muss möglich und zumutbar sein. Für das große Pendlerpauschale reichen mindestens 2 Kilometer, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar sind.

Welche Variante Ihnen zusteht, hängt also an der Zumutbarkeit (mehr dazu weiter unten). Drei Ausschlüsse sollten Sie kennen:

  • Dienstauto: Können Sie ein arbeitgebereigenes Kfz auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, steht Ihnen kein Pendlerpauschale zu. Ein Dienstfahrrad oder Dienst-E-Fahrrad schließt das Pauschale laut § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b EStG 1988 nicht aus.
  • Familienheimfahrten: Machen Sie Fahrten zwischen dem Wohnsitz am Arbeitsort und dem Familienwohnsitz als Werbungskosten geltend, gibt es daneben kein Pendlerpauschale für die Strecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte.
  • Tatsächliche Fahrtkosten: Treibstoff oder Ticket können Sie nicht zusätzlich absetzen. Mit Verkehrsabsetzbetrag, Pendlerpauschale und Pendlereuro sind laut Gesetz alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.

Wie das Pendlerpauschale in Ihrer Steuererklärung landet und was sonst noch in die Veranlagung gehört, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Steuerausgleich und zur Arbeitnehmerveranlagung.

Kleines und großes Pendlerpauschale 2026/2027: die Stufen

Die Höhe richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das Pauschale senkt Ihr steuerpflichtiges Einkommen, die tatsächliche Ersparnis hängt also von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Kleines Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel zumutbar)

Einfache EntfernungBetrag pro MonatBetrag pro Jahr
20 bis 40 km58 Euro696 Euro
über 40 bis 60 km113 Euro1.356 Euro
über 60 km168 Euro2.016 Euro

Großes Pendlerpauschale (öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar)

Einfache EntfernungBetrag pro MonatBetrag pro Jahr
2 bis 20 km31 Euro372 Euro
über 20 bis 40 km123 Euro1.476 Euro
über 40 bis 60 km214 Euro2.568 Euro
über 60 km306 Euro3.672 Euro

Die Beträge stehen in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c und d EStG 1988 und werden nicht an die Inflation angepasst; sie gelten 2026 und, nach der RIS-Fassung vom 16. Oktober 2026, unverändert auch 2027.

Finden Sie in älteren Unterlagen andere Werte: Von Mai 2022 bis Juni 2023 galten befristet erhöhte Werte für Pendlerpauschale und Pendlereuro. Diese Regelung ist ausgelaufen und gilt nicht mehr.

Zumutbarkeit des öffentlichen Verkehrs: so rechnet der Pendlerrechner

Unzumutbar ist der öffentliche Verkehr, wenn zumindest für die Hälfte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, wenn Ihr Behindertenpass eine entsprechende Eintragung enthält oder wenn die einfache Wegstrecke länger dauert als 60 Minuten plus eine Minute pro Kilometer der einfachen Entfernung, höchstens aber 120 Minuten.

Ob Sie das kleine oder das große Pauschale bekommen, entscheidet die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Das BMF nennt in den FAQ zum Pendlerrechner diese Kriterien:

  • Unzumutbar ist die Benützung, wenn zumindest für die Hälfte der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
  • Unzumutbar ist sie auch, wenn Ihr Behindertenpass eine Eintragung über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel enthält.
  • Dauert die einfache Wegstrecke bis zu 60 Minuten, ist der öffentliche Verkehr in jedem Fall zumutbar.
  • Zwischen 60 und 120 Minuten gilt eine Höchstdauer, die von der Entfernung abhängt: 60 Minuten plus eine Minute pro Kilometer der einfachen Entfernung, höchstens aber 120 Minuten. Brauchen Sie länger, ist der öffentliche Verkehr unzumutbar.
  • Bei mehr als 120 Minuten für die einfache Wegstrecke ist er immer unzumutbar.

Diese Prüfung müssen Sie nicht selbst durchrechnen. Der Pendlerrechner des BMF ermittelt nach Eingabe Ihrer Basisdaten Ihr Pendlerpauschale und den Pendlereuro. Das Finanzministerium schreibt vor, dass er sowohl in der Lohnverrechnung als auch bei der Veranlagung zu verwenden ist. Liegen Wohnung oder Arbeitsstätte außerhalb Österreichs, funktioniert der Pendlerrechner nicht, dann geben Sie stattdessen das Formular L 33 ab.

Pendlereuro 2026: 6 Euro pro Kilometer

Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag nach § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988: jährlich sechs Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Er steht nur zu, wenn Sie Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben. Der Pendlereuro mindert die Steuer direkt; er ist kein Freibetrag.

Bis einschließlich 2025 wurde die Entfernung mit zwei Euro multipliziert. Die Erhöhung kommt aus dem Budgetbegleitgesetz 2025 (BGBl. I Nr. 25/2025). Nach § 124b Z 476 EStG 1988 gilt der neue Betrag bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2026 und beim Lohnsteuerabzug für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2025 enden.

Auf den Steuerausgleich müssen Sie dafür nicht warten. Ihr Arbeitgeber kann den Pendlereuro, wie den Verkehrsabsetzbetrag, monatlich in der Lohnverrechnung berücksichtigen. Die Arbeitnehmerveranlagung ist der Weg, um Versäumtes nachzuholen.

Ein Beispiel des BMF: Bei 71 Kilometern einfacher Strecke ergibt sich ein Pendlereuro von 71 x 6 = 426 Euro im Jahr. Fahren Sie nicht jeden Monat oft genug, wird der Pendlereuro im selben Ausmaß gekürzt wie das Pauschale (nächster Abschnitt).

Teilzeit, Urlaub, Karenz und mehrere Jobs

Das volle Pendlerpauschale steht Ihnen zu, wenn Sie die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat zurücklegen; bei 8 bis 10 Tagen sind es zwei Drittel, bei 4 bis 7 Tagen ein Drittel. Wird das Pauschale aliquotiert, gilt das im gleichen Ausmaß für den Pendlereuro. Teilzeitbeschäftigte, die mindestens an einem Tag pro Woche zur Arbeitsstätte fahren, haben ebenfalls Anspruch auf ein Pendlerpauschale.

Fahrten im KalendermonatAnteil des Pendlerpauschales
an mindestens 11 Tagenvolles Pauschale
an 8 bis 10 Tagenzwei Drittel
an 4 bis 7 Tagenein Drittel
  • Bei Urlaub und Krankenstand läuft das Pendlerpauschale weiter, solange sich Urlaub oder Krankenstand nicht über ein ganzes Kalenderjahr erstrecken.
  • Bei Karenzurlauben jeglicher Art steht kein Pendlerpauschale zu.
  • Wer mehrere Dienstverhältnisse hat, bekommt pro Kalendermonat trotzdem höchstens ein volles Pendlerpauschale, also maximal drei Drittel.

Klimaticket, Jobticket und Arbeitgeberzuschuss

Übernimmt Ihr Arbeitgeber Kosten für ein Öffi-Ticket, wirkt sich das auf das Pauschale aus, nicht aber auf den Pendlereuro. Das BMF zeigt das am Klimaticket: Das errechnete Pendlerpauschale verringert sich um die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten. Der Pendlereuro steht dagegen weiterhin für die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu.

Im Beispiel des BMF zahlt der Arbeitgeber 1.000 Euro zum Klimaticket dazu. Statt 2.016 Euro bleiben 1.016 Euro Pendlerpauschale pro Jahr, der Pendlereuro von 426 Euro bleibt voll erhalten.

Die amtliche Erläuterung bezieht sich auf das Klimaticket. Zahlt Ihr Arbeitgeber ein anderes Jobticket, klären Sie die Behandlung am besten direkt mit der Lohnverrechnung. Preise und Varianten des Tickets finden Sie in unserem Klimaticket-Ratgeber.

So beantragen Sie Pendlerpauschale und Pendlereuro

Pendlerpauschale und Pendlereuro beantragen Sie gemeinsam auf einem von zwei Wegen: während des Jahres beim Arbeitgeber mit dem Formular L 34 EDV oder nach Ablauf des Jahres in der Veranlagung mit dem Formular L1 oder E1 und der Berechnungshilfe L 34a. Für die Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit, für 2026 also bis 31. Dezember 2031.

  1. Während des Jahres beim Arbeitgeber: Sie füllen den Pendlerrechner aus, drucken das Formular L 34 EDV aus und geben es Ihrem Arbeitgeber. Hat Ihr Arbeitgeber das Pendlerpauschale berücksichtigt, müssen Sie es in der Arbeitnehmerveranlagung nicht noch einmal geltend machen.
  2. Nach Ablauf des Jahres in der Veranlagung: in der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) oder in der Einkommensteuererklärung (Formular E1), jeweils mit der Berechnungshilfe L 34a. Für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit, für das Jahr 2026 also bis 31. Dezember 2031.

Machen Sie das Pauschale erst in der Veranlagung geltend, bewahren Sie den Ausdruck des Pendlerrechners auf und legen ihn dem Finanzamt vor, wenn es danach fragt. Mitschicken müssen Sie ihn nicht. Entscheidend ist das Ergebnis des Pendlerrechners, nicht der Papierausdruck. Hat der Arbeitgeber das Pauschale schon während des Jahres berücksichtigt, ist laut Steuerbuch 2026 des BMF grundsätzlich diese Abfrage auch für die Veranlagung heranzuziehen.

Schritt für Schritt durch die Veranlagung führt Sie unser Ratgeber Steuerausgleich und Arbeitnehmerveranlagung.

Verkehrsabsetzbetrag und SV-Rückerstattung: 2026 und 2027

Wer pendelt, profitiert über das Pauschale hinaus von zwei weiteren Beträgen. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steht zu, wenn Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht und das Einkommen die obere Einkommensgrenze nicht übersteigt; zwischen den beiden Grenzen wird er gleichmäßig auf den normalen Verkehrsabsetzbetrag eingeschliffen. Bei niedrigen Einkommen erstattet das Finanzamt über die SV-Rückerstattung (oft Negativsteuer genannt) 55 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zurück, gedeckelt mit den Höchstbeträgen in der Tabelle; mit Pendlerpauschale-Anspruch liegt die Obergrenze höher.

Posten20262027
Verkehrsabsetzbetrag496 Euro508 Euro
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag (mit Pendlerpauschale)853 Euro, voll bis 15.069 Euro Einkommen, eingeschliffen bis 16.056 Euro873 Euro, Grenzen 15.411 bis 16.420 Euro
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag804 Euro, voll bis 19.761 Euro Einkommen, eingeschliffen bis 30.259 Euro823 Euro, Grenzen 20.209 bis 30.945 Euro
SV-Rückerstattung höchstens: Grundbetrag / mit Pendlerpauschale / SV-Bonus496 Euro / 750 Euro / plus 804 Euro508 Euro / 767 Euro / plus 823 Euro

Die Inflationsanpassungsverordnung 2027 (BGBl. II Nr. 260/2026) hebt diese Beträge für 2027 um 2,2666 % an und rundet sie auf volle Euro auf. Pendlerpauschale-Stufen und Pendlereuro sind nicht Teil dieser Verordnung.

Wie sich die Absetzbeträge auf Ihre monatliche Lohnsteuer auswirken, zeigt die Lohnsteuertabelle. Wie die automatische Inflationsanpassung nach § 33a EStG funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur kalten Progression.

Rechenbeispiel des BMF: 71 Kilometer, kleines Pauschale

Das Finanzministerium rechnet mit einer Arbeitnehmerin, die von Mattersburg nach Wien pendelt. Die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 71 Kilometer, laut Pendlerrechner steht ihr das kleine Pendlerpauschale zu.

Fall laut BMFPendlerpauschale pro JahrPendlereuro pro Jahr
ohne Zuschuss des Arbeitgebers2.016 Euro (168 Euro pro Monat)426 Euro
mit 1.000 Euro Arbeitgeberzuschuss zum Klimaticket1.016 Euro426 Euro

Das Pauschale von 2.016 Euro senkt das steuerpflichtige Einkommen, die 426 Euro Pendlereuro werden direkt von der Steuer abgezogen. Wie viel davon am Ende auf Ihrem Konto ankommt, hängt von Ihrem Einkommen ab. Ihren eigenen Fall rechnet der Pendlerrechner des BMF.

Was 2027 feststeht und was offen ist

Die Stufen des Pendlerpauschales und der Pendlereuro von 6 Euro je Kilometer bleiben nach der RIS-Fassung vom 16. Oktober 2026 auch 2027 unverändert.

  • Die Inflationsanpassungsverordnung 2027 erfasst weder das Pendlerpauschale noch den Pendlereuro. Auch das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 (BGBl. I Nr. 62/2026) ändert mit 1. Jänner 2027 andere Bestimmungen, nicht § 16 Abs. 1 Z 6 und nicht § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988.
  • 2027 beträgt der Verkehrsabsetzbetrag 508 Euro, der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag 873 Euro, der Zuschlag 823 Euro und die SV-Rückerstattung höchstens 508 Euro (mit Pendlerpauschale 767 Euro).
  • Laut der Übersicht auf oesterreich.gv.at schafft das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 das Telearbeitspauschale und das Arbeitsplatzpauschale aus budgetären Gründen ab. Einen Punkt zum Pendlerpauschale enthält diese Übersicht nicht.

Offen bleibt, ob der Gesetzgeber die Pendlerstufen später ändert. Ein Gesetzentwurf zur Änderung der Pendlerstufen für 2027 war am 16. Oktober 2026 nicht auffindbar; diese Seite wird bei einer Änderung aktualisiert. Was sich sonst ändert, fasst unser Überblick Alle Änderungen in Österreich 2026 zusammen.

Häufige Fragen zum Pendlerpauschale 2026/2027

Wie hoch ist das Pendlerpauschale 2026?

Das kleine Pendlerpauschale beträgt 696 Euro (20 bis 40 km), 1.356 Euro (über 40 bis 60 km) oder 2.016 Euro pro Jahr (über 60 km). Das große Pendlerpauschale beträgt 372 Euro (2 bis 20 km), 1.476 Euro (über 20 bis 40 km), 2.568 Euro (über 40 bis 60 km) oder 3.672 Euro pro Jahr (über 60 km). Welche Stufe gilt, hängt von der Entfernung ab und davon, ob öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind. Die Beträge stehen direkt im EStG 1988 und werden nicht an die Inflation angepasst.

Wie hoch ist der Pendlereuro 2026?

Der Pendlereuro beträgt 6 Euro pro Kilometer einfacher Wegstrecke und Jahr. Bis 2025 waren es 2 Euro. Er steht nur zu, wenn Sie Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, und wird direkt von der Steuer abgezogen. Ihr Arbeitgeber kann ihn monatlich in der Lohnverrechnung berücksichtigen, sonst holen Sie ihn in der Arbeitnehmerveranlagung nach.

Bleibt das Pendlerpauschale 2027 gleich?

Ja. Nach der RIS-Fassung vom 16. Oktober 2026 bleiben die Stufen des Pendlerpauschales und der Pendlereuro von 6 Euro je Kilometer 2027 unverändert. Angehoben werden 2027 nur andere Beträge: der Verkehrsabsetzbetrag auf 508 Euro, der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag auf 873 Euro, der Zuschlag auf 823 Euro und die SV-Rückerstattung auf höchstens 508 Euro, mit Pendlerpauschale 767 Euro und mit SV-Bonus um weitere 823 Euro.

Wann ist der öffentliche Verkehr unzumutbar?

Laut BMF ist er unzumutbar, wenn zumindest für die Hälfte der Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, wenn der Behindertenpass eine entsprechende Eintragung enthält oder wenn die einfache Wegstrecke mehr als 120 Minuten dauert. Bis 60 Minuten ist er immer zumutbar. Dazwischen gilt als Grenze 60 Minuten plus eine Minute je Kilometer einfacher Entfernung, höchstens 120 Minuten.

Muss ich den Pendlerrechner verwenden?

Ja. Das BMF schreibt den Pendlerrechner für die Lohnverrechnung und für die Veranlagung vor, maßgeblich ist sein Ergebnis. Für den Arbeitgeber drucken Sie das Formular L 34 EDV aus. Machen Sie das Pauschale erst in der Veranlagung geltend, bewahren Sie den Ausdruck auf und legen ihn dem Finanzamt auf Verlangen vor. Liegen Wohnung oder Arbeitsstätte im Ausland, verwenden Sie das Formular L 33.

Bekomme ich das Pendlerpauschale auch in Teilzeit?

Ja, wenn Sie mindestens an einem Tag pro Woche zur Arbeitsstätte fahren. Fahren Sie an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat, steht das volle Pauschale zu, bei 8 bis 10 Tagen sind es zwei Drittel, bei 4 bis 7 Tagen ein Drittel. Der Pendlereuro wird im gleichen Ausmaß gekürzt.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber das Klimaticket zahlt?

Das errechnete Pendlerpauschale verringert sich um den Betrag, den der Arbeitgeber übernimmt. Der Pendlereuro bleibt in voller Höhe. Im Beispiel des BMF sinkt das Pauschale bei 1.000 Euro Zuschuss von 2.016 auf 1.016 Euro pro Jahr, der Pendlereuro von 426 Euro bleibt unverändert.

Wie beantrage ich das Pendlerpauschale rückwirkend?

Über die Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1 und der Berechnungshilfe L 34a. Der Antrag ist bis zum Ablauf des fünften Jahres nach dem betreffenden Jahr möglich, für 2026 also bis 31. Dezember 2031. Grundlage ist auch hier das Ergebnis des Pendlerrechners.

Fazit

Das Pendlerpauschale hat feste gesetzliche Stufen zwischen 372 und 3.672 Euro pro Jahr; seit 2026 kommt ein Pendlereuro von 6 Euro je Kilometer dazu, der direkt die Steuer senkt. Ob Ihnen das kleine oder das große Pauschale zusteht, entscheidet der Pendlerrechner des BMF, nicht Ihre eigene Einschätzung. Am schnellsten wirkt der Antrag beim Arbeitgeber, weil Pauschale und Pendlereuro dann schon monatlich in der Lohnverrechnung berücksichtigt werden. Wer das versäumt hat, holt beides in der Arbeitnehmerveranlagung nach, für 2026 bis 31. Dezember 2031.

Stand: 16. Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 Z 6 und § 33 Abs. 5 EStG 1988, BGBl. I Nr. 25/2025, BGBl. II Nr. 260/2026.

Quellen

C

CheckEverything.at Redaktion

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Stand der Informationen: 16. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.